{"id":20264252,"updated":"2026-10-27T07:59:36Z","additionalIndexing":"2841;12;24","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":3183,"gender":"f","id":4306,"name":"Gapany Johanna","officialDenomination":"Gapany"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2026-09-24T00:00:00Z","legislativePeriod":52,"session":"5215"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1790200800000+0200)\/","id":202,"name":"Eingereicht"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":10805,"gender":"m","id":10805,"name":"Broulis Pascal","officialDenomination":"Broulis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3023,"gender":"f","id":4116,"name":"Gössi Petra","officialDenomination":"Gössi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3052,"gender":"m","id":4151,"name":"Dittli Josef","officialDenomination":"Dittli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":10802,"gender":"m","id":10802,"name":"Mühlemann Benjamin","officialDenomination":"Mühlemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3108,"gender":"m","id":4207,"name":"Müller Damian","officialDenomination":"Müller Damian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3183,"gender":"f","id":4306,"name":"Gapany Johanna","officialDenomination":"Gapany"},"type":"author"}],"shortId":"26.4252","state":{"id":202,"name":"Eingereicht","doneKey":"0","newKey":1},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In den letzten Jahren gab es im Schweizer Gesundheitswesen immer mehr detaillierte Anforderungen in den Bereichen Aufsicht, Kontrolle und Planung. Zwar dienen viele Kontrollen legitimen Zielen wie Qualität, Patientensicherheit oder Wirtschaftlichkeit. Gleichzeitig verursachen sie Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern, Behörden und Versicherern aber einen unablässig wachsenden administrativen Zusatzaufwand sowie erhebliche bürokratische Mühen und Kosten, die mitunter absurde Ausmasse angenommen haben.<\/p><p>Diese Situation sollte überprüft werden.<\/p><p>In anderen regulierten Sektoren hat sich nach und nach ein risikobasierter Aufsichtsansatz durchgesetzt. Die Ressourcen werden gezielt dort eingesetzt, wo tatsächlich erhöhte Risiken bestehen. Gleichzeitig werden Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sowie Versicherer, die nachweislich eine gute Qualitäts- und Konformitätsbilanz aufweisen, administrativ entlastet. Dabei wird jedoch nicht auf eine wirksame Aufsicht verzichtet. Bei Verstössen werden angemessene und verhältnismässige Sanktionen verhängt.&nbsp;<\/p><p>Dieser Ansatz ist demnach nicht gleichzusetzen mit weniger Aufsicht. Er zielt vielmehr darauf ab, die Aufsicht zielgerichteter, wirksamer und verhältnismässiger zu gestalten.<\/p><p>Auch im Gesundheitswesen stellt sich die Frage, ob die verschiedenen Kontroll- und Planungsinstrumente konsequent nach diesem Grundsatz konzipiert werden könnten. Das Ziel wäre nicht, die Aufsicht zu lockern, sondern sie effizienter zu machen. Dadurch könnten bei den Behörden und bei den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern Ressourcen eingespart werden, die dann für die eigentliche Patientenversorgung eingesetzt werden könnten.<\/p><p>Entscheidend ist auch, dass eine solche Weiterentwicklung mit klaren Transparenz- und Haftungsvorschriften einhergeht. Der Bürokratieabbau darf auf keinen Fall zu weniger Transparenz bei medizinischen Fehlern, Zwischenfällen oder Verstössen gegen die Qualitätsanforderungen führen. Im Gegenteil: Die Mechanismen zur Meldung, Analyse und Aufarbeitung von Vorfällen müssen es ermöglichen, dass Risikosituationen für die Patientinnen und Patienten rasch erkannt werden und nötigenfalls eine verstärkte Aufsicht veranlasst wird.<\/p><p>Das Ziel ist, schrittweise von einer einheitlichen, vorwiegend dokumentarischen Kontrolllogik zu einer differenzierten Aufsichtslogik überzugehen, die sich an Risiken, Ergebnissen und der tatsächlich festgestellten Qualität orientiert.<\/p><p>Eine solche Weiterentwicklung könnte dazu beitragen, unnötigen administrativen Aufwand abzubauen, den Einsatz öffentlicher und privater Ressourcen zu optimieren und es dem Gesundheitspersonal zu ermöglichen, mehr Zeit auf ihre eigentliche Aufgabe zu verwenden: die Versorgung der Patientinnen und Patienten.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen:<\/p><p>&nbsp;<\/p><p>– wie die Aufsichts-, Kontroll- und Planungstätigkeiten von Bund und Kantonen im Schweizer Gesundheitswesen systematisch nach dem Grundsatz einer risikobasierten Aufsicht organisiert werden können;<br>– welche Bestimmungen des geltenden Rechts einen solchen Ansatz bereits ermöglichen oder verhindern und welche Gesetzes- und Verordnungsanpassungen nötig wären, um diesen Grundsatz flächendeckend umzusetzen;<br>– nach welchen objektiven Kriterien der Umfang der Aufsicht festgelegt werden könnte, insbesondere unter Berücksichtigung des Risikoniveaus, der Art der erbrachten Leistungen, der bisherigen Qualitäts- und Konformitätsbilanz sowie der Ergebnisse früherer Kontrollen;<br>– welche Auswirkungen ein solcher Ansatz auf die Patientensicherheit, die Versorgungsqualität, die Wirtschaftlichkeit und den Verwaltungsaufwand für Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, Versicherer und Behörden haben könnte;<br>– wie eine risikobasierte Aufsicht die Transparenz und Rückverfolgbarkeit bei medizinischen Fehlern oder anderen Vorfällen, welche die Patientensicherheit gefährden könnten, gewährleisten kann;<br>– wie ein System verhältnismässiger, vorhersehbarer und hinreichend abschreckender Sanktionen bei Verstössen oder Mängeln geplant werden kann, das insbesondere deren Schweregrad und Auswirkungen sowie das bisherige Verhalten der betreffenden Akteurinnen und Akteure berücksichtigt;<br>– welche Erfahrungen anderer Länder, insbesondere mit vergleichbaren Gesundheitssystemen, in der Schweiz genutzt werden könnten;<br>– welche konkreten Massnahmen mit welchen Prioritäten und innerhalb welcher Fristen umgesetzt werden könnten, um im Schweizer Gesundheitswesen schrittweise eine risikobasierte Aufsicht einzuführen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bürokratieabbau im Gesundheitswesen dank risikobasierter Aufsicht statt umfassender Detailkontrollen"}],"title":"Bürokratieabbau im Gesundheitswesen dank risikobasierter Aufsicht statt umfassender Detailkontrollen"}