{"id":19960450,"updated":"2026-02-10T21:17:46Z","formattedId":"96.450","initialSituation":"<p>Die parlamentarische Untersuchungskommission über die Organisations- und Führungsprobleme bei der Pensionskasse des Bundes (PUK PKB) verlangt mit einer parlamentarischen Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs, dass die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission und der Finanzkommission unbeschränkt wiederwählbar sind. Die PUK PKB empfahl diese Änderung, um den Kontrollkommissionen die im Bereich der Oberaufsicht besonders notwendige Kontinuität zu gewährleisten.<\/p><p>Das Büro beantragt nach Prüfung der Initiative, die Amtszeitbeschränkung für die Mitglieder aller Kommissionen aufzuheben. Art. 10 Abs. 6 GRS lautet neu: \"Die Amtsdauer der Kommissionsmitglieder beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich.\"<\/p>","objectives":[{"number":0,"resolutions":[],"text":null},{"number":1,"resolutions":[{"council":2,"date":"1996-12-05T00:00:00Z","text":"Folge gegeben"},{"council":2,"date":"1997-06-09T00:00:00Z","text":"Beschluss gemäss Entwurf"},{"council":2,"date":"1997-06-20T00:00:00Z","text":"Annahme in der Schlussabstimmung"}],"text":"Geschäftsreglement des Ständerates"}],"proceedings":"<p>Der <b>Ständerat <\/b>stimmte dem Antrag des Büros diskussionslos zu.<\/p>","title":"Wiederwählbarkeit in Kontrollkommissionen des Ständerates"}