{"id":19970068,"updated":"2026-02-10T20:50:19Z","description":"Botschaft vom 10. September 1997 betreffend die Beteiligung der Schweiz am neuen Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds","formattedId":"97.068","initialSituation":"<p>Der Bundesrat beantragt eine Beteiligung der Schweiz am neuen Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF) mittels eines A-Fond-perdu-Beitrages von höchstens 45 Millionen Sonderziehungsrechten (90 Mio. Fr.). Dieser Treuhandfonds hat zwei Ziele: Erstens soll er die Weiterführung des konzessionellen Kreditfensters des IWF, der Erweiterten Strukturanpassungsfazilität (ESAF), ermöglichen. Zweitens dient er als Finanzierungsinstrument für die Beteiligung des IWF an der neuen Initiative für die hochverschuldeten armen Entwicklungsländer, der sogenannten HIPC-Initiative (Heavly Indebted Poor Countries).<\/p>","objectives":[{"number":0,"resolutions":[],"text":"Botschaft vom 10. September 1997 betreffend die Beteiligung der Schweiz am neuen Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds"},{"number":1,"resolutions":[{"council":1,"date":"1997-12-18T00:00:00Z","text":"Beschluss gemäss Entwurf"},{"council":2,"date":"1998-03-11T00:00:00Z","text":"Zustimmung"}],"text":"Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz am neuen Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds"}],"proceedings":"<p> Im<b> Nationalrat<\/b> wurde der Nichteintretensantrag Schlüer (V, ZH) mit 112 zu 19 Stimmen abgelehnt und in der Gesamtabstimmung nahm der Rat die Vorlage mit 105 zu 14 Stimmen an. Der <b>Ständerat <\/b>stimmte der Vorlage ohne Gegenstimmen zu.<\/p>","title":"IWF. Beteiligung der Schweiz am neuen Treuhandfonds"}