﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affairSummary xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20230432</id><updated>2026-09-24T10:09:40Z</updated><formattedId>23.432</formattedId><initialSituation>&lt;h2 class="Titel_d"&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung der&amp;nbsp;Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 18.02.2026&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Abgangsentschädigungen für Kaderpersonen in der Bundesverwaltung gaben in den vergangenen Jahren wiederholt zu Diskussionen Anlass. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates will nun mit einer Anpassung des Bundespersonalrechts solche Abgangsentschädigungen untersagen.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative des ehemaligen Ständerates Thomas Minder, welche von Ständerat Jakob Stark aufgenommen worden ist (&lt;a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230432"&gt;23.432&lt;/a&gt;), wurden Änderungen des Bundespersonalrechts ausgearbeitet. Danach soll die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen an Mitglieder von Geschäftsleitungen in der zentralen Bundesverwaltung neu unzulässig sein. Damit soll die bisherige Praxis unterbunden werden, wonach Kaderpersonen im Rahmen einer vereinfachten Kündigung eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Vom Verbot ausgenommen sind unverschuldete Kündigungen, die zum Beispiel aufgrund einer Reorganisation erfolgen. Im Weiteren dürfen mit Mitgliedern von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von Unternehmen und Anstalten des Bundes keine Abgangsentschädigungen mehr vertraglich vereinbart oder solche statutarisch vorgesehen werden. Mit dieser &lt;a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk"&gt;Vorlage&lt;/a&gt;, welche die Kommission in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat, wird eine Angleichung der bundespersonalrechtlichen Regelungen an das Obligationenrecht vorgenommen. Der Bundesrat erhält nun Gelegenheit zur Stellungnahme, so dass die Vorlage in der Sommersession behandlungsreif sein sollte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2 class="Titel_d"&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.04.2026&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April 2026 seine Stellungnahme zum Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) vom 17. Februar 2026 über einen Entwurf zur Änderung des Bundespersonalgesetzes (BPG) verabschiedet.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Vorlage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.efd.admin.ch%2Fdam%2Fde%2Fsd-web%2Fa57oz6Y6Au5D%2Fbeilage-23-432-pa-iv-stellungnahme-br-de.pdf&amp;amp;data=05%7C02%7CThomas.Andrey%40parl.admin.ch%7C55075d807bad45cc955508de9b88811b%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639119207740678722%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;amp;sdata=xu0dsufPXVntTV9bzvZkrqJlKUKVwYaruXarqCS8cE8%3D&amp;amp;reserved=0"&gt;Stellungnahme des Bundesrates&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</initialSituation><objectives><objective><number>0</number><resolutions><resolution><committee><abbreviation>SPK-SR</abbreviation><id>24</id><name>Staatspolitische Kommission SR</name></committee><date>2024-04-09T00:00:00Z</date><text>Keine Folge geben (Erstrat)</text></resolution><resolution><committee><id>24</id><name>Staatspolitische Kommission Ständerat</name></committee><date>2024-04-09T00:00:00Z</date><text>Keine Folge geben (Erstrat)</text></resolution><resolution><council>2</council><date>2024-06-06T00:00:00Z</date><text>Folge gegeben</text></resolution><resolution><committee><abbreviation>SPK-NR</abbreviation><id>11</id><name>Staatspolitische Kommission NR</name></committee><date>2024-11-14T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text></resolution><resolution><committee><id>11</id><name>Staatspolitische Kommission Nationalrat</name></committee><date>2024-11-14T00:00:00Z</date><text>Zustimmung</text></resolution></resolutions><text i:nil="true" /></objective><objective><number>1</number><resolutions><resolution><council>2</council><date>2026-06-18T00:00:00Z</date><text>Beschluss gemäss Entwurf</text></resolution></resolutions><text>Bundespersonalgesetz (BPG)</text></objective></objectives><proceedings>&lt;h3 class="SDA_Meldung_d"&gt;SDA-Meldung&lt;/h3&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Debatte im Ständerat, 18.06.2026&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Ständerat streicht Abgangsentschädigungen für Topkader beim Bund&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Abgangsentschädigungen an Topkader der Bundesverwaltung sowie von bundesnahen Betrieben sollen nicht mehr zulässig sein. Der Ständerat hat das Bundespersonalrecht entsprechend angepasst, gegen den Willen des Bundesrates.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Ständerat fällte den Entscheid am Donnerstag mit 21 zu 13 Stimmen und 9 Enthaltungen. Ausgearbeitet hat die Vorlage die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S); angestossen hat sie der frühere parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder. Nun hat der Nationalrat zu entscheiden.