﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affairSummary xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19960445</id><updated>2024-04-10T09:04:51Z</updated><formattedId>96.445</formattedId><initialSituation>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat seit 1. Januar 1996 einen Teil seiner bisherigen Wahlkompetenz an die Departemente delegiert. Der Bundesrat selbst wählt nur noch die Beamten und Beaamtinnen in der Überklasse (d.h. höher als Lohnklasse 31).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach der bisherigen Regelung in Artikel 3 des Bundesbeschlusses über die Parlamentsdienste liegt die Kompetenz zur Wahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdienste bis und mit Lohnklasse 27 bei der Generalsekretärin der Bundesversammlung, darüber beim Bundesrat. Um keine Lücken in der Kompetenz der Wahl von Beamten in die 28. bis 31. Lohnklasse entstehen zu lassen, ist die Wahlkompetenz der Generalsekretärin bis in die Lohnklasse 31 auszudehnen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Geschäftsprüfungskommission hat zudem beschlossen, die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) in das Sekretariat der Geschäftsprüfungskommission einzugliedern; es wird somit keinen Leiter der PVK mehr geben, der in der Überklasse eingereiht ist.&lt;/p&gt;</initialSituation><objectives><objective><number>0</number><resolutions><resolution><council>2</council><date>1996-11-25T00:00:00Z</date><text>Beschluss gemäss Antrag des Büros</text></resolution><resolution><council>1</council><date>1996-12-12T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text></resolution><resolution><council>2</council><date>1996-12-13T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution><resolution><council>1</council><date>1996-12-13T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution></resolutions><text i:nil="true" /></objective></objectives><proceedings>&lt;p&gt; Beide Kammernstimmten der Änderung diskussionslos zu.&lt;/p&gt;</proceedings><title>Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste. Aenderung</title></affairSummary>