﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affairSummary xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20010014</id><updated>2026-02-10T20:00:26Z</updated><description>Botschaft vom 14. Februar 2001 über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elektronische Führung der Personenstandsregister)</description><formattedId>01.014</formattedId><initialSituation>&lt;p&gt;Die Beurkundung des Personenstandes in der Schweiz, die zurzeit in rund 1750 Zivilstandskreisen nach konventionellen Methoden erfolgt, soll vom Bund im Auftrag der Kantone informatisiert werden. Geplant ist eine gemeinsame Datenbank mit Anschluss aller Zivilstandsbehörden. Betroffen sind die Ereignisregister (Geburts-, Ehe-, Kindesanerkennungs- und Todesregister) sowie das Familienregister, das durch ein personenbezogenes Standesregister abgelöst wird. Die Funktionen der bisherigen Register bleiben grundsätzlich erhalten. Nach dem heutigen Stand der Abklärungen ergeben sich jährliche Vollkosten von rund 2 Millionen Franken. Diese sind von den wie bisher für den Vollzug zuständigen Kantonen zu tragen, welche indessen längerfristig mit Einsparungen in der Grössenordnung von 10 Millionen Franken pro Jahr rechnen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieses umfassende Informatikprojekt mit dem Namen "Infostar" erfordert eine formelle Gesetzesgrundlage im Zivilgesetzbuch. Der Bund ist für den Betrieb der zentralen Datenbank zuständig. Die Kantone, welche die Kosten zu tragen haben, sind vor dem Erlass wichtiger Ausführungsbestimmungen anzuhören und sollen den Betrieb und die Weiterentwicklung des Informatiksystems mitgestalten können. Zudem werden im Zivilgesetzbuch die Grundsätze des Datenschutzes und die Bekanntgabe der Daten, namentlich die Zugriffe im Abrufverfahren, geregelt. Nach der aktuellen Planung soll das Informatikprojekt "Infostar" im Verlaufe des Jahres 2003 im Vollbetrieb stehen.&lt;/p&gt;</initialSituation><objectives><objective><number>0</number><resolutions /><text>Botschaft vom 14. Februar 2001 über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elektronische Führung der Personenstandsregister)</text></objective><objective><number>1</number><resolutions><resolution><council>2</council><date>2001-06-12T00:00:00Z</date><text>Beschluss abweichend vom Entwurf</text></resolution><resolution><council>1</council><date>2001-09-20T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text></resolution><resolution><council>2</council><date>2001-10-05T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution><resolution><council>1</council><date>2001-10-05T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution></resolutions><text>Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Elektronische Führung der Personenstandsregister)</text></objective></objectives><proceedings>&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der &lt;b&gt;Ständerat&lt;/b&gt; nahm kleine Korrekturen bei der Kostenverteilung vor.&lt;/p&gt;</proceedings><title>ZGB. Änderung (Elektronische Führung der Personenstandsregister)</title></affairSummary>