﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20223985</id><updated>2025-04-24T19:27:19Z</updated><additionalIndexing>2846;2446;52;66</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>3164</code><gender>f</gender><id>4272</id><name>Klopfenstein Broggini Delphine</name><officialDenomination>Klopfenstein Broggini</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2022-09-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>51</legislativePeriod><session>5116</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2024-09-26T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2022-11-23T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2022-09-22T00:00:00</date><id>203</id><name>Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor</name></state><state><date>2022-11-23T00:00:00</date><id>203</id><name>Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor</name></state><state><date>2024-09-26T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3145</code><gender>m</gender><id>4253</id><name>Clivaz Christophe</name><officialDenomination>Clivaz Christophe</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3147</code><gender>m</gender><id>4255</id><name>Dandrès Christian</name><officialDenomination>Dandrès</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3150</code><gender>m</gender><id>4258</id><name>Egger Kurt</name><officialDenomination>Egger Kurt</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2685</code><gender>m</gender><id>3882</id><name>Girod Bastien</name><officialDenomination>Girod</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3034</code><gender>f</gender><id>4130</id><name>Masshardt Nadine</name><officialDenomination>Masshardt</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3122</code><gender>m</gender><id>4221</id><name>Töngi Michael</name><officialDenomination>Töngi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3032</code><gender>f</gender><id>4128</id><name>Trede Aline</name><officialDenomination>Trede</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3028</code><gender>f</gender><id>4123</id><name>Schneider Schüttel Ursula</name><officialDenomination>Schneider Schüttel</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3164</code><gender>f</gender><id>4272</id><name>Klopfenstein Broggini Delphine</name><officialDenomination>Klopfenstein Broggini</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>22.3985</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die CO2-Abgabe soll in Zukunft von den Eigentümerinnen und Eigentümern getragen werden, falls die Mieterinnen und Mieter ihren Energieverbrauch nicht gut selbst regeln und so auch nicht finanziell für ihre Einsparungsbemühungen entschädigt werden können. Wenn keine Massnahmen ergriffen werden, geht die gesamte Abgabe zulasten der Eigentümerin oder des Eigentümers. Je mehr Massnahmen die Eigentümerin oder der Eigentümer ergreift, desto grösser wird der Teil der CO2-Abgabe, der von der Mieterschaft getragen wird. Diese Massnahmen werden in einer Liste festgelegt sein und könnten unter anderem umfassen: den Einbau von Thermostatventilen, eine eigene Heizungsregulierung für jede Wohnung, eine verbrauchsabhängige Heiz- oder Warmwasserkostenabrechnung, die Berechnung des Energieverbrauchs des gesamten Gebäudes (anhand z. B. des Wärmeverbrauchsindexes IDC) und den Abschluss von Energiesparverträgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die CO2-Abgabe entfaltet für einen Grossteil der Schweizer Bevölkerung keine Lenkungswirkung, da sie in Immobilien zur Miete sind, für die es keine verbrauchsabhängige Kostenabrechnung gibt, und da sie keinen Einfluss auf die energetische Sanierung des Gebäudes haben. Ein Grossteil der Bevölkerung kann also nicht oder kaum für vorbildliches Verhalten beim Wärmeverbrauch belohnt werden. Mit einer teilweise individuellen Verrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten in Mietliegenschaften (etwa 50 Prozent der Kosten würden weiterhin entsprechend der Wohnungsfläche aufgeteilt), erhalten die Mieterinnen und Mieter einen stärkeren Anreiz, selber zu Akteurinnen und Akteuren der Energiewende zu werden. Bei Gebäuden mit verbrauchsabhängiger Abrechnung lässt sich eine Reduktion der Heizkosten um 15 Prozent beobachten. Diese Art der Abrechnung ist seit vielen Jahren Standard in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Die deutsche Regierung hat übrigens vor Kurzem ein Modell eingeführt, das dem Modell der vorliegenden Motion sehr ähnlich ist: Wie gross der Anteil der CO2-Steuer ist, den die Eigentümerschaft zu tragen hat, hängt künftig davon ab, wie gross die Bemühungen des Eigentümers oder den Eigentümern in Sachen Energiebilanz sind. