{"id":20000030,"updated":"2026-02-10T21:10:57Z","description":"Botschaft vom 1. März 2000 zum Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz","formattedId":"00.030","initialSituation":"<p>Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz (SR 732.01) ist bis zum Inkrafttreten eines neuen Atomgesetzes, längstens aber bis zum 31. Dezember 2000 befristet. Ursprünglich war vorgesehen, dass bis zu diesem Zeitpunkt das neue Kernenergiegesetz in Kraft gesetzt werden kann. Verschiedene Umstände (insbesondere Volksinitiativen, Tschernobyl) führten aber immer wieder zu Verzögerungen des Kernenergiegesetzes. Im März 2000 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Vorentwurf zum Kernenergiegesetz eröffnet. Er beabsichtigt, spätestens im März 2001 - gleichzeitig mit der Botschaft zu den beiden Volksinitiativen \"Strom ohne Atom\" und \"MoratoriumPlus\" - die Botschaft zum Kernenergiegesetz dem Parlament zu unterbreiten. Der ursprüngliche Terminplan kann daher nicht eingehalten werden. Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz soll ohne inhaltliche Änderungen um zehn Jahre, d.h. bis zum 31. Dezember 2010, verlängert werden. Nach der neuen Bundesverfassung ist dafür ein Bundesgesetz zu erlassen (Art. 163 f.).<\/p>","objectives":[{"number":0,"resolutions":[],"text":"Botschaft vom 1. März 2000 zum Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz"},{"number":1,"resolutions":[{"council":1,"date":"2000-06-21T00:00:00Z","text":"Beschluss gemäss Entwurf"},{"council":2,"date":"2000-10-04T00:00:00Z","text":"Zustimmung"},{"council":1,"date":"2000-10-06T00:00:00Z","text":"Annahme in der Schlussabstimmung"},{"council":2,"date":"2000-10-06T00:00:00Z","text":"Annahme in der Schlussabstimmung"}],"text":"Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz"}],"proceedings":"<p><\/p><p>Die Vorlage wurde von beiden Räten ohne Diskussion und einstimmig angenommen.<\/p>","title":"Atomgesetz. Änderung des Bundesbeschlusses"}