{"id":20263725,"updated":"2026-08-13T10:53:06Z","additionalIndexing":"34;15;24","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3199,"gender":"m","id":4244,"name":"Zopfi Mathias","officialDenomination":"Zopfi"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2026-06-18T00:00:00Z","legislativePeriod":52,"session":"5214"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2026-08-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1781733600000+0200)\/","id":202,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1786485600000+0200)\/","id":203,"name":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3054,"gender":"m","id":4152,"name":"Wicki Hans","officialDenomination":"Wicki"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3023,"gender":"f","id":4116,"name":"Gössi Petra","officialDenomination":"Gössi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3196,"gender":"m","id":4241,"name":"Stark Jakob","officialDenomination":"Stark"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3199,"gender":"m","id":4244,"name":"Zopfi Mathias","officialDenomination":"Zopfi"},"type":"author"}],"shortId":"26.3725","state":{"id":203,"name":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","doneKey":"0","newKey":1},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat bereitet derzeit die Botschaft zum Breitbandfördergesetz (BBFG) vor. Das damit vorgeschlagene Förderprogramm soll Investitionen in Breitbandprojekte anstossen, die ohne Finanzhilfe nicht realisiert würden. Als Empfängerinnen von Finanzhilfen in Form von nicht rückzahlbaren Geldleistungen sind die Gemeinden vorgesehen. Sie können die Fördergelder für den Bau eines eigenen Netzes verwenden und dessen Betrieb an eine Netzbetreiberin vergeben. Alternativ können sie die Gelder an eine in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählte Netzbetreiberin weiterreichen, welche das Netz baut und betreibt. Die Kosten des Ausbaus tragen im Wesentlichen die Gemeinden oder die Netzbetreiberinnen, die Finanzhilfe beschränkt sich auf den erwarteten Fehlbetrag eines Ausbauprojektes.<\/p><p>&nbsp;<\/p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:<\/p><p>&nbsp;<\/p><ol><li>Grundsätzlich marktfähige Projekte werden früher oder später auch ohne Unterstützung des Staates realisiert. Das im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagene Förderprogramm zielt deshalb auf nachweislich unrentable Projekte ab, wobei eine zu lange Amortisationsdauer letztlich bedeutet, dass ein Projekt nicht rentabel ist. Mit Bürgschaften könnte das Problem, dass Breitbandausbauprojekte in dünn besiedelten Gebieten teilweise nicht rentabel sind, nicht gelöst werden. Ein Bürge deckt ausstehende Kredite bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers und kann eine fehlende Rentabilität nicht ausgleichen. Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass Private unrentable Projekte realisieren oder finanzieren würden, wenn der Bund als Bürge auftritt. Gemeinden gelten sodann üblicherweise als solide und risikoarme Schuldner und haben keine Probleme, eine Finanzierung für Infrastrukturprojekte sicherzustellen. Private Firmen ziehen eine direkte Finanzierung durch eigene Anleihen auf dem Kapitalmarkt oder durch spezialisierte Geldgeber («Private Equity», wie bspw. langfristig orientierte Infrastruktur-Fonds oder Pensionskassen) klassischen Krediten bei Banken vor und benötigen dafür keine Bürgen. Für grundsätzlich marktfähige Projekte sieht der Bundesrat deshalb keinen Bedarf für staatliche Bürgschaften.<\/li><\/ol><p>&nbsp;<\/p><ol start=\"2\"><li><p>Als Bürge bestünde für den Bund das Risiko, bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners private Geldgeber für ein Ausbauprojekt auszahlen zu müssen. Im Vergleich zu einer direkten Förderung mit einem Programm wäre in diesem Fall mit einem höheren Bedarf an staatlichen Geldern zu rechnen, da private Geldgeber mit kürzeren Amortisationslaufzeiten rechnen, als sie im Rahmen eines Förderprogramms vorgegeben werden.