﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affairSummary xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>19980004</id><updated>2026-02-20T17:17:08Z</updated><description>Botschaft vom 19. Januar 1998 betreffend das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung</description><formattedId>98.004</formattedId><initialSituation>&lt;p&gt;Im Gegensatz zu bestehenden Instrumenten sieht das Übereinkommen nicht nur Beschränkungen des Einsatzes von Anti-Personenminen, sondern ein umfassendes Verbot dieser Munition vor. Es verbietet den Einsatz, die Herstellung, die Lagerung und die Weitergabe von Anti-Personenminen. Weiter verpflichtet das Übereinkommen zur Vernichtung bestehender Lagerbestände von Anti-Personenminen sowie zur Räumung aller bereits verlegten Anti-Personenminen innerhalb festgesetzter Fristen. Einen wichtigen Platz nehmen im Übereinkommen die Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit und Hilfe ein.&lt;/p&gt;</initialSituation><objectives><objective><number>0</number><resolutions /><text>Botschaft vom 19. Januar 1998 betreffend das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung</text></objective><objective><number>1</number><resolutions><resolution><council>2</council><date>1998-03-03T00:00:00Z</date><text>Beschluss gemäss Entwurf</text></resolution><resolution><council>1</council><date>1998-03-04T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text></resolution><resolution><council>1</council><date>1998-03-20T00:00:00Z</date><text>Wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt.</text></resolution></resolutions><text>Bundesbeschluss über das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung</text></objective><objective><number>2</number><resolutions><resolution><council>2</council><date>1998-03-03T00:00:00Z</date><text>Beschluss gemäss Entwurf</text></resolution><resolution><council>1</council><date>1998-03-04T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text></resolution><resolution><council>2</council><date>1998-03-20T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution><resolution><council>1</council><date>1998-03-20T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution></resolutions><text>Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG)</text></objective><objective><number>3</number><resolutions><resolution><council>2</council><date>1998-03-03T00:00:00Z</date><text>Beschluss gemäss Entwurf</text></resolution><resolution><council>1</council><date>1998-03-04T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text></resolution><resolution><council>2</council><date>1998-03-20T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution><resolution><council>1</council><date>1998-03-20T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution></resolutions><text>Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)</text></objective></objectives><proceedings>&lt;p&gt; Der &lt;b&gt;Ständerat &lt;/b&gt;stimmte ohne Gegenstimmen dem Übereinkommen zu. Einige Redner zeigten sich jedoch enttäuscht, dass die USA, China und Russland dem Abkommen nicht beigetreten waren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt; Im &lt;b&gt;Nationalrat&lt;/b&gt; sagte Bundespräsident Flavio Cotti, dass eine rasche Ratifizierung für die Glaubwürdigkeit der Schweiz wichtig sei. Kommissionssprecherin Lisbeth Fehr (V, ZH) sagte, dass aus schweizerischer Sicht das Übereinkommen einen Erfolg und einen Fortschritt für das humanitäre Völkerrecht darstelle. Deshalb müsse es ohne Verzögerung ratifiziert werden. Der Rat genehmigte die Ratifikation und die notwendigen Gesetzesänderungen mit 91 zu 0 Stimmen.&lt;/p&gt;</proceedings><title>Verbot von Antipersonenminen. Uebereinkommen</title></affairSummary>