{"id":19980023,"updated":"2026-02-20T17:20:08Z","description":"Botschaft vom 22. April 1998 zum Abkommen zwischen der Schweiz und Irland über Soziale Sicherheit","formattedId":"98.023","initialSituation":"<p>Irland ist innerhalb der Europäischen Union der einzige Staat, mit dem die Schweiz noch keinen Vertrag über Soziale Sicherheit abgeschlossen hat. Für irische Staatsangehörige gilt in der schweizerischen AHV\/IV derzeit die gleiche Regelung wie für die Angehörigen anderer Staaten, mit denen die Schweiz kein Abkommen geschlossen hat. Das Inkrafttreten der 10. AHV-Revision hat zwar den Erwerb des Rentenanspruchs in der Schweiz erleichtert, erlaubt jedoch keine Auslandszahlung.<\/p><p>Das Abkommen bezieht sich auf die Versicherungsbereiche Alter, Hinterlassene und Invalidität. Seitens der Schweiz wurde ferner eine Bestimmung über die erleichterte Aufnahme in die Krankentaggeldversicherung vorgesehen.<\/p>","objectives":[{"number":0,"resolutions":[],"text":"Botschaft vom 22. April 1998 zum Abkommen zwischen der Schweiz und Irland über Soziale Sicherheit"},{"number":1,"resolutions":[{"council":2,"date":"1998-09-23T00:00:00Z","text":"Beschluss gemäss Entwurf"},{"council":1,"date":"1998-12-16T00:00:00Z","text":"Zustimmung"},{"council":1,"date":"1998-12-18T00:00:00Z","text":"Wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt."}],"text":"Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Irland über Soziale Sicherheit"}],"proceedings":"<p> Beide Räte haben dem Entwurf des Bundesrates diskussionslos zugestimmt.<\/p>","title":"Soziale Sicherheit. Abkommen mit Irland"}