﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affairSummary xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20120081</id><updated>2026-02-10T20:30:51Z</updated><description>Botschaft vom 7. November 2012 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Portugal</description><formattedId>12.081</formattedId><initialSituation>&lt;p&gt;&lt;b&gt;Übersicht aus der Botschaft&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Abkommen zwischen der Schweiz und Portugal zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde am 26. September 1974 unterzeichnet und seither nicht revidiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2009 nahmen Portugal und die Schweiz Verhandlungen auf, nachdem der Bundesrat am 13. März 2009 mit seinem Beschluss, den Vorbehalt der Schweiz gegenüber dem Informationsaustausch gemäss OECD-Musterabkommen zurückzuziehen, eine Änderung der Abkommenspolitik eingeleitet hatte. Zu beachten ist, dass das bisherige Abkommen keine Klausel zum Informationsaustausch enthält. Die Amtshilfe gemäss schweizerischer Praxis auf diesem Gebiet beschränkt sich nach dem heutigen Abkommen demnach auf den Austausch der Informationen, die zur ordnungsgemässen Anwendung des Abkommens und zur Vermeidung von Missbräuchen notwendig sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausserdem erlaubte die Revision insbesondere die Lösungen von Artikel 15 des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft, der für die Entrichtung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen einen Nullsatz vorsieht, im Abkommen zu verankern. Mit Blick auf die Rechtssicherheit ist dies von grosser Bedeutung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Änderungsprotokoll wurde am 25. Juni 2012 in Lissabon unterzeichnet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss dieses Protokolls begrüsst.&lt;/p&gt;</initialSituation><objectives><objective><number>0</number><resolutions /><text>Botschaft vom 7. November 2012 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Portugal</text></objective><objective><number>1</number><resolutions><resolution><council>1</council><date>2013-03-05T00:00:00Z</date><text>Beschluss gemäss Entwurf</text></resolution><resolution><council>2</council><date>2013-06-20T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text></resolution><resolution><council>1</council><date>2013-06-21T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution><resolution><council>2</council><date>2013-06-21T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution></resolutions><text>Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Portugal</text></objective></objectives><proceedings i:nil="true" /><title>Doppelbesteuerung. Abkommen mit Portugal</title></affairSummary>