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Kündigungen vereinfachen&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Heute sind Abgangsentschädigungen nach Kündigungen für oberste Kader der Bundesverwaltung möglich. Sie sollen eine Kündigung vereinfachen, wenn eine Trennung von Mitarbeitenden nötig wird. Mit Mitgliedern von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen bundesnaher Betriebe können Abgangsentschädigungen vertraglich vereinbart werden.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Gemäss dem Ständeratsentscheid sind diese Entschädigungen respektive Vereinbarungen nicht mehr zulässig, auch nicht im Rahmen einer vereinfachten Kündigung. Ausnahmen bleiben aber möglich, etwa für den Fall, dass die betroffene Person die Kündigung nicht selbst verschuldet hat und diese als Folge einer Reorganisation nötig ist.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Mit den Änderungen werde das Bundespersonalrecht an das Obligationenrecht angeglichen, schrieb die SPK-S zur Vorlage. Abgangsentschädigungen hätten wiederholt für Unmut in der Bevölkerung gesorgt und seien Anlass für parlamentarische Vorstösse gewesen, sagte Daniel Fässler (Mitte/AI) namens der Kommission.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Dass die Vorlage schliesslich ausgearbeitet wurde, lag auch an der Abgangsentschädigung von über 300'000 Franken an die frühere Direktorin des Bundesamtes für Polizei, wie die SPK-S im Bericht zur Vorlage schrieb. Von 2014 bis 2025 wurden an Top-Kader pro Jahr zwischen 0,05 und 1,7 Millionen Franken an Abgangsentschädigungen ausgerichtet. Es waren laut SPK-S-Bericht eine bis zehn Zahlungen.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Nötiges Instrument&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Finanzministerin Karin Keller-Sutter wehrte sich vergebens gegen das Verbot. Der Bund als Arbeitgeber müsse situativ auf die Abgangsentschädigung zurückgreifen können, sagte sie und sprach die sogenannte vereinfachte Kündigung von Topkadern an.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Diese werde ohne sachlichen Grund ausgesprochen, wenn eine "gedeihliche Zusammenarbeit" mit dem Departementschef oder der Departementschefin nicht mehr gegeben sei. Ohne dieses Instrument müsste der Bundesrat Alternativen für solche Fälle prüfen, etwa eine umgehende Freistellung bei Weiterzahlung des Lohns.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2 class="Titel_d"&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung der&amp;nbsp;Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 04.09.2026&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Die Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung gaben in den vergangenen Jahren wiederholt Anlass zu Diskussionen. Nach dem Ständerat spricht sich nun auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) dafür aus, mit einer Anpassung des Bundespersonalrechts solche Abgangsentschädigungen für die obersten Kader zu untersagen.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Ständerat nahm in der Sommersession&amp;nbsp;2026 eine Reihe von Änderungen am Bundespersonalrecht an, mit denen die von alt Ständerat Thomas Minder eingereichte und von Ständerat Jakob Stark übernommene parlamentarische Initiative&amp;nbsp;&lt;a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230432"&gt;23.432&lt;/a&gt; umgesetzt werden soll. Neu sollen Abgangsentschädigungen an Mitglieder von Geschäftsleitungen der zentralen Bundesverwaltung unzulässig sein. Damit soll die bisherige Praxis unterbunden werden, wonach Kadern im Rahmen einer vereinfachten Kündigung eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Vom Verbot ausgenommen sind die Fälle, in denen die Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Härtefall darstellt. Im Weiteren soll es künftig nicht mehr möglich sein, mit Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitgliedern von Unternehmen und Anstalten des Bundes vertraglich Abgangsentschädigungen zu vereinbaren oder solche Entschädigungen in den Statuten vorzusehen. Die SPK-N hat den Entwurf ohne Änderungen mit 21 zu 0&amp;nbsp;Stimmen bei 4&amp;nbsp;Enthaltungen angenommen. In ihren Augen hat die geltende Regelung zu Missbräuchen geführt, weshalb ein Festhalten an ihr nicht mehr vertretbar ist.&lt;br&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2 class="Titel_d"&gt;&lt;strong&gt;Auskünfte&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p class="Auskünfte_d"&gt;Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK)&lt;/p&gt;&lt;p class="Auskünfte_d"&gt;&lt;a href="mailto:spk.cip@parl.admin.ch"&gt;spk.cip@parl.admin.ch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Auskünfte_d"&gt;&lt;a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk"&gt;Staatspolitische Kommission (SPK)&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</proceedings><title>Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Unternehmen</title></affairSummary>