<\/p><p>In einem System mit Bürgschaften kann zudem allgemein wenig Kontrolle über Projekte ausgeübt werden, und es können im Voraus kaum Bedingungen an die mitfinanzierten Projekte gestellt werden. Im Gegensatz dazu kann ein spezifisches Programm mit Förderbedingungen konkrete Ziele verfolgen und deren Erreichung sicherstellen. So kann beispielsweise die Verhältnismässigkeit des staatlichen Mitteleinsatzes, eine Beteiligung der Kantone bzw. Gemeinden oder der Wettbewerb nach der Projektrealisierung sichergestellt werden. Da das Programm nur nachweislich nicht rentable Projekte finanzieren soll und auch nur die erwarteten Fehlbeträge, können Wettbewerbsverzerrungen sowie Mitnahme- und Verdrängungseffekte minimiert werden.<\/p><\/li><\/ol><p>&nbsp;<\/p><ol start=\"3\"><li>Während Bürgschaften höchstens für profitable Projekte in Frage kommen, deckt das vorgeschlagene Förderprogramm ausschliesslich nachweislich nicht profitable Projekte ab. Eine Förderung durch das Programm und eine Bürgschaft des Bundes für ein und dasselbe Projekt müsste in jedem Fall ausgeschlossen werden.<\/li><\/ol><p>&nbsp;<\/p><ol start=\"4\"><li>Dem Bundesrat sind, wie unter Punkt 1 dargelegt, keine grundsätzlichen Probleme bei der Finanzierung rentabler Breitbandprojekte bekannt.<\/li><\/ol>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit der Gigabitstrategie verfolgt der Bundesrat das Ziel, der Bevölkerung und der Wirtschaft in der ganzen Schweiz den Zugang zu leistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen mit sehr hohen Übertragungsraten zu ermöglichen. Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur soll dabei weiterhin primär marktwirtschaftlich durch private Anbieter erfolgen.<\/p><p><br>Für Gebiete, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist, hat der Gesetzgeber mit dem Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandförderungsgesetz, BBFG) ein gezielt subsidiäres Förderinstrument vorgeschlagen. In diesem Rahmen ist vorgesehen, dass Bund und Kantone Projekte in dünn besiedelten Gebieten unterstützen können, sofern nachgewiesen ist, dass kein marktwirtschaftlicher Ausbau erfolgen kann.<\/p><p><br>Neben den durch das BBFG erfassten Projekten bestehen aber auch Ausbauvorhaben, bei welchen ein Glasfaserausbau grundsätzlich marktfähig wäre, deren Realisierung sich jedoch aufgrund hoher Investitionskosten und langer Amortisationszeiten verzögert oder nur eingeschränkt möglich ist. In solchen Konstellationen stellt sich die Frage, ob Bürgschaften des Bundes als indirektes, marktkonformes Instrument dazu beitragen könnten, private Investitionen zu erleichtern, ohne direkte Finanzhilfen auszurichten oder den Wettbewerb zu verzerren.<\/p><p><br>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:<br>&nbsp;<\/p><p>1. Aus welchen Gründen hat der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der Gigabitstrategie darauf verzichtet, Bürgschaften des Bundes als ergänzendes Instrument vorzusehen?<br><br>2. Wie beurteilt der Bundesrat Bürgschaften im Vergleich zu direkten Finanzhilfen im Hinblick auf Subsidiarität, Wettbewerbsneutralität und die Vermeidung von Mitnahme- und Verdrängungseffekten gegenüber dem eigenwirtschaftlichen Ausbau?<br><br>3. Welche Ausgestaltungselemente erachtet der Bundesrat als notwendig, damit Bürgschaften klar ergänzend zur Breitbandförderung nach BBFG wirken und diese weder konkurrenzieren noch überlagern (z. B. geografische Abgrenzung, Ausschluss von BBFG-Projekten, zeitliche Befristung, Wirtschaftlichkeitsnachweise)?<br>&nbsp;<\/p><p>4. Beobachtet der Bundesrat im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau eine zunehmende Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe für entsprechende Infrastrukturprojekte? Falls ja, wie schätzt er die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Umsetzung der Gigabitstrategie ein?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ergänzende und marktkonforme Instrumente zur Umsetzung der Gigabitstrategie"}],"title":"Ergänzende und marktkonforme Instrumente zur Umsetzung der Gigabitstrategie"}