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um der Eigentümerschaft einen Anreiz zu geben, die Heizungen energetisch zu optimieren, ihre Immobilien energetisch zu sanieren und eine verbrauchsabhängige Abrechnung einzuführen, schlägt diese Motion einen Mechanismus vor, wonach ein Teil der CO2-Abgabe von der Eigentümerschaft getragen wird, dessen Umfang davon abhängt, wie viel sie diesbezüglich unternommen haben.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Vermieterinnen und Vermieter werden heute als Eigentümerinnen und Eigentümer durch Förderbeiträge zu energetischen Sanierungen in ihren Bauten motiviert. Allerdings müssen sie im heutigen System mit keinen direkten negativen finanziellen Auswirkungen rechnen, falls sie noch keine energetischen Sanierungen vorgenommen haben. Der Grund dafür ist, dass die anfallenden Energiekosten (Nebenkosten) in der Regel von den Mieterinnen und Mietern getragen werden. Die vorliegende Motion will hier ansetzen. Der Bundesrat teilt das Anliegen, die Attraktivität der energetischen Sanierungen und Betriebsoptimierung zu verstärken. Nach Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung sind aber vor allem die Kantone für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, zuständig. Der Bund kann in diesem Bereich keine direkten Regelungen erlassen. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) in der Ausgabe 2014 enthalten das Modul 8 "Betriebsoptimierung", darunter fällt auch die Heizungsoptimierung. Gemäss Publikation "Stand der Energie- und Klimapolitik in den Kantonen 2022" haben bisher fünf Kantone dieses Modul in ihren kantonalen Erlassen aufgenommen. Namentlich sind dies die Kantone Basel-Stadt und Bern (entsprechend dem Text der MuKEn 2014) sowie die Kantone Schaffhausen, Thurgau und Zürich mit inhaltlicher Abweichung gegenüber den MuKEn 2014. Zudem werden die Kantone mit dem Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe c. Energiegesetz (EnG; SR 730.0) bereits heute aufgefordert, Vorschriften über die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude zu erlassen. Die meisten Kantone haben diese Vorgabe in ihren Energiegesetzen bzw. -verordnungen umgesetzt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der vorgeschlagene Lösungsansatz würde zu einer massgeblichen Praxisänderung im Mietwesen führen. Der Vollzug und dessen konsequente Kontrolle würde eine Vereinheitlichung der kantonalen Energiedatenverwaltung und der Kontrollorgane erfordern. In der Schweiz könnten die Kontrollen auf kantonaler Ebene nur mit einem hohen Ressourcenaufwand durchgeführt werden. Die genannten kritischen Punkte sind ebenfalls beim ähnlichen deutschen Stufenmodell bekannt, das 2023 eingeführt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es bestehen verschiedene Fördermassnahmen von Bund und Kantonen, die eine direkte Verstärkung der finanziellen Anreize für Vermieterinnen und Vermieter schaffen, ihre Liegenschaft energetisch zu sanieren oder das fossile Heizsystem zu ersetzen. Vor allem durch das Gebäudeprogramm, aber auch aufgrund der damit verbundenen Erhöhung des Gebäudewerts sowie steuerlicher Vorteile konnte in den letzten drei Jahren eine grosse Steigerung im Bereich Heizungsersatz erreicht werden. Im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes wie auch mit dem neuen Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG; BBl 2022 2403) als indirektem Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative sind zusätzliche Finanzhilfen für den Ersatz fossiler und elektrischer Heizsysteme vorgesehen. Ausserdem hat der Bund im April 2022 im Rahmen des Programms "erneuerbar heizen" von EnergieSchweiz die kostenlosen Impulsberatungen zum Heizungsersatz eingeführt, die sich auch gezielt an die Eigentümerschaft von Mehrfamilienhäusern richten.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, einen Mechanismus einzuführen, wonach ein Teil der CO2-Abgabe von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Mietobjekten mit Zentralheizung getragen wird, ohne dass dies Auswirkungen auf die Mieten zur Folge hätte. Dadurch sollen Massnahmen der energetischen Optimierung und Sanierung attraktiver werden. Im Rahmen dieses Mechanismus würde ein Teil der CO2-Abgabe so lange von den Eigentümerinnen und Eigentümern getragen, bis eine bestimmte Anzahl an energetischen Massnahmen umgesetzt ist. Darunter können fallen: Der Einbau von Thermostatventilen, eine eigene Heizungsregulierung für jede Wohnung, eine verbrauchsabhängige Heiz- und/oder Warmwasserkostenabrechnung, eine Berechnung des Energieverbrauchs des gesamten Gebäudes (anhand z. B. des Wärmeverbrauchsindexes IDC) und der Abschluss von Energiesparverträgen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>CO2-Abgabe. Aufteilung der Kosten zwischen Eigentümerschaft und Mieterschaft</value></text></texts><title>CO2-Abgabe. Aufteilung der Kosten zwischen Eigentümerschaft und Mieterschaft</title></affair>