{"id":20234278,"updated":"2025-11-14T05:53:30Z","additionalIndexing":"10;15;09;08","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3124,"gender":"m","id":4223,"name":"Molina Fabian","officialDenomination":"Molina"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2023-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":51,"session":"5122"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2024-06-13T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2023-11-29T00:00:00Z","text":"Ablehnung"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1695938400000+0200)\/","id":202,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1701212400000+0100)\/","id":203,"name":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor"},{"date":"\/Date(1718229600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3138,"gender":"f","id":4246,"name":"Badertscher Christine","officialDenomination":"Badertscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3058,"gender":"f","id":4184,"name":"Arslan Sibel","officialDenomination":"Arslan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3084,"gender":"f","id":4197,"name":"Marti Min Li","officialDenomination":"Marti Min Li"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3124,"gender":"m","id":4223,"name":"Molina Fabian","officialDenomination":"Molina"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"23.4278","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das vor über 20 Jahren in Kraft getretene Embargogesetz (Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen) wurde unter der Prämisse erlassen, sich auf Völkerrechtsverletzungen durch die klassischen Völkerrechtssubjekte – also Staaten – zu beziehen. Zwischenzeitlich hat sich jedoch einiges getan im Bereich der internationalen Sanktionsregime: Zum Glück werden heute mehrheitlich nicht mehr primär Staaten als solche sanktioniert, da derartige Zwangsmassnahmen oftmals kontraproduktiv sind, da sie der Zivilbevölkerung mehr schaden als der verantwortlichen Regierung. Stattdessen werden vermehrt sogenannte «<i>targeted sanctions<\/i>» oder «<i>smart sanctions<\/i>» – also Zwangsmassnahmen, die sich auf Individuen oder Organisationen anstatt auf Staaten beziehen – verhängt. Das Schweizer Recht hat diesen Paradigmenwechsel zwar in der Praxis vollzogen, jedoch nicht in ihrem Recht. Dies widerspricht dem Legalitätsprinzip und dem Willkürverbot. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Rechtsgrundlagen zu schaffen, um dies zu korrigieren. Dies kann in Form einer Ergänzung des Embargogesetzes oder mit einer anderen Rechtsgrundlage erfolgen.<\/p><p><span style=\"color:rgb(0,0,0);\">Eine entsprechende Anpassung des Schweizer Rechts ist nicht nur aus formellen, sondern auch aus materiellen Gründen angezeigt. Heute entscheidet das SECO bzw. der Bundesrat ohne faktisch entscheidungsbestimmende rechtliche Vorgaben auf einer Fall-zu-Fall-Basis, ob Sanktionen der EU übernommen werden. Es ist jedoch im aussen- und insbesondere europapolitischen Interessen der Schweiz, die gegen Individuen oder Organisationen gerichteten Sanktionen der EU grundsätzlich zu übernehmen, da dies zu Rechtssicherheit, einer kohärenten Aussenpolitik und weniger Unverständnis seitens der europäischen Partnerstaaten führt. Sollte jedoch eine aussenpolitische Interessensabwägung gegen eine Übernahme der EU-Sanktionen sprechen, kann der Bundesrat in Ausnahmefällen weiterhin darauf verzichten, diese zu übernehmen.<\/span><\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Obwohl bei Erlass des Embargogesetzes (EmbG, SR 946.231) die Mehrheit der Massnahmen gegen Staaten als solche gerichtet waren (z.B. Einschränkungen betreffend die Ausfuhr bestimmter Güter) wurde die Einführung<\/span><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:spaces\">&#xa0; <\/span><span style=\"font-family:Arial\">gezielter Sanktionen gegenüber namentlich bezeichneten Personen, Unternehmen oder Organisationen zu jener Zeit bereits berücksichtigt (siehe Botschaft zum Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen, BBl 2001 1433). Die gezielten Finanz- und Reisesanktionen sind damit keinesfalls eine neuartige Entwicklung, die durch das Embargogesetz nicht abgedeckt sind. In Bezug auf geographisch-orientierte Sanktionen (die Mehrheit der Sanktionsregimes der EU), ermöglicht<\/span><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:spaces\">&#xa0; <\/span><span style=\"font-family:Arial\">das Embargogesetz bereits die Übernahme der Massnahmen sowie auch der Einträge natürlicher Personen, Unternehmen oder Organisationen, die sich für die Situation in diesem Land, aufgrund welcher die Sanktionen erlassen werden, verantwortlich zeigen. <\/span><\/p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">In Bezug auf die thematischen Chemiewaffen-, Cyber- und Menschenrechtssanktionen der EU hat der Bundesrat am 9. Dezember 2022 beschlossen, in Zukunft im Einzelfall über die Übernahme einzelner Listings zu entscheiden. Er wollte sich damit die Möglichkeit offen halten, in Zukunft bei Bedarf punktuell und gezielt sehr spezifische Fälle, die von der heutigen Praxis nicht abgedeckt werden, berücksichtigen zu können. Im Rahmen der weiteren Abklärungen, wie die Übernahme<\/span><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:spaces\">&#xa0; <\/span><span style=\"font-family:Arial\">einzelner Listing juristisch und technisch umgesetzt werden könnte, soll auch eine Revision des Embargogesetzes geprüft werden.<\/span><\/p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:spaces\">&#xa0;<\/span><\/p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Grundsätzlich bleibt zu betonen, dass sich der Entscheid, sich Sanktionen der EU anzuschliessen, auf verschiedene aussenpolitische, aussenwirtschaftspolitische und rechtliche Kriterien abstützt. Diese Abwägung ist im Interesse der Schweiz. Damit ist es möglich,<\/span><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:spaces\">&#xa0; <\/span><span style=\"font-family:Arial\">besonderen Umständen Rechnung zu tragen. Der Vorschlag des Motionärs würde den aussenpolitischen Handlungsspielraum des Bundesrates hingegen unnötig stark einschränken.<\/span><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:spaces\">&#xa0; <\/span><\/p><\/div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit die Schweiz die gegen Individuen oder Organisationen gerichteten Sanktionen der EU grundsätzlich übernimmt, in Ausnahmefällen jedoch davon absehen kann, sofern eine aussenpolitische Interessensabwägung dagegenspricht.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kohärente Schweizer Sanktionspolitik. Rechtsgrundlage für den Umgang mit thematischen Sanktionen der EU"}],"title":"Kohärente Schweizer Sanktionspolitik. Rechtsgrundlage für den Umgang mit thematischen Sanktionen der EU"}