﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20173137</id><updated>2025-06-25T00:13:13Z</updated><additionalIndexing>08;10;15</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>3067</code><gender>m</gender><id>4159</id><name>Chiesa Marco</name><officialDenomination>Chiesa</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-03-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5007</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2019-03-21T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2022-06-07T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2022-06-07T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 22.006.</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2017-05-10T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>WAK-NR</abbreviation><id>10</id><name>Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR</name><abbreviation1>WAK-N</abbreviation1><abbreviation2>WAK</abbreviation2><committeeNumber>10</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2017-03-15T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2017-03-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2019-03-21T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2022-06-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><handling><date>2019-03-21T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5016</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3067</code><gender>m</gender><id>4159</id><name>Chiesa Marco</name><officialDenomination>Chiesa</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>17.3137</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Aus Tessiner Perspektive hat man schon manchmal den Eindruck, der Zutritt zum heimischen Markt sei extrem einfach im Vergleich zu dem, was Italien auf gesetzlicher wie auch auf bürokratischer Ebene von juristischen und natürlichen Personen verlangt, die Zutritt zum italienischen Markt haben wollen. 2010 hat die Tessiner Handelskammer eine Umfrage bei den Tessiner Unternehmen gemacht. 64 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, die Zusammenarbeit mit Unternehmen in Italien sei mit grossen Schwierigkeiten verbunden. Die Bürokratie und die administrativen Kosten in den Handelsbeziehungen mit Italien als Folge der schwarzen Listen, auf die die Schweiz gesetzt worden war, nähmen zu. Diese Umfrage war 2011 Gegenstand einer Anfrage (11.1032). Es soll hier auch nicht weiter darauf eingegangen werden. Der Bericht, den ich beantrage, ist sicher nützlich, damit man sich ein Bild der gegenwärtigen gesetzlichen, bürokratischen, finanziellen, administrativen und verfahrensmässigen Marktzutrittsbedingungen machen kann, die Schweizer Unternehmen erfüllen müssen, wenn sie in den Märkten der Nachbarländer tätig werden wollen. Er soll zudem auch die Bedingungen darstellen, die ausländische Unternehmen erfüllen müssen, um Zugang zum Schweizer Markt zu erhalten. Der Bericht soll ermöglichen festzustellen, inwiefern in den Handelsbeziehungen mit den Nachbarstaaten Gleichbehandlung und damit auch Gegenseitigkeit herrscht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In ihren Handelsbeziehungen verfolgt die Schweiz das Ziel eines möglichst diskriminierungsfreien Marktzugangs, der ausländische und inländische Anbieter auf dem jeweiligen Absatzmarkt den gleichen Bedingungen unterstellt. Wenn auf einem Markt gleich lange Spiesse für inländische und ausländische Anbieter gelten, spricht man von reziprokem, nichtdiskriminierenden Marktzugang.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Reziprozität bedeutet mithin nicht, dass die innerstaatlichen Regelungen der jeweiligen Handelspartner gleich ausgestaltet sein müssen. Wenn in einem Wirtschaftsraum die Ausübung einer Geschäftstätigkeit einfacher ist als in einem anderen, beispielsweise aufgrund unterschiedlicher regulatorischer oder administrativer Vorgaben, bedeutet dies noch keine Diskriminierung eines ausländischen Anbieters oder eine Verletzung der Reziprozität, solange die Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Unternehmen sichergestellt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat legt grosses Gewicht auf einen gleichberechtigten Marktzugang von Schweizer Unternehmen in unseren Nachbarstaaten und in der EU insgesamt, der sich unter anderem auf die bilateralen Verträge Schweiz-EU abstützt. Diese haben den Zugang von Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt in zahlreichen Sektoren bedeutend erleichtert. Zur Sicherstellung des guten Funktionierens der bilateralen Abkommen sehen diese jeweils einen gemischten Ausschuss vor, so auch das Freihandelsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 1972 (SR 0.632.401) und andere Abkommen, die den Marktzugang regeln. Diese Ausschüsse treffen sich periodisch, um allfällige Probleme bei der Anwendung der Abkommen zu besprechen und einvernehmlich zu lösen. Die Verwaltung steht im Dialog mit den Verbänden und der Wirtschaft, um allfällige Anwendungsprobleme frühzeitig zu erkennen und gegenüber der EU zu thematisieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Ergänzung dazu hat die Schweiz mit ihren Nachbarstaaten Gremien ins Leben gerufen, die sich mit den konkreten Herausforderungen von Firmen oder Branchen im ausländischen Markt befassen. Zu erwähnen sind insbesondere der "Dialogo economico Svizzera-Italia", der "Regierungsausschuss Schweiz-Deutschland", die "Bilateralen Gespräche Schweiz-Österreich" und der "Dialogue économique et financier Suisse-France". Die in diesen Foren diskutierten Themenfelder umfassen die ganze Breite der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und gehen über die rein vertragliche Dimension der Abkommen hinaus. Diese Treffen erlauben es unter anderem, auch konkrete Anliegen der Privatwirtschaft mit den Vertretern der Nachbarländer aufzunehmen, und tragen zur Lösung von Marktzugangsproblemen bei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Insgesamt kann festgehalten werden, dass die bilateralen Marktzugangsabkommen gut funktionieren und dass es nur sporadisch zu Anwendungsproblemen kommt. Allfällige Schwierigkeiten von Schweizer Unternehmen beim Marktzugang mit den Nachbarstaaten werden bereits heute aktiv und auf verschiedenen Ebenen angegangen. Über die wichtigsten Probleme im Aussenhandel informiert der Bundesrat zudem regelmässig in seinem jährlichen Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik. Ein zusätzlicher Bericht über die Marktzugangsbedingungen in den Nachbarstaaten würde deshalb keinen Mehrwert für Schweizer Unternehmen schaffen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er die gesetzlichen, bürokratischen, finanziellen, administrativen und verfahrensmässigen Bedingungen für den Marktzutritt in den Nachbarländern darstellt. Dabei soll er insbesondere untersuchen, ob und wie die bilateralen Abkommen eingehalten werden und ob Gegenseitigkeit sowohl in Bezug auf die Teilnahme an internationalen Ausschreibungen als auch in Bezug auf die Meldung kurzfristiger Erwerbstätigkeiten gewährleistet ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bericht über die Marktzutrittsbedingungen in der Schweiz und ihren Nachbarländern unter dem Aspekt der Gegenseitigkeit</value></text></texts><title>Bericht über die Marktzutrittsbedingungen in der Schweiz und ihren Nachbarländern unter dem Aspekt der Gegenseitigkeit</title></affair>