{"id":20230452,"updated":"2025-11-14T09:03:18Z","additionalIndexing":"421;04","affairType":{"abbreviation":"Pa. Iv.","id":4,"name":"Parlamentarische Initiative"},"author":{"councillor":{"code":3226,"gender":"m","id":4331,"name":"Jost Marc","officialDenomination":"Jost"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion M-E","code":"M-E","id":3,"name":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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Die Mitte. EVP."},"type":"author"}],"shortId":"23.452","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das heutige Verfahren für die Nationalratswahlen weist demokratiepolitische Mängel auf, enthält Fehlanreize und sorgt immer wieder für kontroverse Diskussionen. In den letzten Jahren hat sich jedoch in mehreren Kantonen ein neues Wahlverfahren etabliert, die doppeltproportionale Divisormethode (\"doppelter Pukelsheim\"), welches die Mängel und die Fehlanreize behebt.<\/p><p>Das heutige Wahlsystem \"Hagenbach-Bischoff\" begünstigt bei der Sitzverteilung die grossen Parteien, was zu einer Über- resp. Untervertretung der Parteien im Nationalrat sorgt. Diese Verzerrung ist umso grösser, je kleiner die Wahlkreise (weniger Sitze zu verteilen) sind. Das Bundesgericht hat entschieden, dass dieses Wahlverfahren dann verfassungswidrig ist, wenn in Wahlkreisen weniger als 9 Sitze zu verteilen sind. Dies trifft auch auf die Nationalratswahlen zu, da lediglich 7 Kantone diese Bedingung erfüllen.<\/p><p>Das Wahlverfahren nach \"Hagenbach-Bischoff\" mit Listen- und Unterlistenverbindungen begünstigt das Einreichen von mehreren Listen pro Gruppierung oder breite Listenverbindungen von unterschiedlichsten Gruppierungen. Eindrücklich zeigen das die Nationalratswahlen 2023, bei denen sich die Parteien mit der Anzahl eingereichten Kandidierenden regelrecht überboten haben. Die Resultate der vergangenen Wahlgänge zeigen jedoch, dass Unterlisten keinerlei Sitzchancen haben. Sie dienen lediglich als \"Stimmenfänger\" für die Hauptliste, machen die Wahlen jedoch unübersichtlich.<\/p><p>Mit dem «doppelten Pukelsheim» können diese Probleme mit einer bewährten Methode gelöst werden. Pro Partei und Kanton gibt es nur noch eine Liste. Listenverbindungen werden abgeschafft. Und dank der in Graubünden getesteten Majorzbedingung ist auch das Problem der Sitzverteilung in 1er-Wahlkreisen gelöst. Die gegenläufige Sitzverteilung wird über die gesamte Schweiz zwischen den Parteien ausgeglichen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Gesetzgebung über die Nationalratswahlen ist dahingehend zu ändern, dass die Nationalratssitze mittels der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung (doppelter Pukelsheim) zugeteilt werden und somit mehrere Listen pro Gruppierung resp. Partei in einem Kanton sowie Listenverbindungen hinfällig werden. Mittels einer Majorzbedingung ist sicherzustellen, dass in jedem Kanton die grösste Partei mindestens einen Sitz erhält.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schluss mit der Listenflut. Einfaches und faires Wahlsystem für die Nationalratswahlen"}],"title":"Schluss mit der Listenflut. Einfaches und faires Wahlsystem für die Nationalratswahlen"}