{"id":20173856,"updated":"2023-07-28T04:02:49Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2641,"gender":"m","id":1162,"name":"Kuprecht Alex","officialDenomination":"Kuprecht"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-09-28T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5010"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-11-29T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-11-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1506549600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1511910000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2641,"gender":"m","id":1162,"name":"Kuprecht Alex","officialDenomination":"Kuprecht"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"17.3856","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>\"In der Spitalbranche stehen ökonomische Grundsätze Kopf. Hier bestimmt nicht die Nachfrage das Angebot, sondern umgekehrt: Die Spitäler erweitern unaufhörlich ihre Leistungen ... Das Ergebnis: Die Spitalkosten haben sich in den vergangenen 20 Jahren verdoppelt. Ist dieses System noch zu retten? ... Vor allem öffentliche Spitäler investieren darum in den nächsten Jahren bis zu 20 Milliarden Franken in Um- und Ausbauten. Ob sich diese Investitionen jemals rechnen, ist völlig offen. Jedes Spital schaut für sich - eine interkantonale, ja schweizweite Krankenhausplanung findet praktisch nicht statt\", so und mit vielen weiteren Details warnte das Wirtschaftsmagazin \"ECO\" des Schweizer Fernsehens SRF am 21. August 2017 eindringlich vor einer Entwicklung, die uns Sorge bereiten muss, und vor einem finanziellen Kollaps.<\/p><p>Und hier stellt sich auch die Frage, was eigentlich der Bund aus seiner umfassenden Kompetenz gemäss Artikel 117 der Bundesverfassung bezüglich Krankenversicherung macht. Mir scheint zu wenig, wenn es darum geht, dem unkoordinierten Wettrüsten der Spitäler einen Riegel zu schieben, insoweit die OKP die finanziellen Folgekosten zu tragen hat, und wenn es gilt, den Zukunftstrend der \"Ambulantisierung\" in geordnete Bahnen zu lenken. \"Geordnet\" bedeutet zum Beispiel, dass die Kantone zwingend stationäre Kapazitäten mit Angeboten, die zulasten der OKP abgerechnet werden, abbauen müssen, wenn bisher stationäre Eingriffe ambulant durchgeführt werden sollen. Bisherige Erfahrungen legen aber leider nahe, dass keine echte Verlagerung stattfindet, sondern dass die stationären Bereiche einfach andere Leistungen anbieten. Weiter ist offen, ob Spitäler auch die geeigneten Orte sind, um ambulante Leistungen mit der gesetzlich geforderten Wirtschaftlichkeit zu erbringen. Unter Umständen macht es aus Wirtschaftlichkeitsgründen mehr Sinn, ambulant durchführbare Leistungen wenn immer möglich in Arztpraxen zu erbringen.<\/p><p>Vor dem Hintergrund der permanent übermässigen Kostensteigerungen in der OKP sollte der Bund seine Kompetenzen besser nutzen, um die Überversorgung zulasten der Krankenversicherung zu vermindern und die Nebenwirkungen zulasten der Prämienzahler, welche die grundsätzlich positiv zu bewertende Ambulantisierung mit sich bringen wird, zu beseitigen. Ein entsprechender Bericht soll entsprechende Szenarien bzw. Prognosen vorlegen und die möglichen Optimierungsmassnahmen umfassend skizzieren.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/1.a.\/2.d. Die Spitalplanung hat nach den vom Bund erlassenen Planungskriterien zu erfolgen, die seit dem Jahr 2009 in Kraft sind (Art. 58aff. der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102). Die Planungskriterien sehen vor, dass die Kantone den Bedarf in nachvollziehbaren Schritten ermitteln - namentlich aufgrund statistisch ausgewiesener Daten und Vergleiche - und jene Spitäler auf der Liste aufführen, die notwendig sind, um das Angebot sicherzustellen. Weil die Planung ausschliesslich die stationären Leistungen betrifft, werden im Rahmen der kantonalen Spitalplanung sowohl der Bedarf als auch das benötigte Angebot kleiner, wenn Leistungen neu ambulant anstatt stationär erbracht werden.<\/p><p>Die Kantone sind verpflichtet, die Planung der stationären Behandlung mit den anderen Kantonen zu koordinieren (Art. 39 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). Die Planungskriterien des Bundesrates beinhalten auch Bestimmungen über die interkantonale Koordination der Planung. Aufgrund der im Planungsbereich entwickelten Instrumente und der Rechtsprechung werden die Planungskriterien überprüft und eine Änderung der KVV erarbeitet. Die interessierten Kreise werden voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2018 im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens zu diesem Entwurf Stellung nehmen können.<\/p><p>2.-2.c. In der Gesetzgebung über die Krankenversicherung werden gesamtschweizerisch diejenigen Leistungen umschrieben, deren Kosten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) zu vergüten sind. Ob die entsprechende Leistung stationär oder ambulant zu erbringen ist, ist grundsätzlich im Einzelfall gestützt auf die Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit zu entscheiden. Die Gleichbehandlung der Patienten wird mit den kantonalen Listen im medizinischen Bereich grundsätzlich nicht gefährdet. In Fachkreisen gilt es als anerkannt, dass die ambulante Durchführung einfacher Eingriffe für die Patientinnen und Patienten Vorteile bringt und daher zu fördern ist.