﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20263878</id><updated>2026-08-13T11:07:36Z</updated><additionalIndexing>34;36;12</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>10817</code><gender>f</gender><id>10817</id><name>Chappuis Isabelle</name><officialDenomination>Chappuis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion M-E</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2026-06-19T00:00:00Z</date><legislativePeriod>52</legislativePeriod><session>5214</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2026-08-12T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2026-06-19T00:00:00</date><id>202</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2026-08-12T00:00:00</date><id>203</id><name>Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>10817</code><gender>f</gender><id>10817</id><name>Chappuis Isabelle</name><officialDenomination>Chappuis</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion M-E</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>26.3878</shortId><state><id>203</id><name>Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor</name><doneKey>0</doneKey><newKey>1</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Zu den Fragen 1, 4 und 6:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) erarbeitet das EJPD zusammen mit dem UVEK und dem EDA eine Vernehmlassungsvorlage. Diese setzt die KI-Konvention des Europarates um und betrifft zentrale Aspekte wie Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ergänzend wird ein Umsetzungsplan für nicht bindende Massnahmen erarbeitet. Daran beteiligt sind das UVEK, das EJPD, das WBF und das EDA. Diese Arbeiten werden eng aufeinander abgestimmt, die Ämter sind dazu im Austausch. Dasselbe gilt für die Schnittstellen zwischen der KI-Vorlage und den Arbeiten am Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG). Der Vernehmlassungsentwurf des KomPG sieht für sehr grosse Kommunikationsplattformen Pflichten vor, die auch auf den Einsatz integrierter KI-Funktionen Anwendung finden können (vgl. Frage 2). Darüber hinaus gehende Verantwortlichkeiten – insbesondere im Hinblick auf generative KI-Modelle – werden im Rahmen der laufenden Arbeiten zur KI-Regulierung geprüft. Der Bundesrat stellt dabei die Koordination zwischen beiden Regulierungsprojekten sicher.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Frage 2:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Generative KI ist als Technologie grundsätzlich Gegenstand sowohl der KI-Regulierung als auch – je nach Anwendung – der Plattformregulierung. Die KI-Regulierung adressiert die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen als solche. Die Plattformregulierung hingegen betrifft die Verbreitung und Zugänglichmachung von Inhalten über grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Werden KI-generierte Inhalte über sehr grosse Plattformen verbreitet, können gemäss Vernehmlassungsentwurf des KomPG zusätzliche Bestimmungen zur Anwendung gelangen, etwa im Zusammenhang mit rechtswidrigen Inhalten oder systemischen Risiken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Frage 3:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Anwendungsbereich des Vorentwurfs zum KomPG knüpft grundsätzlich an die Funktion und Reichweite von Plattformen und Suchmaschinen an, nicht an die konkret eingesetzten Technologien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu Frage 5:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vertragsstaaten der KI-Konvention des Europarates müssen die von KI-Systemen ausgehenden Risiken über deren gesamten Lebenszyklus hinweg erfassen. Insofern allgemeine KI-Modelle für allgemeine Zwecke in eine Vielzahl von nachgelagerten Systemen integriert werden können, müssen auch die von ihnen ausgehenden Risiken angemessen erfasst werden. Die Konkretisierung möglicher Massnahmen erfolgt im Rahmen der laufenden Arbeiten zur KI-Regulierung.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Systeme der generativen künstlichen Intelligenz (KI) spielen beim Zugang zu Informationen eine zunehmend wichtige Rolle, sei es als Suchmaschinen, durch ihre Integration in diese oder durch ihre Einbindung in soziale Netzwerke. Sie werfen bereichsübergreifende Fragen auf (Datenschutz, Zugang zu Informationen, Verzerrungen, digitale Souveränität).&lt;br&gt;Die Schweiz verfolgt derzeit zwei parallele Regulierungsprozesse. Der Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG; UVEK/BAKOM) sieht Verpflichtungen für Anbieter sehr grosser Plattformen und grosser Suchmaschinen vor. Der Entwurf zur Regulierung der KI (EJPD/BJ), der für Ende 2026 angekündigt ist, wird die KI-Konvention des Europarats umsetzen. Die generative KI droht zwischen Stuhl und Bank zu fallen: Der VE-KomPG erfasst sie nur teilweise, und es ist unklar, ob die KI-Regulierung Anwendungen der generativen KI ausdrücklich berücksichtigen wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Fragen&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie gedenkt der Bundesrat, die Regulierung von Plattformen (BAKOM/UVEK) und die KI-Regulierung (BJ/EJPD) aufeinander abzustimmen, um Regelungslücken hinsichtlich der spezifischen Risiken der generativen KI zu vermeiden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Fällt die generative KI als Technologie zur Erstellung von Inhalten hauptsächlich in den Bereich der Regulierung von Plattformen, der KI-Regulierung oder in beide Bereiche? Welche Stelle koordiniert die Abgrenzung?&lt;br&gt;3. Fallen grosse KI-gestützte Suchmaschinen, in grosse Suchmaschinen integrierte KI-Anwendungen sowie in soziale Netzwerke integrierte KI-Anwendungen in den Anwendungsbereich des VE-KomPG?&lt;br&gt;4. Sollten Online-Plattformen zusätzliche Verantwortlichkeiten übernehmen, wenn sie Funktionen zur Erstellung und Kuratierung von Informationen integrieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wird der für Ende 2026 vorgesehene Vorentwurf zur KI-Regulierung sogenannte generative «Allzweck-KI-Modelle» ausdrücklich erfassen, ähnlich wie dies der europäische AI Act vorsieht?&lt;br&gt;6. Sieht der Bundesrat formalisierte Mechanismen der interdepartementalen Koordination zwischen dem EJPD, dem UVEK sowie den weiteren betroffenen Departementen und Bundesämtern vor, um die verschiedenen Regulierungsprozesse im Zusammenhang mit KI zu steuern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Generative künstliche Intelligenz. Kohärenz zwischen der Regulierung von Plattformen und der KI-Regulierung</value></text></texts><title>Generative künstliche Intelligenz. Kohärenz zwischen der Regulierung von Plattformen und der KI-Regulierung</title></affair>