{"id":20050404,"updated":"2026-02-10T20:42:39Z","formattedId":"05.404","initialSituation":"<p>Das Phänomen der Verstümmelung weiblicher Genitalien betrifft auch die Schweiz. Trotz der bereits heute geltenden Strafbarkeit dieser Praktiken und trotz der im Bereich der Sensibilisierung und Information eingeleiteten Massnahmen gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass das Auftreten solch schwerwiegender Eingriffe in die Integrität und Würde der betroffenen Mädchen und Frauen signifikant zurückgedrängt wird.<\/p><p>Um die mit der heute geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung einheitlichen Rechtslage einhergehenden Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten zu überwinden und um ein eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen zu setzen, schlägt die Kommission die Einführung eines neuen, spezifischen Straftatbestandes der Verstümmelung weiblicher Genitalien vor. Zudem soll - im Unterschied zum geltenden Recht - eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist. (Bericht der Kommission NR : 30.04.2010)<\/p>","objectives":[{"number":0,"resolutions":[{"committee":{"abbreviation":"RK-NR","id":12,"name":"Kommission für Rechtsfragen NR"},"date":"2006-12-01T00:00:00Z","text":"Folge geben (Erstrat)"},{"committee":{"id":12,"name":"Kommission für Rechtsfragen Nationalrat"},"date":"2006-12-01T00:00:00Z","text":"Folge geben (Erstrat)"},{"committee":{"abbreviation":"RK-SR","id":25,"name":"Kommission für Rechtsfragen SR"},"date":"2007-07-03T00:00:00Z","text":"Zustimmung"},{"committee":{"id":25,"name":"Kommission für Rechtsfragen Ständerat"},"date":"2007-07-03T00:00:00Z","text":"Zustimmung"},{"council":1,"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Fristverlängerung bis zur Sommersession 2011."}],"text":null},{"number":1,"resolutions":[{"council":1,"date":"2010-12-16T00:00:00Z","text":"Beschluss nach Entwurf der Kommission."},{"council":2,"date":"2011-06-07T00:00:00Z","text":"Abweichung"},{"council":1,"date":"2011-09-14T00:00:00Z","text":"Zustimmung"},{"council":1,"date":"2011-09-30T00:00:00Z","text":"Annahme in der Schlussabstimmung"},{"council":2,"date":"2011-09-30T00:00:00Z","text":"Annahme in der Schlussabstimmung"}],"text":"Schweizerisches Strafgesetzbuch"}],"proceedings":"<p>Im <b>Nationalrat <\/b>wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung war umstritten, mit welcher Formulierung man die verbotene Handlung am besten umschreiben und sicherstellen könne, dass nur Beschneidungen, nicht aber sämtliche Verletzungen der weiblichen Genitalien erfasst würden. Auf Antrag der Kommissionsmehrheit entschied sich der Rat schliesslich für eine umfassende Formulierung, welche die erlaubten Eingriffe nicht ausdrücklich ausnimmt. Man vertraue darauf, so die Sprecherin der Kommissionsmehrheit Thanei Anita (S, ZH), dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte Vernunft walten liessen und es nie zu einem Verfahren wegen einer kosmetischen Operation kommen werde.<\/p><p>Auch im <b>Ständerat<\/b> war Eintreten unbestritten. Die Kleine Kammer nahm noch kleinere redaktionelle Änderungen vor, welche der <b>Grosse Kammer <\/b>diskussionslos übernahm.<\/p><p><\/p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 195 zu 1 und im Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen angenommen.<\/b><\/p>","title":"Verbot von sexuellen Verstümmelungen"}