{"id":20264615,"updated":"2026-10-28T14:49:40Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3062,"gender":"m","id":4156,"name":"Buffat Michaël","officialDenomination":"Buffat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2026-10-02T00:00:00Z","legislativePeriod":52,"session":"5215"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1790892000000+0200)\/","id":202,"name":"Eingereicht"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3062,"gender":"m","id":4156,"name":"Buffat Michaël","officialDenomination":"Buffat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"26.4615","state":{"id":202,"name":"Eingereicht","doneKey":"0","newKey":1},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Laut KVG müssen alle auf Arzneimitteln gewährten direkten oder indirekten Vergünstigungen (insbesondere Rabatte und Preisnachlässe) grundsätzlich der Schuldnerin oder dem Schuldner weitergegeben werden. Etwa 50 Prozent der Vergünstigungen dürfen jedoch einbehalten&nbsp;werden, wenn dies nachweislich zur Verbesserung der Qualität der Behandlung dient. Diese Ausnahme sollte ursprünglich die Akteure dazu anregen, Rabatte auszuhandeln. In der Praxis führt dieser hohe Einbehaltungssatz mitunter zu fragwürdigen Geschäftspraktiken: Es werden Rabatte von gegen 100 Prozent gemeldet, von denen dann ein Anteil von 50 Prozent dem Konto „Massnahmen zur Qualitätsverbesserung“ gutgeschrieben wird. Manchmal werden Zwischenhändler eingeschaltet, um die Selbstkostenpreise künstlich in die Höhe zu treiben und dann hohe Rabatte auszuweisen und erhebliche Einbehalte zu rechtfertigen. Gleichzeitig ist eine regelrechte „Rabattbranche“ entstanden, die Leistungserbringern und Versicherern Dienstleistungen anbietet, mit denen solche Rabatte geltend gemacht und verbucht werden können. Wieder einmal bereichern sich viele durch Massnahmen, die ursprünglich nicht zu diesem Zweck gedacht waren. Die&nbsp;Zeche&nbsp;bezahlen letztendlich die Versicherten und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle kommt zum Schluss, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Kontrolle der Umsetzung der Bestimmungen zu Arzneimittelvergünstigungen deutlich verbessern muss. Allerdings kann man das BAG als Aufsichtsbehörde nicht für systematischen Betrug zum Nachteil der Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahler verantwortlich machen, dessen Ausmass sich auf über eine halbe Milliarde Franken pro Jahr belaufen könnte.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass die betroffenen Akteure bei&nbsp;der&nbsp;Abrechnung&nbsp;der&nbsp;Leistungen&nbsp;die Vergünstigungen&nbsp;auf&nbsp;Arzneimittel&nbsp;jeglicher&nbsp;Art&nbsp;grundsätzlich konsequent nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) berücksichtigen. Der Bundesrat legt die Ausnahmen fest, beispielsweise bei nachträglich gewährten Vergünstigungen. Sollten die betroffenen Akteure nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine befriedigende Lösung finden, so muss der Bundesrat subsidiär eingreifen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"KVG: Transparenz bei den Vergünstigungen"}],"title":"KVG: Transparenz bei den Vergünstigungen"}