{"id":20260301,"updated":"2026-04-13T14:27:54Z","affairType":{"abbreviation":"Kt. 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All das wirkt sich direkt und erheblich auf die gesetzgeberische Autonomie und den demokratischen Entscheidungsspielraum der Schweiz aus. Dies ist äusserst gefährlich für die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung unseres Landes und das, was die Schweizerische Eidgenossenschaft ausmacht. Und obwohl die internationale Politik grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bundes fällt, betreffen diese Abkommen eine Reihe von Themen, für welche auch die Kantone zuständig sind und die tiefgreifende Auswirkungen auf diese haben. Das Schweizer System sieht vor, dass die Kantone souverän sind, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; die Kantone üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Diese Abkommen bringen das institutionelle Gefüge der Schweiz durcheinander, indem sie es dem EU-Recht unterordnen.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund verlangt diese Standesinitiative, dass institutionelle Abkommen mit der EU dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Sie sind also zwingend Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten (damit sie als angenommen gelten, ist das doppelte Mehr erforderlich) – dies insbesondere dann, wenn sie die nationale Souveränität bedrohen.<\/p><p>Derzeit werden gemäss Artikel&nbsp;140 der Bundesverfassung Verfassungsänderungen, der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften sowie bestimmte dringlich erklärte Bundesgesetze Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet (doppeltes Mehr). Gewöhnliche völkerrechtliche Verträge hingegen fallen grundsätzlich unter das fakultative Referendum (Art.&nbsp;141 Abs.&nbsp;1 Bst.&nbsp;d).<\/p><p>Um jeglichen Zweifel auszuräumen und in Anbetracht der zahlreichen Aussagen und öffentlichen Stellungnahmen von Sachverständigen hätte dieses Abkommen aus all den genannten Gründen bereits unter dem geltenden Recht dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müssen. Mit dieser Initiative soll (hoffentlich) endgültig Klarheit darüber geschaffen werden, was eigentlich schon von Anfang auf der Hand lag.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Grosse Rat des Kantons Tessin unterbreitet gestützt auf Artikel&nbsp;160 der Bundesverfassung, der jedem Kanton das Recht einräumt, der Bundesversammlung Initiativen einzureichen,<\/p><p>gestützt auf Artikel&nbsp;59 Absatz&nbsp;1 Buchstabe&nbsp;r der Kantonsverfassung, der dem Grossen Rat die Ausübung der ihm gemäss Bundesrecht zustehenden Initiativ- und Referendumsrechte überträgt,<\/p><p>und in Erwägung dessen, dass der Kanton darüber zu wachen hat, dass die vom Bund abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge in seinem Gebiet angewendet werden (Art.&nbsp;4 der Kantonsverfassung);<\/p><p>den eidgenössischen Räten folgende Standesinitiative:<\/p><p>Änderung der Bundesverfassung:<\/p><p>Artikel&nbsp;140 Obligatorisches Referendum<\/p><p>Absatz&nbsp;1 Buchstabe b<sup>bis<\/sup> (neu): <i>völkerrechtliche Verträge, die für die Schweiz eine allgemeine Verpflichtung zur dynamischen Übernahme des Rechts einer supranationalen oder internationalen Organisation mit Rechtsetzungsbefugnissen begründen und verbindliche Kontroll- und Streitbeilegungsmechanismen schaffen, welche die gesetzgeberische und richterliche Autonomie des Bundes oder der Kantone beeinträchtigen können, insbesondere institutionelle Abkommen mit der Europäischen Union;<\/i><\/p><p>1. Koordination: In den Artikeln&nbsp;140 und 141 sind die notwendigen formalen Anpassungen vorzunehmen. Insbesondere ist zu präzisieren, dass Verträge, die unter den neuen Buchstaben b<sup>bis<\/sup> fallen, nicht mehr dem fakultativen Referendum nach Artikel&nbsp;141 Absatz&nbsp;1 Buchstabe&nbsp;d, sondern dem obligatorischen Referendum unterstehen.<\/p><p>2. Übergangsbestimmung: Allfällige laufende Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Abkommen oder über Verträge mit dynamischer Übernahme von EU-Recht werden vom Bundesrat nur unter Vorbehalt einer Annahme der entsprechenden Abkommen oder Verträge in einer obligatorischen Abstimmung nach Artikel&nbsp;140 Absatz&nbsp;1 Buchstabe&nbsp;b<sup>bis<\/sup> abgeschlossen.<\/p><p>&nbsp;<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Für ein obligatorisches Referendum (doppelte Mehrheit) über alle institutionellen Verträge und gleichrangigen Abkommen mit der Europäischen Union"}],"title":"Für ein obligatorisches Referendum (doppelte Mehrheit) über alle institutionellen Verträge und gleichrangigen Abkommen mit der Europäischen Union"}