{"id":20250058,"updated":"2026-04-16T07:56:57Z","description":"Botschaft vom 28. Mai 2025 zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe)","formattedId":"25.058","initialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.05.2025<\/strong><\/h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Weiterentwicklung der LSVA<\/strong><\/p><p class=\"Standard_d\"><strong>Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) soll ab 2029 auch für elektrisch angetriebene Lastwagen erhoben werden. So will der Bundesrat sicherstellen, dass der Schwerverkehr weiterhin seine Kosten trägt und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird. Mit einem bis 2035 befristeten Rabattsystem will der Bundesrat erreichen, dass die Transportunternehmen weiter in Elektro-Lastwagen investieren und hierfür Planungssicherheit erhalten. Die entsprechende Botschaft ans Parlament hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 verabschiedet.<\/strong><\/p><p class=\"Standard_d\">Wegen der technischen Entwicklung stösst das heutige System der LSVA an seine Grenzen. Aktuell befinden sich knapp 90 Prozent aller Lastwagen, die auf den Schweizer Strassen verkehren, in der günstigsten Abgabekategorie. Zudem steigt die Anzahl der Fahrzeuge mit Batterie oder Wasserstoffantrieb, die von der LSVA befreit sind. Dadurch verliert die LSVA Einnahmen sowie ihre Verlagerungswirkung.<\/p><p class=\"Standard_d\">Mit der Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, wird das Tarifsystem neu ausgerichtet. Ab 2029 sollen auch elektrisch angetriebene Lastwagen LSVA-pflichtig werden. Um die Modernisierung und Dekarbonisierung der Lastwagenflotte voranzutreiben, können elektrisch angetriebene Fahrzeuge bis in das Jahr 2035 von Rabatten auf der LSVA profitieren.<\/p><p>&nbsp;<\/p><p class=\"Standard_d\">Planungssicherheit für Transportunternehmen<\/p><p class=\"Standard_d\">Weiter sollen die heute am meisten verbreiteten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor der Abgasnorm Euro-VI von der günstigsten in die zweitgünstigste Abgabekategorie verschoben werden. Auch die neuen Lastwagen der Euro-VII-Norm werden in die zweitgünstigste Abgabekategorie eingeteilt. Um sie gegenüber den Euro-VI-Fahrzeugen abzugrenzen, wird die LSVA für diese Fahrzeuge bis 2035 durch Rabatte vergünstigt. Der Bundesrat will den Transportunternehmen mehr Planungssicherheit geben, indem er die Kriterien für die Einteilung in die Abgabenkategorien künftig jeweils mindestens sieben Jahre vor Inkrafttreten festlegt.<\/p><p>&nbsp;<\/p><p class=\"Standard_d\">Im Einklang mit dem Landverkehrsabkommen<\/p><p class=\"Standard_d\">Der Bund erhebt seit 2001 die LSVA für alle Fahrten von Fahrzeugen zum Waren- und Personentransport ab 3,5 Tonnen auf dem schweizerischen Strassennetz. Zwei Drittel der LSVA-Einnahmen gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone. Im Jahr 2024 betrugen die Einnahmen insgesamt rund 1,8 Milliarden Franken. Der Bundesanteil fliesst zum Grossteil in den Bahninfrastrukturfonds. Die LSVA ist im Landverkehrsabkommen mit der EU verankert. Die vorliegende Revision steht im Einklang dazu.<\/p>","objectives":[{"number":0,"resolutions":[],"text":"Botschaft vom 28. Mai 2025 zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe)"},{"number":1,"resolutions":[{"council":1,"date":"2026-03-09T00:00:00Z","text":"Beschluss abweichend vom Entwurf"}],"text":"Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG)"}],"proceedings":"<p>SDA-Meldung<\/p><h3 class=\"Debatte_sda_linksbündig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 09.03.2026<\/strong><\/h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat unterstellt E-Lastwagen der Schwerverkehrsabgabe<\/strong><\/p><p class=\"Standard_d\"><strong>Künftig sollen E-Laster die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen, so wie es jene mit fossilem Antrieb schon heute müssen. Der Nationalrat hat den dafür nötigen Gesetzesänderungen zugestimmt.