{"id":20263359,"updated":"2026-04-07T13:13:56Z","additionalIndexing":"2846","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3108,"gender":"m","id":4207,"name":"Müller Damian","officialDenomination":"Müller Damian"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2026-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":52,"session":"5212"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1773961200000+0100)\/","id":202,"name":"Eingereicht"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3054,"gender":"m","id":4152,"name":"Wicki Hans","officialDenomination":"Wicki"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2775,"gender":"m","id":4075,"name":"Caroni Andrea","officialDenomination":"Caroni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":10805,"gender":"m","id":10805,"name":"Broulis Pascal","officialDenomination":"Broulis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3195,"gender":"m","id":4240,"name":"Juillard Charles","officialDenomination":"Juillard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3023,"gender":"f","id":4116,"name":"Gössi Petra","officialDenomination":"Gössi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2575,"gender":"m","id":825,"name":"Germann Hannes","officialDenomination":"Germann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2783,"gender":"m","id":4078,"name":"Schmid Martin","officialDenomination":"Schmid Martin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3052,"gender":"m","id":4151,"name":"Dittli Josef","officialDenomination":"Dittli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2513,"gender":"m","id":491,"name":"Maillard Pierre-Yves","officialDenomination":"Maillard Pierre-Yves"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3205,"gender":"m","id":4309,"name":"Michel Matthias","officialDenomination":"Michel Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3108,"gender":"m","id":4207,"name":"Müller Damian","officialDenomination":"Müller Damian"},"type":"author"}],"shortId":"26.3359","state":{"id":202,"name":"Eingereicht","doneKey":"0","newKey":1},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Am 1. Mai 2014 wurden das teilrevidierte RPG und die revidierte Raumplanungsverordnung in Kraft gesetzt. Die damalige Revision zielte insbesondere darauf ab, die Zersiedelung in der Schweiz zu bremsen. Gemäss Artikel 15 Abs. 1 RPG sind Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für fünfzehn Jahre entsprechen.<\/p><p>Bereits während des Abstimmungskampfes wurde vor einer zu rigorosen Verknappung des Baulands und vor daraus folgenden höheren Bodenpreisen, explodierenden Mieten und einer Wohnungsknappheit gewarnt.<\/p><p>Diese Befürchtungen haben sich leider zumindest teilweise bewahrheitet. Die Wohnungsknappheit, die inzwischen weite Teile der Schweiz im Griff hat, verschärft sich stetig. 2024 sank die Leerwohnungsziffer schweizweit auf 1,08%. Die Angebotsmieten steigen insbesondere seit 2020 stark an. Diese Entwicklung verschärfte sich just zum jenem Zeitpunkt, als das revidierte RPG seine volle Wirkung zu entfalten begann.<\/p><p>Ein Grund für die Verschlechterung der Lage auf dem Wohnungsmarkt liegt in der einseitigen Fokussierung auf die Siedlungsentwicklung nach innen. Die Siedlungsentwicklung nach innen ist und bleibt zwar im Grundsatz richtig und wichtig. Nach zehnjähriger Erfahrung zeigt sich aber klar, dass das Potenzial überschätzt wurde, resp. dass sich das theoretische Potenzial in der Praxis nicht überall hinreichend oder zumindest nicht rasch genug ausschöpfen lässt. Das Zubauen im Bestand ist komplex, Bewilligungsverfahren sind langwierig und Einsprachen sind eher die Regel als die Ausnahme. In der Praxis zeigt sich deshalb immer deutlicher, dass aus verschiedensten Gründen das geschätzte Potenzial bei weitem nicht realisiert werden kann. Das bedeutet aber auch, dass sich in entsprechenden Hotspots die Dimension der Bauzonen im Nachhinein als zu knapp herausstellt.<\/p><p>Insbesondere in Städten und Tourismusgemeinden hat die Revision für die betroffene einheimische Bevölkerung deshalb fatale Folgen. Es fehlt insbesondere an Wohnraum für Ortsansässige mit bescheideneren Budgets, aber häufig sogar für den gesamten Mittelstand. Damit wird aber das Sozialziel der Bundesverfassung gemäss Art. 41 lit. e BV klar verfehlt. Wohnungssuchende sollten demnach für sich und ihre Familien eine angemessene Wohnung zur Verfügung haben.&nbsp;<\/p><p>Das Konzept des Raumplanungsgesetzes ist im Grundsatz richtig. Es zeigt sich aber deutlich, dass es sich an spezifischen Orten als zu starr erweist. Ohne die Grundsätze über Bord zu werfen, lässt sich mit der vorgeschlagenen Ausnahmeregel gezielt nachjustieren, um den erforderlichen Interessenausgleich besser wahrzunehmen. Deshalb ist nach zehn Jahren einschlägiger Erfahrung eine gezielte Nachjustierung der Gesetzgebung ebenso unumgänglich wie vertretbar.&nbsp;<\/p><p>Konkret soll der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen erarbeiten, damit künftig insbesondere nach einer etwa zwei Jahre hintereinander folgenden Leerwohnungsziffer von unter 1% und fehlender Aussicht darauf, dass sich die Situation in den kommenden zwei Jahren deutlich verbessert - und damit faktischer Wohnungsnot – eine betroffene Stadt oder Gemeinde in einem raschen und einfachen Verfahren unter Federführung des Kantons Landreserven einzonen lassen kann. Es handelt sich dabei um eine Konkretisierung der Bestimmung, wonach Bauzonen grundsätzlich gemäss dem voraussichtlichen Bedarf für die nächsten 15 Jahre dimensioniert werden sollen (Art. 15 Abs. 1 RPG). Wo sich eine Bauzone als offensichtlich unterdimensioniert erweist und damit auch dem Sozialziel gemäss Bundesverfassung nicht mehr nachgelebt werden kann, rechtfertigt es sich, auf der Basis einer neu zu schaffenden Ausnahmebestimmung die Möglichkeit zu schaffen, rasch und konkret gegen die Wohnungsknappheit vorzugehen. Der ordentliche Zeithorizont von fünfzehn Jahren gemäss RPG ist in diesen Fällen viel zu lang. Die Nachjustierung zwecks Zielerreichung soll jedoch nur dort erfolgen können, wo sie sachlich geboten ist, nur dort also, wo eine längerdauernde Wohnungsknappheit erwiesenermassen besteht. Da es an entsprechenden Standorten insbesondere auch an preisgünstigem Wohnraum mangelt, soll es den betroffenen Städten und Gemeinden zudem möglich sein, für die neu zu schaffenden Wohneinheiten einen Anteil an preisgünstigen Wohnungen von bis zu 30% festzulegen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Raumplanungsgesetz (RPG) eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um den Kantonen in Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden einfache, rasche, lokal klar eingegrenzte und bedarfsorientierte Neueinzonungen gemäss RPG zu ermöglichen – im Sinne eines Ausnahmetatbestands im Falle akuter Wohnungsknappheit in den davon nachgewiesenermassen am meisten betroffenen Städten und Gemeinden. Dabei ist auf eindeutige Parameter für Wohnungsknappheit abzustellen, etwa auf die Leerwohnungsziffer. Da es in diesen Städten und Gemeinden erfahrungsgemäss insbesondere an bezahlbarem Wohnraum fehlt, soll es diesen möglich sein, für entsprechend einzuzonende Flächen einen Anteil an preisgünstigen Wohneinheiten von bis zu 30 Prozent festzulegen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Gezielte und griffige Massnahmen gegen die Wohnungsknappheit"}],"title":"Gezielte und griffige Massnahmen gegen die Wohnungsknappheit"}