{"id":19970013,"updated":"2026-02-10T20:34:51Z","description":"Botschaft vom 26. März 1997 über den Nachtrag I zum Voranschlag 1997","formattedId":"97.013","initialSituation":"<p>Mit dem ersten Nachtrag zum Voranschlag 1997 ersucht der Bundesrat um die Zustimmung zu Kreditnachträgen von 168,4 Millionen, einem Verpflichtungskredit von 18 Millionen und einer zusätzlichen Etatstelle für das Bundesgericht. Mehr als achtzig Prozent der beantragten Kredite entfallen auf die Bereiche NEAT, Asylwesen, Unterstützung der OSZE-Mission in Bosien-Herzegowina und den Schweizerischen Nationalfonds und Schwerpunktprogramme.<\/p>","objectives":[{"number":0,"resolutions":[],"text":"Botschaft vom 26. März 1997 über den Nachtrag I zum Voranschlag 1997"},{"number":1,"resolutions":[{"council":2,"date":"1997-06-10T00:00:00Z","text":"Beschluss abweichend vom Entwurf"},{"council":1,"date":"1997-06-12T00:00:00Z","text":"Zustimmung"}],"text":"Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 1997"}],"proceedings":"<p>Im <b>Ständerat<\/b> empfahl die Finanzkommission einen Kreditnachtrag für die Technologieförderung von 20 Millionen, welcher gutgeheissen wurde. Der <b>Nationalrat<\/b> folgte dem Ständerat.<\/p>","title":"Voranschlag 1997. Nachtrag I"}