{"id":20184406,"updated":"2023-07-28T03:08:06Z","additionalIndexing":"1211;28;34;04","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3121,"gender":"m","id":4220,"name":"Roduit Benjamin","officialDenomination":"Roduit"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-12-14T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5015"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2019-03-22T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2019-02-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1544742000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1553209200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3024,"gender":"m","id":4118,"name":"Lohr Christian","officialDenomination":"Lohr"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3056,"gender":"m","id":4180,"name":"Ammann Thomas","officialDenomination":"Ammann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3126,"gender":"m","id":4225,"name":"Kutter Philipp","officialDenomination":"Kutter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3121,"gender":"m","id":4220,"name":"Roduit Benjamin","officialDenomination":"Roduit"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"18.4406","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Viele adoptierte Personen sind nicht ausreichend über ihren Status und ihre Rechte informiert. Ist der Bundesrat bereit, seine Informationsbroschüre für Adoptiveltern (\"Adoption in der Schweiz\", BBL-Artikelnummer 402.003) zu vervollständigen? Dadurch würde die praktische Umsetzung von Artikel 268c des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs betreffend die Informationspflicht der Adoptiveltern gegenüber dem Adoptivkind begünstigt, und Adoptivkinder würden an der Schwelle zur Volljährigkeit angemessen ins Bild gesetzt.<\/p><p>Es geht vor allem um folgende Punkte:<\/p><p>1. Das Adoptionsrecht muss erklärt und kommentiert werden. Dies betrifft insbesondere die Ansprüche adoptierter Personen in Bezug auf die Suche nach ihren leiblichen Eltern (und die Möglichkeit der leiblichen Eltern, ihr Kind zu suchen, die seit dem 1. Januar 2018 infolge der Lockerung des Adoptionsgeheimnisses besteht).<\/p><p>2. Es muss erläutert werden, in welchen Punkten der rechtliche Status eines adoptierten Kindes gegenüber den Adoptiveltern mit dem eines leiblichen Kindes übereinstimmt. Insbesondere gibt es beim rechtlichen Kindesverhältnis (sobald es hergestellt ist) keinen Unterschied in Bezug auf die Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern.<\/p><p>3. Das zuständige Amt für das Adoptionsverfahren und für die Suche nach der Herkunft muss benannt werden. <\/p><p>4. Es muss auf die Vereinigungen, die Adoptivkinder und Adoptiveltern unterstützen (wie zum Beispiel \"@dopte.ch\"), hingewiesen werden.<\/p><p>5. Alle weiteren relevanten Informationen müssen angegeben werden.<\/p><p>Es geht darum, adoptierten Personen diese Informationen per Post zukommen zu lassen, sobald sie volljährig sind. Dafür müssen entsprechende Modalitäten festgelegt werden, zum Beispiel könnten die Zuständigkeiten den kantonalen Behörden übertragen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene revidierte Adoptionsrecht (Art. 264-269c ZGB; SR 210) sieht vor, dass jedes Adoptivkind spätestens bei Erreichen der Volljährigkeit das Recht hat, Auskunft über die Identität seiner leiblichen Eltern zu erhalten. Sobald es volljährig ist, kann es auch Informationen über seine leiblichen Geschwister einholen, wenn diese volljährig sind und der Bekanntgabe zugestimmt haben. Letztere haben ebenfalls die Möglichkeit, Informationen über das adoptierte Kind zu erhalten, sofern dieses volljährig ist und dem zugestimmt hat.<\/p><p>Gemäss Artikel 268d des Zivilgesetzbuches hat jeder Kanton eine Stelle bezeichnet, die Personen, die Informationen über ihre leiblichen Eltern oder Geschwister suchen, beratend unterstützt. Diese Stelle berät auch die leibliche Familie bei der Suche nach dem adoptierten Kind, wenn dieses volljährig ist.<\/p><p>Die vom Bundesamt für Justiz (BJ) herausgegebene Informationsbroschüre \"Adoption in der Schweiz\" (verfügbar unter www.adoption.admin.ch) dient in erster Linie dazu, einem breiten Publikum allgemeine Informationen zur Adoption zu vermitteln. Sie soll Personen, die bestimmten Fragen nachgehen möchten, an die zuständigen Behörden oder Dienststellen verweisen. Die Informationsbroschüre wurde nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts aktualisiert, um insbesondere die Neuerungen auf dem Gebiet des Adoptionsgeheimnisses und der Herkunftssuche zu berücksichtigen.<\/p><p>Im Rahmen eines Adoptionsverfahrens werden die künftigen Adoptiveltern auf ihre Eignung für die Aufnahme eines oder mehrerer Adoptivkinder geprüft. Während dieser Abklärung stellt eine Person, die in sozialer Arbeit oder Psychologie fachlich qualifiziert ist, unter anderem sicher, dass die künftigen Adoptiveltern bereit sind, die Adoption mit ihrem Kind zu thematisieren und es mit seinem Herkunftsland vertraut zu machen (vgl. Art. 5 Abs. 2 Bst. d Ziff. 2 der Verordnung über die Adoption, AdoV; SR 211.221.36). So wird das Thema der Informationspflicht der Eltern gegenüber dem Adoptivkind bereits bei der Eignungsabklärung der künftigen Adoptiveltern angesprochen.<\/p><p>Sowohl die Klärung der Pflichten der Adoptiveltern und des Status des Adoptivkindes als auch die Unterstützung bei der Herkunftssuche liegen in der Verantwortung der Kantone. Die vom BJ herausgegebene Informationsbroschüre erläutert diese Themen (siehe Kapitel 6.3.4 und 9) und verweist auf Websites, auf denen die Listen der zuständigen Behörden oder Stellen auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dabei handelt es sich um dynamische Listen, die regelmässigen Änderungen unterliegen. Deshalb ist es wichtig, sie an einer Stelle zu platzieren, an der sie leicht geändert und abgerufen werden können.<\/p><p>So sind alle relevanten Informationen auf den Websites der Bundes- und Kantonsbehörden, Adoptionsvermittlungsstellen und spezialisierten Suchdienste leicht verfügbar. Dank der Öffentlichkeit und Zugänglichkeit dieser Informationen können die betroffenen Personen den Umfang ihrer Rechte in angemessener Weise in Erfahrung bringen. Ausserdem haben das Adoptivkind und seine Adoptiveltern Anspruch auf Wahrung des Adoptionsgeheimnisses (Art. 268b Abs. 1 ZGB). Deswegen führen weder der Bund noch die Kantone Register über adoptierte Personen, was eine systematische Information der adoptierten Kinder bei Erreichen ihrer Volljährigkeit verunmöglicht. Eine Änderung der Informationsbroschüre \"Adoption in der Schweiz\" erscheint daher in der vorliegenden Form nicht angebracht. Der Bund wird jedoch je nach Bedarf, der sich aus den Erfahrungen in der Praxis ergibt, bei einer zukünftigen Revision eine Änderung oder Ergänzung in Betracht ziehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ist der Bundesrat bereit, seine Informationsbroschüre für Adoptiveltern (\"Adoption in der Schweiz\", BBL-Artikelnummer 402.003) um einen Sonderteil zu ergänzen, der adoptierte Personen darüber informiert, welche Rechte sie geltend machen und welche Unterstützungen sie erhalten können?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Information adoptierter Personen"}],"title":"Information adoptierter Personen"}