{"id":20000096,"updated":"2026-02-10T20:09:27Z","description":"Botschaft vom 20. Dezember 2000 über die Auflösung der Linthunternehmung","formattedId":"00.096","initialSituation":"<p>Die Verantwortung für den Unterhalt und die Erneuerung des Linthwerkes soll von der eidgenössischen Linthverwaltung an die Linthkantone (Glarus, St.Gallen, Schwyz, Zürich) übertragen werden. Diese Kantone wollen mit einem Konkordat das Linthwerk weiterführen und erneuern und so den Hochwasserschutz in der Linthebene in eigener Verantwortung gewährleisten. <\/p><p>Es müssen dazu die geltenden Bundesgesetze und -beschlüsse aufgehoben werden, welche bisher die Organisation und die Aufgaben der eidgenössischen Linthverwaltung regelten. Die Liegenschaften und Anlagen des Linthwerkes sollen auf eine neue Anstalt nach kantonalem Recht übertragen werden.          <\/p>","objectives":[{"number":0,"resolutions":[],"text":"Botschaft vom 20. Dezember 2000 über die Auflösung der Linthunternehmung"},{"number":1,"resolutions":[{"council":1,"date":"2001-06-12T00:00:00Z","text":"Beschluss gemäss Entwurf"},{"council":2,"date":"2001-09-26T00:00:00Z","text":"Zustimmung"},{"council":1,"date":"2001-10-05T00:00:00Z","text":"Annahme in der Schlussabstimmung"},{"council":2,"date":"2001-10-05T00:00:00Z","text":"Annahme in der Schlussabstimmung"}],"text":"Bundesgesetz über die Auflösung der Linthunternehmung"}],"proceedings":"<p><\/p><p>Die Vorlage wurde in beiden Räten einstimmig und ohne Diskussion angenommen.<\/p>","title":"Linthunternehmung. Auflösung"}