﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affairSummary xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20120479</id><updated>2024-04-10T17:51:24Z</updated><formattedId>12.479</formattedId><initialSituation>&lt;p&gt;Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es seien die gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass eine Kandidatur der Schweiz für den Einsitz bzw. die Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat durch das Schweizer Parlament beschlossen werden muss und der Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Siehe Geschäft &lt;a href="\d\suche\seiten\geschaefte.aspx?gesch_id=20133005"&gt;13.3005&lt;/a&gt; Po. APK-N&lt;/p&gt;</initialSituation><objectives><objective><number>0</number><resolutions><resolution><council>1</council><date>2013-06-03T00:00:00Z</date><text>Keine Folge gegeben</text></resolution></resolutions><text i:nil="true" /></objective></objectives><proceedings>&lt;p&gt;&lt;b&gt;Debatte im Nationalrat, 03.06.2013&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;b&gt;UNO - Entscheid über Kandidatur für UNO-Sicherheitsrat beim Bundesrat&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;(sda) Über eine Kandidatur der Schweiz für einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat soll der Bundesrat entscheiden. Dies hat der Nationalrat am Montag entschieden. Mit einer parlamentarischen Initiative hatte Luzi Stamm (SVP/AG) verlangt, dass eine Kandidatur dem Parlament vorgelegt werden müsse.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Er wollte den Entscheid ausserdem dem fakultativen Referendum unterstellen. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss auf Antrag der Aussenpolitischen Kommission (APK) mit 107 zu 69 Stimmen ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Entscheid über eine Kandidatur liege in der aussenpolitischen Kompetenz des Bundesrats, sagte Kommissionssprecherin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL). Das Parlament sei im Rahmen der vorgesehenen Konsultationen genügend einbezogen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schneider-Schneiter erinnerte auch daran, dass die Möglichkeit einer befristeten Mitgliedschaft der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat in der Botschaft zum UNO-Beitritt erwähnt sei. "Eine Mitgliedschaft ist kein Politikwechsel, es ist eine Konsequenz und eine Folge der Mitgliedschaft in der UNO", sagte sie.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Stamm: Zu wichtig für den Bundesrat&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Beim UNO-Sicherheitsrat werden extreme politische Entscheidungen getroffen", hielt Stamm dagegen. Er erwähnte insbesondere militärische Interventionen oder Boykotte gegen Staaten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Darüber, ob sich die Schweiz an solchen Beschlüssen beteiligen soll, könne man geteilter Meinung sein. Die Frage sei aber, wer darüber entscheide: "Das ist eine derart wichtige Frage, dass darüber nicht allein der Bundesrat entscheiden darf", forderte Stamm.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Zusammenhang mit dem Vorstoss nahm der Nationalrat ein Postulat der APK an. Dieses verlangt vom Bundesrat einen Bericht, der die Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat im Lichte der schweizerischen Neutralität untersucht. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, einen solchen Bericht zu verfassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Anfang 2011 hatte er entschieden, die Schweiz für die Jahre 2023/2024 auf die Kandidatenliste der westlichen Regionalgruppe des UNO-Sicherheitsrats setzen zu lassen. Das Gremium hat fünf ständige und zehn nichtständige Mitglieder, die jeweils für zwei Jahre von der UNO-Generalversammlung gewählt werden.&lt;/p&gt;</proceedings><title>Mitsprache des Parlamentes bei der Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat</title></affairSummary>