﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20264483</id><updated>2026-10-29T14:59:20Z</updated><additionalIndexing>52</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2757</code><gender>m</gender><id>4051</id><name>de Courten Thomas</name><officialDenomination>de Courten</officialDenomination></councillor><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2026-10-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>52</legislativePeriod><session>5215</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal /><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2026-10-01T00:00:00</date><id>202</id><name>Eingereicht</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2799</code><gender>m</gender><id>4094</id><name>Hess Lorenz</name><officialDenomination>Hess Lorenz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>10841</code><gender>m</gender><id>10841</id><name>Schnyder Markus</name><officialDenomination>Schnyder Markus</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>10844</code><gender>m</gender><id>10844</id><name>Hug Roman</name><officialDenomination>Hug</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2757</code><gender>m</gender><id>4051</id><name>de Courten Thomas</name><officialDenomination>de Courten</officialDenomination></councillor><type>author</type></role></roles><shortId>26.4483</shortId><state><id>202</id><name>Eingereicht</name><doneKey>0</doneKey><newKey>1</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Jagd auf Schwarzwild und jagdbare Raubtiere ist unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen auch während der Nacht möglich. Die Verwendung von Nachtzielgeräten und vergleichbaren technischen Hilfsmitteln bleibt gemäss Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e der Jagdverordnung jedoch grundsätzlich verboten. Dadurch müssen die Kantone mit Ausnahmebewilligungen arbeiten, obwohl diese Hilfsmittel in der Praxis seit Jahren eingesetzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nachtziel- und Wärmebildtechnik ermöglicht es, Wildtiere auch bei schlechten Lichtverhältnissen zuverlässig anzusprechen und einen präzisen, tierschutzgerechten Schuss abzugeben. Sie erhöht damit sowohl die Sicherheit als auch den Tierschutz. Gleichzeitig kann verhindert werden, dass geschützte Arten oder führende weibliche Tiere irrtümlich erlegt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine effiziente Regulierung der Wildschweinbestände gewinnt zudem im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) an Bedeutung. Die Schweiz gilt gegenwärtig noch als ASP-frei. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen weist jedoch auf die dynamische Seuchenlage in Europa, auf Fälle in Norditalien sowie auf das seit 2024 bestehende Seuchengeschehen in Teilen Deutschlands hin. Die Gefahr einer Einschleppung in die Schweiz besteht weiterhin.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Regulierbare Wildschweinbestände, eine gut organisierte Jagd und die enge Zusammenarbeit zwischen Jägerschaft, Wildhut sowie Jagd- und Veterinärbehörden sind wichtige Bestandteile der Prävention. Nachtzielhilfen können die gezielte und effiziente Bejagung unterstützen. Im Fall eines Seuchenausbruchs muss ihr Einsatz in die behördliche Bekämpfungsstrategie eingebettet werden, damit die Seuche nicht durch unkoordinierte Jagdaktivitäten zusätzlich verbreitet wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e der Jagdverordnung so anzupassen, dass die Kantone den Einsatz von Nachtzielgeräten, Wärmebildzielgeräten und Gerätekombinationen mit vergleichbarer Funktion für die Bejagung von Schwarzwild und jagdbaren Raubtieren ohne Sonderbewilligung bewilligen können. Die Bewilligung soll insbesondere zur Regulierung der Wildschweinbestände, zur Verhütung von Wildschäden sowie zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erteilt werden können. Die Kantone legen die Voraussetzungen fest und koordinieren den Einsatz bei seuchenpolizeilichen Massnahmen mit den zuständigen Veterinärbehörden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Nachtzielhilfen für eine sichere Schwarzwildbejagung und zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest ermöglichen</value></text></texts><title>Nachtzielhilfen für eine sichere Schwarzwildbejagung und zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest ermöglichen</title></affair>