{"id":20000073,"updated":"2026-02-20T17:16:48Z","description":"Botschaft vom 13. September 2000 über die Gewährleistung der Kapazität der südlichen Zulaufstrecken zu neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)","formattedId":"00.073","initialSituation":"<table><tr><td width=\"500pt\" colspan=\"2\"  valign=\"top\"><p>Die am 2. November 1999 in   Genf durch die Verkehrsminister der Schweiz und Frankreichs unterzeichnete   Vereinbarung soll die langfristige Planung der Schienenanschlüsse des   schweizerischen an das französische Netz, insbesondere ans   Hochgeschwindigkeitsnetz, sicherstellen. Sie erfasst aber auch die   Zusammenarbeit im klassischen Schienenverkehr (grenzüberschreitender   Regionalverkehr, Güterverkehr). Analog zu den Vereinbarungen mit Deutschland   und Italien betreffend die NEAT-Zulaufstrecken beinhaltet die Vereinbarung   mit Frankreich noch keine detaillierten Bauprojekte, sondern nur die Rahmenbedingungen   zu deren Erstellung. Die Verbesserungsmassnahmen sollen modulartig und   bedarfsgerecht in den nächsten 20 Jahren ausgeführt werden.<\/p><p>Hauptelement der   Rahmenvereinbarung ist die Verbesserung der westlichen Zulaufstrecken der   Schweiz in Richtung der französischen Hochgeschwindigkeitslinien. Die drei wichtigsten   TGV-Zubringerstrecken sind:<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"19pt\"   valign=\"top\"><p>-<\/p><\/td><td width=\"500pt\"   valign=\"top\"><p>Genève-Nantua-Bourg-en-Bresse-Mâcon   (Anbindung an bestehende Hochgeschwindigkeitslinie Paris-Sud-Est);<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"19pt\"   valign=\"top\"><p>-<\/p><\/td><td width=\"500pt\"   valign=\"top\"><p>Lausanne\/Bern-Neuchâtel-Dole-Dijon-Aisy   (Anbindung an bestehende Hochgeschwindig-keitslinie Paris-Sud-Est und an die   zukünftige Linie des TGV Rhin-Rhône);<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"19pt\"   valign=\"top\"><p>-<\/p><\/td><td width=\"500pt\"   valign=\"top\"><p>Basel-Mulhouse (Anbindung an   die zukünftigen Hochgeschwindigkeitsstrecken des TGV Est-européen und TGV   Rhin-Rhône).<\/p><\/td><\/tr><tr><td width=\"500pt\" colspan=\"2\"  valign=\"top\"><p>Langfristig soll die Fahrzeit   auf rund zweieinhalb Stunden auf den Verbindungsstrecken Genf-Paris und   Basel-Paris sowie auf rund dreieinviertel Stunden auf der Strecke   Lausanne-Paris verkürzt werden.<\/p><p>Zur Umsetzung der Vereinbarung   wird ein französisch-schweizerischer Lenkungsausschuss eingesetzt. Er wird   aufgrund der noch zu erstellenden Vorprojekt- und Detailstudien   Realisierungs- und Finanzierungspläne für jede Linie erstellen. Die Module   können bis zum Zeithorizont 2020 und je nach verkehrlichem Bedarf umgesetzt   werden. Dabei werden die Anteile  zur   Mitfinanzierung der beiden Länder ermittelt.<\/p><p>Diese müssen von den   Verkehrsministern wiederum genehmigt werden. Auf Seite der Schweiz werden die   Massnahmen und Finanzierungspläne in das Bundesgesetz über die Anschlüsse der   Ost- und Westschweiz an das europäische Hochleistungsnetz einfliessen. Die   Botschaft und das Gesetz werden dem Parlament ca. 2001\/2 unterbreitet. Die   Finanzierung im Umfang von maximal 1,2 Milliarden Franken für die Anschlüsse   der Ost- und Westschweiz ans europäische Hochleistungsnetz ist durch den   Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen   Verkehrs (FinöV) gesichert.<\/p><p>Am 2. November 1999 haben die Verkehrsminister der Schweiz und Italiens   in Basel eine bilaterale Vereinbarung unterzeichnet, mit der ausreichende   Kapazitäten bei den südlichen Zulaufstrecken für den Alpentransit   gewährleistet werden sollen. Diese Vereinbarung bezweckt langfristig die   Realisierung von optimalen Verbindungen zwischen dem italienischen   Hochleistungsnetz (HLN) und den Eisenbahn-Alpentransit-Achsen   Lötschberg\/Simplon und Gotthard, die einen Bestandteil des transeuropäischen   Netzes der Europäischen Union bilden. Durch die Erleichterung des Zugangs zu   den Wirtschaftszentren und die Reduktion der Reisezeit im Personenverkehr   zwischen Mailand und Zürich, Bern und Lausanne auf rund zwei Stunden wird   eine Verbesserung der Verkehrsqualität erzielt.