{"id":20267950,"updated":"2026-09-28T15:44:46Z","additionalIndexing":"15;2446","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. 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Das Parlament hat sich für eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte entschieden, um die vom Stimmvolk beschlossene 13. AHV-Rente zu finanzieren. Zudem schlägt der Bundesrat eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,5 Prozentpunkte vor, um zusätzliche Investitionen in die Sicherheit und Verteidigung unseres Landes zu ermöglichen. Satzerhöhungen unterstehen dem obligatorischen Referendum.<\/p><p>&nbsp;<\/p><p>Der Bundesrat hat in diesen beiden Vorlagen eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer vorgeschlagen, weil sie geringere volkswirtschaftliche Verzerrungen verursacht als andere Steuern. Zudem lässt sich die Mehrwertsteuer vergleichsweise gut auf den konkreten Finanzierungsbedarf abstimmen und eignet sich auch für eine rasche und zugleich zeitlich befristete Finanzierung.<\/p><p>&nbsp;<\/p><p>Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass auch eine höhere Mehrwertsteuer ihren Preis hat. Er hat die Auswirkungen von Mehrwertsteuersatz-Erhöhungen auf die Unternehmen in seinen Botschaften zur Finanzierung der 13.&nbsp;AHV-Rente und zur Finanzierung von Rüstungsausgaben festgehalten. <\/p><p>&nbsp;<\/p><p>&nbsp;<\/p><p>Unternehmen können die Erhöhung grundsätzlich über die Preise an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Mehrkosten entstehen primär bei Unternehmen, die kein oder nur ein beschränktes Anrecht auf den Vorsteuerabzug haben. Das betrifft Unternehmen, die von der Steuer ausgenommene Leistungen erbringen, etwa in den Branchen Gesundheit, Bildung, Kultur, Finanzen, Immobilien oder Landwirtschaft. Diese Unternehmen können die Steuer auf ihren Vorleistungen und Investitionen nicht abziehen und es entsteht daher eine sogenannte Taxe occulte. <\/p><p>&nbsp;<\/p><p>Die Überwälzung der Steuererhöhung beziehungsweise der erhöhten Taxe occulte auf die Konsumentinnen und Konsumenten gelingt je nach Markt- und Konkurrenzsituation nur teilweise. Wenn die Nachfrage stark von den Preisen abhängt, kann Druck entstehen, die Steuererhöhung durch geringere Gewinnmargen zu kompensieren. Soweit die Überwälzung hingegen gelingt, können höhere Preise die Nachfrage dämpfen und höhere Lohnforderungen nach sich ziehen.<\/p><p>&nbsp;<\/p><p>Hinzu kommen einmalige Umstellungskosten, beispielsweise bei Informatiksystemen. Diese administrativen Kosten fallen bei allen steuerpflichtigen Unternehmen und bei jeder Satzänderung erneut an. Der Umstellungsaufwand kann kleinere Unternehmen verhältnismässig stärker belasten. Er kann jedoch durch die Anwendung der Saldosteuersätze begrenzt werden. Dem Bundesrat sind keine Studien bekannt, welche diese Kosten für die Unternehmen beziffern, auch nicht bezüglich der Erhöhung per 1. Januar 2024. <\/p><p>&nbsp;<\/p><p>Die diversen vorgenannten Effekte können Investitions-, Beschäftigungs- und Wertschöpfungsentscheidungen von Unternehmen beeinflussen. Die wissenschaftliche Literatur deutet darauf hin, dass diese Effekte moderat sind. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen Modellschätzungen, die der Bund im Hinblick auf die Finanzierung der AHV hat durchführen lassen. Schätzungen speziell für binnenorientierte KMU liegen dem Bundesrat nicht vor.<\/p><p>&nbsp;<\/p><p>Grundsätzlich kann eine höhere Mehrwertsteuer den Preisunterschied zum grenznahen Ausland vergrössern und den Einkaufstourismus begünstigen. Die Mehrwertsteuer ist dabei jedoch nur einer von mehreren Faktoren. Massgeblich sind vor allem die Wechselkurse, das allgemeine Preisniveau im In- und Ausland oder die Reisekosten. Eine Satzänderung im nun geplanten Ausmass dürfte im Vergleich dazu eher geringe Auswirkungen haben. <\/p><p>&nbsp;<\/p><p>Für Landwirtschaftsbetriebe führt eine Mehrwertsteuererhöhung durch die Taxe occulte potenziell zu höheren Kosten, sofern sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Hingegen unterliegen zahlreiche landwirtschaftliche Vorleistungen wie Futtermittel, Dünger oder Pflanzenschutzmittel dem reduzierten Satz von 2,6%. Der reduzierte Satz ist von den geplanten Mehrwertsteuererhöhungen nicht betroffen; insoweit entsteht keine zusätzliche Belastung. Quantitative Schätzungen der Kosten spezifisch für die Landwirtschaft liegen keine vor.<\/p><p>&nbsp;<\/p><p>Eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze kann auch das Schweizer Tourismusangebot verteuern. Das Ausmass eines solchen Effekts lässt sich jedoch nicht isoliert bestimmen. Die touristische Nachfrage hängt in erster Linie von den Wechselkursen, dem allgemeinen Preisniveau in der Schweiz im Vergleich zu konkurrierenden Reisezielen sowie von der Konjunkturlage in den Herkunftsländern ab. Im Vergleich zu diesen Faktoren hat eine Anpassung der Steuersätze um einige Zehntelpunkte nur begrenzte Auswirkungen. Zu beachten ist, dass Beherbergungsleistungen derzeit einem Sondersatz von 3,8 Prozent unterliegen. <\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Vertreterinnen und Vertreter der Tourismusbranche warnen davor, dass jede Erhöhung der Mehrwertsteuer die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus, der ohnehin schon mit einem hohen Preisniveau zu kämpfen hat, schwächen würde.&nbsp;<br>Mit welchen Auswirkungen auf die Zahl der Übernachtungen, die Wertschöpfung und die Beschäftigung im Schweizer Tourismussektor rechnet der Bundesrat, wenn die Mehrwertsteuer von heute 8,1&nbsp;Prozent auf 10&nbsp;Prozent angehoben würde?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Welche Auswirkungen hätte eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf den Schweizer Tourismus? "}],"title":"Welche Auswirkungen hätte eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf den Schweizer Tourismus? "}