﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20264223</id><updated>2026-10-23T12:19:42Z</updated><additionalIndexing>12;28;09;04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2026-09-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>52</legislativePeriod><session>5215</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal /><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2026-09-23T00:00:00</date><id>202</id><name>Eingereicht</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>26.4223</shortId><state><id>202</id><name>Eingereicht</name><doneKey>0</doneKey><newKey>1</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Tatsache, dass sich junge Menschen im öffentlichen Raum aufhalten und Messer oder andere Gegenstände bei sich tragen, die dazu verwendet werden könnten, andere zu bedrohen oder zu verletzen, gibt Anlass zu wachsender Besorgnis. Insbesondere in Stadtzentren sowie in den Abend- und Nachtstunden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bundesgesetzgebung unterscheidet zwischen Messern, die als Waffen eingestuft sind und besonderen Beschränkungen oder Verboten unterliegen, und Messern, die nicht unter diese Kategorie fallen. Das WG verbietet zudem das Mitführen „gefährlicher Gegenstände“ an öffentlich zugänglichen Orten, wenn dies nicht durch eine bestimmungsgemässe Verwendung gerechtfertigt ist und der Gegenstand dazu geeignet erscheint, missbräuchlich zur Einschüchterung, Bedrohung oder Verletzung eingesetzt zu werden. Gewöhnliche Taschenmesser, wie das Taschenmesser der Schweizer Armee, sind ausdrücklich von der Definition ausgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das vorliegende Postulat geht darüber hinaus: Es soll geprüft werden, ob es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit möglich ist, das Mitführen bestimmter Messer und gefährlicher Gegenstände in ausgewählten Zonen vorbeugend und auf unbestimmte Zeit zu verbieten, unabhängig davon, ob es dort zu Menschenansammlungen kommt oder nicht.&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es soll geklärt werden, ob diese Möglichkeit bereits besteht oder ob Gesetzesänderungen erforderlich sind, damit die Kommunalbehörden – soweit erforderlich und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit – über ein gezieltes Instrument zum Schutz der Sicherheit im öffentlichen Raum verfügen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen das geltende Recht es den Gemeinden erlaubt, das Mitführen von Messern und anderen potenziell gefährlichen Gegenständen, deren Mitführen nicht bereits nach dem Waffengesetz verboten ist, in bestimmten Zonen insbesondere&amp;nbsp;in&amp;nbsp;den&amp;nbsp;Abend-&amp;nbsp;und&amp;nbsp;Nachtstunden zu verbieten. So beispielsweise in Stadtzentren, Ausgehvierteln oder an anderen besonders sensiblen Orten, und dies unabhängig von Veranstaltungen und auf unbestimmte Zeit.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bericht soll insbesondere darstellen:&lt;/p&gt;&lt;ol style="list-style-type:decimal;"&gt;&lt;li&gt;über welche Kompetenzen die Gemeinden und Kantone in diesem Bereich derzeit verfügen;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;ob und inwieweit Artikel 28a des Waffengesetzes (WG) Spielraum für strengere örtliche Verbote lässt;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;welche verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grenzen diese Verbote haben und welche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten damit verbunden sind;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;welche Gesetzesänderungen gegebenenfalls erforderlich wären, um solche Verbote zu ermöglichen;&lt;/li&gt;&lt;li&gt;allfällige Erfahrungen, die in der Schweiz und im Ausland gesammelt wurden.&lt;/li&gt;&lt;/ol&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Jugendgewalt: Möglichkeit, das Tragen von Messern in bestimmten Zonen zu verbieten</value></text></texts><title>Jugendgewalt: Möglichkeit, das Tragen von Messern in bestimmten Zonen zu verbieten</title></affair>