{"id":20243492,"updated":"2025-11-14T04:51:11Z","additionalIndexing":"2836;44;28","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":10805,"gender":"m","id":10805,"name":"Broulis Pascal","officialDenomination":"Broulis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2024-05-28T00:00:00Z","legislativePeriod":52,"session":"5204"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":null,"date":"2024-09-26T00:00:00Z","text":"Diskussion","type":87}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2024-08-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1716847200000+0200)\/","id":202,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1723586400000+0200)\/","id":203,"name":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor"},{"date":"\/Date(1724968800000+0200)\/","id":207,"name":"In Ständerat geplant"},{"date":"\/Date(1727301600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":10805,"gender":"m","id":10805,"name":"Broulis Pascal","officialDenomination":"Broulis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"24.3492","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Art.&nbsp;79b&nbsp;Abs.&nbsp;1 BVG, Art.&nbsp;60a&nbsp;Abs.&nbsp;2 BVV 2 und Art.&nbsp;7 Abs. 1 Bst. a BVV 3) sehen vor, dass der Höchstbetrag der Einkaufssumme sich um ein Guthaben in der Säule 3a reduziert, soweit es die höchstens abziehbaren Beiträge ab vollendetem 24.&nbsp;Altersjahr übersteigt. In diesem Zusammenhang erstellte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3<sup><\/sup> a-Guthabens nach Jahrgang.<\/p><p>Diese Bestimmung soll verhindern, dass eine selbstständigerwerbende Person, die über umfassende Möglichkeiten zum Aufbau einer Säule 3a verfügt, erhebliche Einkäufe in die 2<sup><\/sup>.&nbsp;Säule tätigen kann, wenn sie in der zweiten Hälfte ihrer beruflichen Laufbahn in ein Angestelltenverhältnis tritt. Leider wirkt sich diese Bestimmung negativ auf junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus, die ab ihrem 18.&nbsp;Altersjahr in die Säule&nbsp;3a einzahlen.<\/p><p>So wird jeder Franken, der vor dem 25.&nbsp;Geburtstag in die 3.&nbsp;Säule eingezahlt wird, vom Einkaufspotenzial in der 2<sup><\/sup>.&nbsp;Säule abgezogen. Junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden somit benachteiligt, wenn sie den Maximalbetrag in die 3<sup><\/sup>.&nbsp;Säule eingezahlt haben. <i>De facto<\/i> müssen junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jahrelang warten, bis ihr Lohn stark ansteigt, um Einkäufe tätigen zu können. Oder sie müssen damit aufhören, in die 3<sup><\/sup>.&nbsp;Säule einzuzahlen, damit ihr 3a-Guthaben die Beträge in der Tabelle des BSV nicht übersteigt. Dies stellt für die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen grossen Nachteil dar, da diese in den ersten zehn Jahren ihrer Karriere, wenn sie noch mit niemandem zusammenleben oder noch keine Kinder haben, über die geringsten finanziellen Verpflichtungen verfügen.<\/p><p>Das folgende Beispiel verdeutlicht diese Problematik: Ein junger Arbeitnehmer, der 1999 geboren wurde und nach Abschluss seiner Lehre ab dem Alter von 18 Jahren den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlt, hat zwischen seinem 18. und 24.&nbsp;Lebensjahr einen Betrag von 41&nbsp;471 Franken angespart. Ab seinem 25. Geburtstag im Jahr 2024 kann er zudem Einkaufe tätigen. Allerdings wird sein Einkaufspotenzial um sein 3a-Guthaben verringert; es beträgt insgesamt also weniger als Null. Wenn er jährlich weiterhin Beiträge bis zum Maximalbetrag der Säule&nbsp;3a einzahlt, muss sein Einkaufspotenzial mehr als 41&nbsp;471 Franken betragen. Erst dann kann er damit beginnen, für jeden weiteren Franken Einkäufe zu tätigen. Dieser junge Arbeitnehmer, der für die Verbesserung seiner Vorsorge Einkäufe tätigt, wird also jahrelang benachteiligt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">1.- 2. und 5. