{"id":19950070,"updated":"2026-02-10T20:47:18Z","description":"Botschaft und Gesetzesentwurf vom 18. Oktober 1995 zu einer Aenderung des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung. Ausbau des Institutsgebäudes","formattedId":"95.070","initialSituation":"<p>Der Revisionsentwurf betrifft die Artikel 15 und 16 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1978 über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung und hat zum Zweck, den Ausbau des Institutsgebäudes zu ermöglichen, dessen Eigentümer der Kanton Waadt ist. Die genannten Artikel beziehen sich in ihrem gegenwärtigen Wortlaut ausschliesslich auf den Neubau des Instituts; ein Bundesbeitrag an die Kosten des Ausbaus erfordert daher eine Änderung der beiden Bestimmungen.<\/p>","objectives":[{"number":0,"resolutions":[],"text":"Botschaft und Gesetzesentwurf vom 18. Oktober 1995 zu einer Aenderung des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung. Ausbau des Institutsgebäudes"},{"number":1,"resolutions":[{"council":1,"date":"1996-03-14T00:00:00Z","text":"Beschluss gemäss Entwurf"},{"council":2,"date":"1996-06-19T00:00:00Z","text":"Zustimmung"},{"council":1,"date":"1996-06-21T00:00:00Z","text":"Annahme in der Schlussabstimmung"},{"council":2,"date":"1996-06-21T00:00:00Z","text":"Annahme in der Schlussabstimmung"}],"text":"Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung"}],"proceedings":"<p> Beide Räte stimmten der Vorlage diskussionslos zu.<\/p>","title":"Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung. Bundesgesetz. Aenderung"}