﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affairSummary xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20190059</id><updated>2026-02-10T20:39:06Z</updated><description>Botschaft vom 6. November 2019 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Niederlanden</description><formattedId>19.059</formattedId><initialSituation>&lt;p&gt;&lt;b&gt;Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.11.2019&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;b&gt;Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;b&gt;Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden verabschiedet. Die Protokolle setzen die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Änderungsprotokolle enthalten eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass die DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Das Abkommen mit Neuseeland wurde darüber hinaus mit einer Schiedsklausel, die für mehr Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen sorgt, ergänzt. Das Protokoll mit den Niederlanden präzisiert zudem den Begriff der Vorsorgeeinrichtung und schafft ein nicht ausschliessliches Recht des Quellenstaates zur Besteuerung der Renten und Ruhegehälter.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den Parlamenten aller Länder genehmigt werden.&lt;/p&gt;</initialSituation><objectives><objective><number>0</number><resolutions /><text>Botschaft vom 6. November 2019 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Niederlanden</text></objective><objective><number>0</number><resolutions /><text>Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande zur Änderung des Abkommens vom 26. Februar 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen</text></objective><objective><number>1</number><resolutions><resolution><council>1</council><date>2020-03-10T00:00:00Z</date><text>Beschluss gemäss Entwurf</text></resolution><resolution><council>2</council><date>2020-06-04T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text></resolution><resolution><council>2</council><date>2020-06-19T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution><resolution><council>1</council><date>2020-06-19T00:00:00Z</date><text>Annahme in der Schlussabstimmung</text></resolution></resolutions><text>Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Niederlanden</text></objective></objectives><proceedings>&lt;p&gt;SDA-Meldung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;b&gt;Debatte im Nationalrat, 10.03.2020&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Nationalrat hat acht geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden. Es geht um die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (Beps) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;SDA-Meldung&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;b&gt;Debatte im Ständerat, 04.06.2020&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;b&gt;Ständerat genehmigt geänderte Doppelbesteuerungsabkommen &lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Ständerat hat am Donnerstag acht geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zugestimmt. Damit sollen in erster Linie OECD-Mindeststandards umgesetzt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es geht um die Abkommen mit Irland, Korea, der Ukraine, Iran, Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. Ergänzt werden die Mindeststandards gegen Gewinnverschiebung und -Verkürzung (Beps) und die Schiedsverfahren. Daneben enthalten einige der Abkommen spezifische Lösungen mit den jeweiligen Ländern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für Finanzminister Ueli Maurer handelt es sich um eine Routineangelegenheit. Die Schweiz habe DBA mit rund 90 Ländern abgeschlossen, die laufend an geänderte Begebenheiten angepasst werden müssten, sagte er.&lt;/p&gt;</proceedings><title>Doppelbesteuerung. Abkommen mit den Niederlanden</title></affairSummary>