<\/p><p>Der Kanton hat sich zu mindestens 55 Prozent an den Vergütungen der stationären Behandlung einschliesslich Aufenthalt und Pflegeleistungen in einem Spital zu beteiligen. Dabei gilt, dass auch der Kanton seinen Anteil im Einzelfall nur schuldet, wenn die Leistungsvoraussetzungen - wozu die Wirtschaftlichkeit gehört - erfüllt sind. Dies kann der Kanton grundsätzlich in gleicher Weise prüfen wie der Krankenversicherer. Dass die Kantone einzelne Leistungen bezeichnen, deren stationäre Erbringung nur noch vergütet wird, wenn besondere Umstände vorliegen, welche im betroffenen Fall die stationäre Durchführung erfordern, widerspricht somit grundsätzlich nicht den Bestimmungen des KVG. Solche kantonalen Listen nehmen zwar den Einzelfall nicht vorweg, sind aber geeignet, die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit im KVG umzusetzen und dienen auch der Rechtssicherheit und Transparenz. Es gilt dabei zu beachten, dass allfällige gesamtschweizerische einheitliche Vorgaben für die ambulante vor stationärer Leistungserbringung in jedem Fall vorgehen.<\/p><p>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in Umsetzung der bundesrätlichen Strategie Gesundheit 2020 das Thema der Verlagerung von einfachen Eingriffen von stationär zu ambulant aufgenommen. Es ist vorgesehen, im Rahmen der Kompetenz des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) zur Bezeichnung der ärztlichen Leistungen Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) dahingehend vorzunehmen, dass bestimmte Eingriffe bezeichnet werden, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen. Eine stationäre Durchführung soll nur noch unter definierten, besonderen Umständen und\/oder nach vorgängiger Kostengutsprache des Versicherers von der OKP vergütet werden. Damit werden gesamtschweizerisch für alle Versicherten geltende einheitliche Vorgaben festgelegt. Das BAG erarbeitet dazu derzeit in enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stakeholdern (die schweizerischen Ärzteverbände FMH und FMCH, der Verband der Schweizer Spitäler H plus, die Verbände der Krankenversicherer Curafutura und Santésuisse, die Kantone und die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren) eine entsprechende Vorlage. Der Beschluss des EDI ist im Frühjahr 2018 vorgesehen und das Inkrafttreten Anfang 2019. Dies ermöglicht eine Übergangszeit, in welcher sich die Leistungserbringer und Tarifpartner auf die Veränderung vorbereiten können.<\/p><p>Hinsichtlich der Kosten gilt grundsätzlich, dass ambulant erbrachte Leistungen weniger Ressourcen benötigen und somit für die Bürgerinnen und Bürger als Prämien- und Steuerzahlende günstiger sind. Daher ist es grundsätzlich eine begrüssenswerte Entwicklung, wenn die Kosten der stationären Versorgung deutlich geringer ansteigen als diejenigen im ambulanten Bereich (Zunahme von 2011 bis 2015 im stationären Bereich um 13,3 Prozent, Zunahme im ärztlichen und spitalambulanten Bereich um 26,4 Prozent). Inwieweit im stationären und im ambulanten Bereich eine Überversorgung besteht, lässt sich jedoch daraus nicht ableiten. Zukunftsszenarien zu Leistungsverlagerungen vom stationären in den ambulanten Bereich sowie zu den diesbezüglichen Kostenverschiebungen auf die verschiedenen Kostenträger wurden nicht erstellt. Der Bundesrat wird jedoch bei den weiteren Arbeiten an der Vorlage darauf achten, dass es nicht zu Lastenverschiebungen von den Kantonen zu den Prämienzahlern kommt. Die vom BAG im Rahmen der Vorarbeiten für die oben genannte Anpassung der KLV veranlassten Analysen haben ein Verlagerungspotenzial von über 77 000 Fällen ergeben.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Was unternimmt er, damit die Überversorgung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), die mit der Ambulantisierung noch akzentuiert werden dürfte, eingedämmt wird?<\/p><p>a. Was sieht er insbesondere vor, dass bei der Versorgungsplanung mit Angeboten zulasten der OKP endlich eine interkantonale Zusammenarbeit erfolgt, welche diesen Namen auch verdient?<\/p><p>2. Wie beurteilt er den Zukunftstrend der \"Ambulantisierung\"? Welche Kostenverschiebungen erwartet er in den nächsten fünf, zehn und zwanzig Jahren für die einzelnen Kostenträger (Prämienzahler, Kantone, Bund), falls keine Korrekturmassnahmen erfolgen würden?<\/p><p>a. Wie beurteilt er die unterschiedlichen juristischen Einschätzungen zur Frage, ob die ambulanten Operationslisten u. a. der Kantone Luzern und Zürich gesetzeskonform sind? Zu welcher juristischen Gesamtbeurteilung gelangt er?<\/p><p>b. Ist er der Meinung, dass die gleichwertige Behandlung der Patienten gesichert ist, wenn Operationslisten der Kantone massgeblich über die Fragen des Behandlungsortes, ambulant oder stationär, entscheiden?<\/p><p>c. Ist er auch der Meinung, dass bei den ambulanten Operationslisten eine Bundeslösung unumgänglich ist, um den aufkommenden \"Wildwuchs\" zu verhindern?<\/p><p>d. Wie stellt er konkret sicher, dass in den Kantonen im Bereich der OKP in den stationären Bereichen im Sinne einer Verzichtsplanung auch tatsächlich kompensiert wird, was neu ambulant erfolgt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zukunftstrend Ambulantisierung, Operationslisten und Überversorgung in der stationären Spitalversorgung"}],"title":"Zukunftstrend Ambulantisierung, Operationslisten und Überversorgung in der stationären Spitalversorgung"}