<\/p><p>Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung zeigen die beiden Staaten   die Leitlinien auf, die sie bezüglich der Eisenbahninfrastruktur-Planung zu   befolgen gedenken, ohne jedoch die entsprechenden Massnahmen genau zu   definieren. Die dazugehörigen Massnahmen werden schrittweise und koordiniert   eingeführt. Die Kapazität und Qualität der betroffenen Strecken sollen   fortlaufend gemäss der Entwicklung des Bedarfs sowie der Eisenbahntechnik   verbessert werden. Die Umsetzung der im Rahmen dieser Vereinbarung   vorgesehenen Massnahmen wird von einem Lenkungsausschuss koordiniert.   Aufgrund der Entscheidungen des Lenkungsausschusses werden die Eisenbahnunternehmungen   die entsprechenden Massnahmen definieren und umsetzen.<\/p><p>Die Schweiz und Italien beabsichtigen damit, die Massnahmen im Bereich   der Eisenbahninfrastruktur und des rationellen Streckenbetriebs zu ergänzen   und die kurz-, mittel- und langfristig geplanten Vorhaben verbindlich   festzulegen.<\/p><p>Kurzfristig werden punktuelle Massnahmen und Anpassungen des   Lichtraumprofils durchgeführt. Mittel- und langfristig sind die Optimierung   des Anschlusses an den Flughafen Malpensa sowie punktuelle Massnahmen und   technische Verbesserungen vorgesehen, um auf den Achsen Lötschberg\/Simplon -   Novara und Mailand, Gotthard - Mailand und Novara die Kapazität zu erhöhen   und die Reisezeit zu verkürzen. Ausserdem soll zwischen Lugano und Mailand   eine neue Strecke zum Anschluss der NEAT (Gotthard) an das HLN gebaut werden.   Und schliesslich ist geplant, entsprechend der Entwicklung der   Marktbedürfnisse Terminals für den kombinierten Verkehr in Betrieb zu nehmen.<\/p><p>Bei der Finanzierung gilt der Grundsatz der Territorialität. Die   Partnerschaft Öffentliche Hand\/Privatwirtschaft wird in Erwägung gezogen,   falls sie ein effizientes Mittel bei der Infrastrukturerstellung darstellt.   Punktuelle Ausbauarbeiten zur Verhinderung von Engpässen in der Schweiz   können über den Fonds für Eisenbahn- Grossprojekte finanziert werden. Die   Verlängerung der NEAT bis nach Mailand könnte unter anderem im Rahmen der   zweiten Etappe von BAHN 2000 unter Berücksichtigung des Grundsatzes der   Territorialität realisiert werden.<\/p><\/td><\/tr><\/table>","objectives":[{"number":0,"resolutions":[],"text":"Botschaft vom 13. September 2000 über die Gewährleistung der Kapazität der südlichen Zulaufstrecken zu neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)"},{"number":0,"resolutions":[],"text":"Botschaft vom 13. September 2000 über die Anbindung der Schweiz an das französische Eisenbahnnetz, insbesondere an die Hochgeschwindigkeitslinien"},{"number":1,"resolutions":[{"council":2,"date":"2000-11-30T00:00:00Z","text":"Beschluss gemäss Entwurf"},{"council":1,"date":"2001-03-19T00:00:00Z","text":"Zustimmung"},{"council":1,"date":"2001-03-23T00:00:00Z","text":"Wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt."}],"text":"Bundesbeschluss betreffend die Vereinbarung mit Italien über die Gewährleistung der Kapazität der wichtigsten Anschlussstrecken der NEAT an das italienische Hochleistungsnetz"},{"number":2,"resolutions":[{"council":2,"date":"2000-11-30T00:00:00Z","text":"Beschluss gemäss Entwurf"},{"council":1,"date":"2001-03-19T00:00:00Z","text":"Zustimmung"},{"council":1,"date":"2001-03-23T00:00:00Z","text":"Wird zusammen mit dem entsprechenden Staatsvertrag in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Vertrag für die Schweiz in Kraft tritt."}],"text":"Bundesbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der französischen Republik zur Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahnnetz, insbesodere an die Hochgeschwindigkeitslinien"}],"proceedings":"<p><\/p><p>Die Vereinbarungen mit Italien und Frankreich waren im <b>Ständerat<\/b> unbestritten. Standesvertreter aus der östlichen Schweiz wiesen jedoch auf die latente Gefahr der Vernachlässigung ihrer Region hin. Hermann Bürgi (V, TG) ging es dabei vor allem um die Anbindung des Bodenseeraumes an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz. Theo Maissen (C, GR) stellte fest, dass der ganze Landesteil Ost- und Südostschweiz nicht nur bezüglich Anbindung an den Hochgeschwindigkeitsverkehr benachteiligt sei, sondern auch bezüglich der Fahrplangestaltung. Die beiden Bundesbschlüsse wurden vom Ständerat eintimmig angenommen.<\/p><p>Im <b>Nationalrat <\/b>fand keine Diskussion statt. Die Vorlagen wurden einstimmig angenommen.<\/p>","title":"Anbindung der Schweiz ans französische und italienische Eisenbahnnetz"}