﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affairSummary xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20020415</id><updated>2026-02-10T21:14:29Z</updated><formattedId>02.415</formattedId><initialSituation>&lt;p&gt;Ein Urteil des Bundesgerichts vom Mai 2001 (Urteil in der Rechtssache Fomento, BGE 127 III 279) hat im schweizerischen Recht der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit Unsicherheit hervorgerufen. Gemäss der darin enthaltenen Auslegung könnte eine Partei, die einer schiedsgerichtlichen Streitbeilegung in der Schweiz wirksam zugestimmt hat, diese Streitbeilegung lähmen, indem sie ihrem Widersacher mit der Einreichung einer gerichtlichen Klage im Ausland vor dem Schiedsverfahren zuvorkommt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Situation fügt der Effizienz der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in der Schweiz Schaden zu und könnte die Akteure des grenzüberschreitenden Handels davor abschrecken, auf die Schiedsgerichtsbarkeit in unserem Land zurückzugreifen. Da eine vom Nationalrat angenommene parlamentarische Initiative von Nationalrat Claude Frey (R, NE) eine Revision des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) verlangt, um diese Unsicherheit zu beseitigen, beantragt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, das IPRG so zu ergänzen, dass das Schiedsgericht unabhängig von einer zum gleichen Streitgegenstand zwischen den gleichen Parteien vor einem anderen Gericht hängigen Klage über seine Zuständigkeit entscheidet. Mit dem vorliegenden Entwurf wird den Schiedsgerichten eine positive und klare Verhaltensregel zur Verfügung gestellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat stimmte in seiner Stellungnahme dem Gesetzentwurf zu.&lt;/p&gt;</initialSituation><objectives><objective><number>0</number><resolutions><resolution><council>1</council><date>2003-09-23T00:00:00Z</date><text>Folge gegeben</text></resolution><resolution><council>1</council><date>2005-12-16T00:00:00Z</date><text>Fristverlängerung bis zur Wintersession 2007.</text></resolution></resolutions><text i:nil="true" /></objective><objective><number>1</number><resolutions><resolution><council>1</council><date>2006-06-13T00:00:00Z</date><text>Beschluss gemäss Entwurf der Kommission.</text></resolution><resolution><council>2</council><date>2006-09-28T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text></resolution><resolution><council>1</council><date>2006-10-06T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution><resolution><council>2</council><date>2006-10-06T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution></resolutions><text>Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (Schiedsgerichtsbarkeit, Zuständigkeit)</text></objective></objectives><proceedings>&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beide Kammern stimmten der Vorlage diskussionslos zu.&lt;/p&gt;</proceedings><title>Änderung von Artikel 186 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht</title></affairSummary>