﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affairSummary xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19960017</id><updated>2026-02-20T17:16:03Z</updated><description>Botschaft und Beschlussesentwurf vom 14. Februar 1996 betreffend ein Zusatzabkommen zum Abkommen über Soziale Sicherheit mit dem Fürstentum Liechtenstein</description><formattedId>96.017</formattedId><initialSituation>&lt;p&gt;Das schweizerisch-liechtensteinische Abkommen über Soziale Sicherheit vom 8. März 1989 sieht eine enge Verflechtung der AHV/IV beider Staaten vor. Es beruht auf dem Ehepaarkonzept und setzt eine weitgehende Identität der schweizerischen und liechtensteinischen AHV/IV-Gesetzgebung voraus. Angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens der 10. schweizerischen AHV-Revision mit dem Übergang vom Ehepaarkonzept zum Individualrentenkonzept ist die Anpassung des geltenden Abkommens durch den Abschluss eines Zusatzabkommens erforderlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Zusatzabkommen ersetzt die integrierte Rentenberechnung durch eine Rentenberechnung, wie sie von beiden Seiten im Verhältnis zu anderen Vertragspartnern vorgenommen wird. Zudem bringt es eine Anpassung anderer Regelungen an die neuesten Verträge mit Drittstaaten.&lt;/p&gt;</initialSituation><objectives><objective><number>0</number><resolutions /><text>Botschaft und Beschlussesentwurf vom 14. Februar 1996 betreffend ein Zusatzabkommen zum Abkommen über Soziale Sicherheit mit dem Fürstentum Liechtenstein</text></objective><objective><number>1</number><resolutions><resolution><council>2</council><date>1996-06-11T00:00:00Z</date><text>Beschluss gemäss Entwurf</text></resolution><resolution><council>1</council><date>1996-09-18T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text></resolution><resolution><council>1</council><date>1996-10-04T00:00:00Z</date><text>Wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt.</text></resolution></resolutions><text>Bundesbeschluss betreffend ein Zusatzabkommen zum Abkommen über Soziale Sicherheit mit dem Fürstentum Liechtenstein</text></objective></objectives><proceedings>&lt;p&gt; Beide Räte haben dem Entwurf des Bundesrates diskussionslos zugestimmt.&lt;/p&gt;</proceedings><title>Soziale Sicherheit. Zusatzabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein</title></affairSummary>