<\/strong><\/p><p class=\"Standard_d\">Die Unterstellung von Elektro-Lastwagen unter die LSVA an sich war im Rat nicht umstritten. Allerdings will der Nationalrat die entsprechenden Tarife in den ersten Jahren der Einführung stärker reduzieren, als es der Bundesrat vorschlägt.<\/p><p class=\"Standard_d\">Die Abgabe soll für E-Lastwagen erst ab 2031 fällig werden statt ab 2029, wie es der Bundesrat beantragt. Schliesslich sollen Rabatte für E-Lastwagen nach dem Willen des Nationalrats zwingend sein. Der Bundesrat schlägt eine Kann-Formulierung vor.<\/p><p class=\"Standard_d\">Mit 131 zu 60 Stimmen hiess die grosse Kammer die Vorlage am Montagabend gut. Die Nein-Stimmen kamen von der SP und den Grünen. Sie hätten sich schärfere Bestimmungen gewünscht, die der LSVA mehr Einnahmen bringen. Die Anpassungen bei der LSVA soll einerseits bewirken, dass die Kosten des Schwerverkehrs gedeckt sind.<\/p><p class=\"Standard_d\">Anderseits soll der aus der LSVA gespiesene Bahninfrastrukturfonds genügend Geld erhalten. Und schliesslich soll es einen Anreiz geben, Güter per Bahn zu transportieren. Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist in der Verfassung verankert.<\/p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;<\/p><p class=\"Standard_d\">Planungssicherheit für Camionneure<\/p><p class=\"Standard_d\">Die grosse Kammer hatte bei der Gestaltung der Rabatte über zahlreiche Anträge zu befinden. Gefordert wurde etwa, Gebühren für E-Lastwagen früher als vom Bundesrat respektive später zu erheben oder grössere respektive kleinere Rabatte zu gewähren.<\/p><p class=\"Standard_d\">Nach dem Willen des Nationalrates soll der Bundesrat die Höhe der Reduktion jeweils mindestens zwölf Monate vor deren Inkrafttreten bestimmen. Das soll den Camionneuren Planungssicherheit verschaffen.<\/p><p class=\"Standard_d\">Minderheiten störten sich zudem an der Kann-Formulierung zur Anpassung der Tarife an die Teuerung. Ohne Pflicht, die Teuerung zu berücksichtigen, verliere die LSVA ihre Wirkung, sagte Florence Brenzikofer (Grüne\/BL). \"Das Preisverhältnis von Schiene und Strasse muss zugunsten des Schienenverkehrs verbessert werden.\"<\/p><p class=\"Standard_d\">Die Anträge für eine zwingende Anpassung an die Teuerung lehnte der Rat ab. Nichts wissen wollte er auch von Rabatten für Lastwagen mit anderen als elektrischen und CO2-neutralen Antrieben. Den entsprechenden Minderheitsantrag von Thomas Hurter (SVP\/SH) lehnte er klar ab. E-Mobilität solle nicht bevorzugt behandelt werden, gab Hurter vergebens zu bedenken.<\/p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat wollte ebenfalls keine Gebührenbefreiung oder -vergünstigung für mit Biogas, Flüssiggas, Erdgas oder E-Fuels fahrende Lastwagen. Die LSVA solle nicht noch mehr an Wirkung verlieren, hiess es dazu in seiner Botschaft. Die Erhebung der Abgabe würde zudem sehr aufwendig, wenn jeweils auf die Art des Treibstoffs abgestützt werden müsste.<\/p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;<\/p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Auskünfte<\/strong><\/h2><p class=\"Auskünfte_d\">Sekretariat der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)<\/p><p class=\"Auskünfte_d\"><a href=\"mailto:kvf.ctt@parl.admin.ch\">kvf.ctt@parl.admin.ch<\/a><\/p><p class=\"Auskünfte_d\"><a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/organe\/kommissionen\/sachbereichskommissionen\/kommissionen-kvf\">Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF)<\/a><\/p>","title":"Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA. Weiterentwicklung. Teilrevision SVAG"}