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass junge Versicherte in der gebundenen Selbstvorsorge nicht benachteiligt werden dürfen. Die meisten Jugendlichen zwischen 18 und 24<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">Jahren sind jedoch noch in Ausbildung oder verfügen nur über einen kleinen Lohn und bescheidene finanzielle Mittel. Sie haben demnach in der Regel andere finanzielle Realitäten oder Prioritäten als den Aufbau einer gebundenen Selbstvorsorge; beispielsweise finanzieren sie Studiengebühren, Weiterbildungs- oder Wohnkosten. Nach Kenntnis des Bundesrates ist Artikel<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">60<\/span><span style=\"font-family:Arial; font-style:italic\">a<\/span><span style=\"font-family:Arial\"> Absatz<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">2 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">2; SR <\/span><span style=\"font-family:Arial; font-style:italic\">831.441.1<\/span><span style=\"font-family:Arial\">), der übermässige Einkäufe verhindern soll, unbestritten. Der Bundesrat erkennt daher keinen Handlungsbedarf zur Anpassung dieser Regelung. Die vor dem Alter von 24<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">Jahren angesparten Guthaben sind in der Regel gering und haben keine grossen Auswirkungen auf die Vorsorge der Versicherten. Diese haben aber die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt ihrer beruflichen Karriere bis zu den maximalen reglementarischen Leistungen in die 2.<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">Säule einzukaufen. Zudem können sie nach wie vor den Höchstbetrag in die Säule<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">3a einzahlen. <\/span><\/p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;<\/span><\/p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">3. Gemäss der einzig verfügbaren Statistik haben im Jahr 2018 lediglich 4,7<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">% der unter 24<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#x2011;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">jährigen Beschäftigten Beiträge in die Säule<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">3a einbezahlt (siehe www.bfs.admin.ch &gt; Statistiken finden &gt; Arbeit und Erwerb &gt; Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit &gt; Arbeitsbedingungen, Qualität der Beschäftigung &gt; Qualität der Beschäftigung &gt; Ausgewählte Indikatoren zur Qualität der Beschäftigung). Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 25- bis 64-Jährigen liegt der Anteil bei 56,6<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">%. Die Zahl der jungen Beitragszahlenden ist sehr klein.<\/span><\/p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;<\/span><\/p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">4. Die Teilnehmenden am Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">3; SR <\/span><span style=\"font-family:Arial; font-style:italic\">831.461<\/span><span style=\"font-family:Arial\">.3), bei der es um Einkäufe in die Säule<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">3a geht, haben diese Thematik nicht angesprochen. Artikel 60<\/span><span style=\"font-family:Arial; font-style:italic\">a<\/span><span style=\"font-family:Arial\"> Absatz<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">2 BVV<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">2 betrifft hingegen nur die 2.<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">Säule. Im Rahmen der Vernehmlassung zu den Verordnungsbestimmungen der 1.<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">BVG-Revision im Jahr 2005 hatten nur drei Kantone (Solothurn, Thurgau, Appenzell Innerrhoden) vorgeschlagen, das massgebliche Alter bei 20 statt bei 24<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">Jahren festzusetzen (siehe www.bsv.admin.ch &gt; Sozialversicherungen &gt; Berufliche Vorsorge und 3. Säule &gt; Mitteilungen über die berufliche Vorsorge &gt; Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr.<\/span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;<\/span><span style=\"font-family:Arial\">83, Rz. 484, S. 48). <\/span><\/p><\/div>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><ol><li>Ist sich der Bundesrat dieser Problematik bewusst?<\/li><li>Gedenkt der Bundesrat, dagegen etwas zu unternehmen?<\/li><li>Verfügt der Bundesrat über Schätzungen zur Anzahl der von diesem Problem betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?<\/li><li>Wurde im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV&nbsp;3) auf dieses Problem für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingewiesen?<\/li><li>Gedenkt der Bundesrat, im Rahmen der soeben erwähnten Änderung auch Artikel 60a der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV&nbsp;2) zu ändern, um die Problematik im Zusammenhang mit den Beiträgen zwischen dem 18. und 24.&nbsp;Altersjahr zu beheben?<\/li><\/ol>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Altersvorsorge. Werden junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Unrecht benachteiligt?"}],"title":"Altersvorsorge. Werden junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Unrecht benachteiligt?"}