{"id":20240442,"updated":"2026-06-04T15:02:17Z","formattedId":"24.442","initialSituation":"<p><strong>Bericht des Büros des Nationalrates vom 14. Februar 2025&nbsp;<\/strong><\/p><p>1.1 Grundzüge der Vorlage<\/p><p>Um das Funktionieren des Ratsbetriebes auch bei einem längerfristigen Ausfall der elektronischen Abstimmungsanlage gewährleisten zu können, beantragt das Büro des Nationalrates, auch das Abstimmen ohne Namensaufruf, und zwar durch Aufstehen oder Zeichen geben, wieder zu ermöglichen. Dabei sind die Stimmenzahlen zu ermitteln und das Ergebnis der Abstimmung zu veröffentlichen. Im Weiteren sollen, um die Transparenz der Abstimmungen im Nationalrat im Einzelfall zu gewährleisten, dreissig Ratsmitglieder mittels Ordnungsantrag eine Abstimmung unter Namensaufruf verlangen können, wie dies bis zur Wintersession 2018 möglich war.<\/p>","objectives":[{"number":0,"resolutions":[{"council":1,"date":"2025-03-19T00:00:00Z","text":"Zustimmung"}],"text":null},{"number":1,"resolutions":[{"council":1,"date":"2025-03-19T00:00:00Z","text":"Beschluss gemäss Entwurf"},{"council":1,"date":"2025-03-21T00:00:00Z","text":"Annahme in der Schlussabstimmung"}],"text":"Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Abstimmen ohne Namensaufruf wieder ermöglichen)"}],"proceedings":"<h3 class=\"Debatte_sda_linksbündig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.03.2025<\/strong><\/h3><p class=\"Standard_d\">Zustimmung<\/p>","title":"Bei Ausfall der Abstimmungsanlage im Nationalrat: Abstimmen ohne Namensaufruf wieder ermöglichen"}