{"id":20120479,"updated":"2024-04-10T17:51:24Z","formattedId":"12.479","initialSituation":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:<\/p><p>Es seien die gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass eine Kandidatur der Schweiz für den Einsitz bzw. die Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat durch das Schweizer Parlament beschlossen werden muss und der Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.<\/p><p><\/p><p>Siehe Geschäft <a href=\"\\d\\suche\\seiten\\geschaefte.aspx?gesch_id=20133005\">13.3005<\/a> Po. APK-N<\/p>","objectives":[{"number":0,"resolutions":[{"council":1,"date":"2013-06-03T00:00:00Z","text":"Keine Folge gegeben"}],"text":null}],"proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 03.06.2013<\/b><\/p><p><b>UNO - Entscheid über Kandidatur für UNO-Sicherheitsrat beim Bundesrat<\/b><\/p><p>(sda) Über eine Kandidatur der Schweiz für einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat soll der Bundesrat entscheiden. Dies hat der Nationalrat am Montag entschieden. Mit einer parlamentarischen Initiative hatte Luzi Stamm (SVP\/AG) verlangt, dass eine Kandidatur dem Parlament vorgelegt werden müsse.<\/p><p>Er wollte den Entscheid ausserdem dem fakultativen Referendum unterstellen. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss auf Antrag der Aussenpolitischen Kommission (APK) mit 107 zu 69 Stimmen ab.<\/p><p>Der Entscheid über eine Kandidatur liege in der aussenpolitischen Kompetenz des Bundesrats, sagte Kommissionssprecherin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP\/BL). Das Parlament sei im Rahmen der vorgesehenen Konsultationen genügend einbezogen.<\/p><p>Schneider-Schneiter erinnerte auch daran, dass die Möglichkeit einer befristeten Mitgliedschaft der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat in der Botschaft zum UNO-Beitritt erwähnt sei. \"Eine Mitgliedschaft ist kein Politikwechsel, es ist eine Konsequenz und eine Folge der Mitgliedschaft in der UNO\", sagte sie.<\/p><p><\/p><p>Stamm: Zu wichtig für den Bundesrat<\/p><p>\"Beim UNO-Sicherheitsrat werden extreme politische Entscheidungen getroffen\", hielt Stamm dagegen. Er erwähnte insbesondere militärische Interventionen oder Boykotte gegen Staaten.<\/p><p>Darüber, ob sich die Schweiz an solchen Beschlüssen beteiligen soll, könne man geteilter Meinung sein. Die Frage sei aber, wer darüber entscheide: \"Das ist eine derart wichtige Frage, dass darüber nicht allein der Bundesrat entscheiden darf\", forderte Stamm.<\/p><p>Im Zusammenhang mit dem Vorstoss nahm der Nationalrat ein Postulat der APK an. Dieses verlangt vom Bundesrat einen Bericht, der die Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat im Lichte der schweizerischen Neutralität untersucht. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, einen solchen Bericht zu verfassen.<\/p><p>Anfang 2011 hatte er entschieden, die Schweiz für die Jahre 2023\/2024 auf die Kandidatenliste der westlichen Regionalgruppe des UNO-Sicherheitsrats setzen zu lassen. Das Gremium hat fünf ständige und zehn nichtständige Mitglieder, die jeweils für zwei Jahre von der UNO-Generalversammlung gewählt werden.<\/p>","title":"Mitsprache des Parlamentes bei der Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat"}