﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20263579</id><updated>2026-08-13T10:19:14Z</updated><additionalIndexing>28;2446;2811</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3174</code><gender>m</gender><id>4282</id><name>Rechsteiner Thomas</name><officialDenomination>Rechsteiner Thomas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion M-E</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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Die Mitte. EVP.</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>26.3579</shortId><state><id>203</id><name>Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor</name><doneKey>0</doneKey><newKey>1</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die tiefe Geburtenrate stellt eine gesellschaftliche Herausforderung dar. Die Entscheidung zur Familiengründung ist höchstpersönlich und wird von vielfältigen individuellen, partnerschaftlichen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst, auf die staatliche Massnahmen nur begrenzt Einfluss nehmen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund verfolgt, wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Jost &lt;a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254664"&gt;&lt;u&gt;25.4664&lt;/u&gt;&lt;/a&gt; «‹Futura Sicura›. Nationaler Aktionsplan für bessere Rahmenbedingungen bei der Familiengründung» ausgeführt hat, mit seiner Familienpolitik und im Rahmen der Gleichstellungsstrategie 2030 das Ziel, die Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gleichzeitig ist das fortlaufende Bevölkerungswachstum, insbesondere infolge der Erwerbsmigration zu berücksichtigen. Dieses trägt dazu bei, die Auswirkungen des demografischen Wandels abzufedern und unterstützt gleichzeitig die wirtschaftliche Entwicklung und Wohlfahrt des Landes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kinderkosten werden heute bei der direkten Bundessteuer über verschiedene Entlastungsmassnahmen berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere der Kinderabzug (Art. 35 Abs. 1 lit. a Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], SR 642.11) und der Abzug vom Steuerbetrag (Art. 36 Abs. 2&lt;sup&gt;bis&lt;/sup&gt; DBG). Bei der direkten Bundessteuer bezahlt etwa die Hälfte der Steuerpflichtigen mit mehr als zwei Kindern keine direkte Bundessteuer (Steuerjahr 2022).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein prozentualer Steuerrabatt würde vor allem Steuerpflichtige mit hoher Steuerbelastung entlasten, während Familien mit tiefen Einkommen kaum oder gar nicht profitieren würden. Familien, die aus finanziellen Gründen auf weitere Kinder verzichten, würden damit kaum erreicht. Zudem wäre schwer zu begründen, weshalb eine zusätzliche Entlastung erst ab dem dritten Kind erfolgen sollte, da finanzielle Belastungen mit jedem Kind zunehmen und nicht erst ab einer bestimmten Kinderzahl entstehen.&amp;nbsp;&amp;nbsp; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erachtet die bestehenden Entlastungen für Familien mit Kindern bei der direkten Bundessteuer daher als ausreichend und sieht aktuell keinen Bedarf für eine weitergehende steuerliche Begünstigung. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu erwähnen ist, dass Familien mit Kindern nicht nur bei der direkten Bundessteuer, sondern auch durch die Kantone steuerlich entlastet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Versicherer setzen bereits heute für Kinder und für junge Erwachsene eine tiefere Prämie fest als für die übrigen Versicherten; die Prämie für Kinder muss tiefer sein als diejenige für junge Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung [KVG], SR 832.10). Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder zudem um mindestens 80 Prozent (Art. 65 Abs. 1&lt;sup&gt;bis&lt;/sup&gt; KVG). Die Versicherer könnten die Prämie für Kinder noch tiefer festsetzen, als dies heute der Fall ist. Ebenso steht es den Kantonen frei, die Prämien für Kinder zusätzlich zu verbilligen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese finanziellen Entlastungsmöglichkeiten gelten ungeachtet der Nationalität. Eine tiefere Krankenkassenprämie nur für Schweizer Frauen, jedoch nicht für Frauen aus der EU/EFTA würde gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU (FZA) und das EFTA-Übereinkommen zwischen der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island verstossen (siehe auch Antwort auf die 5. Frage). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Addor &lt;a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193310"&gt;&lt;u&gt;19.3310&lt;/u&gt;&lt;/a&gt; «Steuerliche Anreize für eine familienfreundliche Politik, die diesen Namen verdient» festgehalten hat, lehnt er eine auf die gezielte Erhöhung der Geburtenrate ausgerichtete Familienpolitik, wie sie beispielsweise in Ungarn verfolgt wird, ab. Er ist der Auffassung, dass die Entscheidung über die Familiengründung und die Anzahl der Kinder in die persönliche Freiheit der Einzelnen fällt und nicht durch staatliche Vorgaben oder Anreize gesteuert werden soll. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die familienpolitischen Massnahmen des Bundes richten sich grundsätzlich an die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz. Eine zusätzliche Einschränkung nach Staatsangehörigkeit würde den Effekt dieser Massnahmen reduzieren und wäre nicht zielführend. Sie könnte Probleme der Vereinbarkeit mit Artikel 8 Absatz 2 Bundesverfassung und mit dem internationalen Recht bereiten. Je nach Art der geplanten Massnahmen wäre dies insbesondere ein Verstoss gegen Artikel&amp;nbsp;2 FZA (Grundsatz der Nichtdiskriminierung), in Verbindung mit Artikel&amp;nbsp;9 Absatz&amp;nbsp;2 Anhang&amp;nbsp;I FZA (Gleichbehandlung bei sozialen Vergünstigungen) und Artikel&amp;nbsp;4 der Verordnung (EG) Nr.&amp;nbsp;883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Gleichbehandlung, hier in Bezug auf die Familienleistungen). Analoges gilt für das EFTA-Übereinkommen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Es werden immer weniger Kinder in der Schweiz geboren: Die Geburtenrate liegt nur noch bei 1,29 Kindern pro Frau und ist damit auf einen historischen Tiefstand gesunken; für den Bestandserhalt wären 2,1 Kinder pro Frau notwendig. Bei den Schweizerinnen dürfte die Geburtenrate noch tiefer liegen. In einigen Jahren droht die Schweizer Bevölkerung zu schrumpfen und längerfristig könnte sie sogar aussterben, wenn der Abwärtstrend so weitergeht. Dies ist staats- und gesellschaftspolitisch bedenklich; die Alterung der Bevölkerung belastet unser Renten- und Sozialsystem und fördert die Zuwanderung noch mehr.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;ol&gt;&lt;li&gt;Teilt der Bundesrat meine Auffassung, dass die historisch tiefe Geburtenrate vor allem bei Schweizer Frauen staats- und gesellschaftspolitisch ein echtes Problem darstellt?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Ist der Bundesrat bereit, Vorschläge zu unterbreiten, wie Schweizer Familien mit mehr als zwei Kindern steuerlich entlastet werden könnten, beispielsweise mit einem Steuerrabatt von 10 Prozent pro Kind?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Sieht der Bundesrat andere Möglichkeiten, um Schweizer Frauen mit mehr als zwei Kindern zu entlasten, zum Beispiel bei den Krankenkassenprämien?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Was sagt der Bundesrat zum ungarischen Modell, das seit vergangenem Herbst dreifache Mütter lebenslänglich von der Einkommenssteuer befreit?&lt;/li&gt;&lt;li&gt;Ist der Bundesrat bereit, familien- und kinderfördernde Massnahmen auf Frauen mit Schweizer Pass zu beschränken, um den steigenden Ausländeranteil zu bremsen?&lt;/li&gt;&lt;/ol&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Mut für mehr Schweizer Kinder</value></text></texts><title>Mut für mehr Schweizer Kinder</title></affair>