﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affairSummary xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20260021</id><updated>2026-09-17T09:29:35Z</updated><description>Botschaft vom 28. Januar 2026 zur Änderung des Nachrichtendienstgesetzes</description><formattedId>26.021</formattedId><initialSituation>&lt;h2 class="Titel_d"&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.01.2026&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Revision des Nachrichtendienstgesetzes: Bundesrat stärkt Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 die Botschaft zum Grundpaket der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Damit verbessert der Bundesrat insbesondere die Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe. Gleichzeitig stärkt die Revision die unabhängige Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes (NDB).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Die Bedrohungslage hat sich weltweit stark verschärft – auch für die Schweiz. Seit 2020 haben sich die Bedrohungen, die der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) priorisiert bearbeitet, vervielfacht. Dazu zählen unter anderem Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, Spionage, Cyberangriffe, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Angriffe auf kritische Infrastrukturen.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Die Revision des NDG steht im Einklang mit der sicherheitspolitischen Strategie des Bundesrates. Dieser hat im Dezember 2025 die Vernehmlassung zur Strategie eröffnet und die Departemente beauftragt, mit der Umsetzung zu beginnen. Zudem setzt der Bundesrat mit der Revision Anforderungen um, die das Parlament und seine Kommissionen seit der Einführung des NDG 2017 formuliert haben.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Die NDG-Revision erfolgt in mehreren Teilen. Erstens sieht das vorliegende Grundpaket unter anderem Änderungen der Bestimmungen zu Beschaffungsmassnahmen, Datenhaltung und Aufsicht vor. Zweitens wird ein Zusatzpaket primär Massnahmen gegen Cyberbedrohungen umfassen; die Vernehmlassung dazu ist für Mitte 2026 geplant. Drittens werden die Anforderungen an die Funk- und Kabelaufklärung umgesetzt, die sich mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von November 2025 ergeben haben. Dies erfolgt separat, um eine sorgfältige Integration in das NDG zu ermöglichen und um die laufenden Pakete nicht zu verzögern. Falls sich im Laufe des Revisionsprozesses Möglichkeiten einer beschleunigten Umsetzung &amp;nbsp;der Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts ergeben, wird der NDB diese entsprechend nutzen.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Das vorliegende Grundpaket sieht drei Schwerpunkte vor:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Früherkennung und Bekämpfung schwerer Bedrohungen&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der NDB hat den Auftrag, Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Damit er diesen Auftrag auch in der verschärften Bedrohungslage umsetzen kann, erweitert der Bundesrat den Auftrag auf den gesamten Cyberraum und passt die Instrumente des NDB an.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Bei schweren Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus sollen künftig dieselben genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) eingesetzt werden können wie heute beispielsweise bei Terrorismus. Neu soll der NDB bei schweren Bedrohungen – etwa Terrorismusfinanzierung oder Spionage – auch Daten bei Finanzintermediären (Banken und andere Finanzdienstleister) erheben können. Zudem soll das Bundesamt für Polizei fedpol künftig Ausreisebeschränkungen auch gegen gewalttätige Extremisten verfügen können.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Die Massnahmen richten sich gegen schwere Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz. Alle GEBM sind befristet und an strenge Vorgaben gebunden. Das Bundesverwaltungsgericht muss jede Massnahme prüfen und genehmigen. Genehmigt es die Massnahme, bedarf es zusätzlich der politischen Freigabe durch den Chef VBS.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat auf den Vorschlag, die Überwachung von Personen mit Berufsgeheimnis als Drittpersonen unter bestimmten Einschränkungen zu ermöglichen – etwa Anwälte oder Ärzte und deren Hilfspersonen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Präzisierung der Kabelaufklärung und Stärkung der unabhängigen Aufsicht&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Die Kabelaufklärung dient der Überwachung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs zur Erkennung sicherheitspolitisch bedeutsamer Vorgänge im Ausland. Hier wird klargestellt, dass von der Kabelaufklärung nicht nur Schweizer Staatsangehörige, sondern alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ausgenommen sind. Dies entspricht schon der geltenden Praxis. Weiter soll die Frist für Verlängerungen der Aufklärungsaufträge auf sechs Monate ausgedehnt werden, was dem strategischen Charakter dieser Beschaffungsmassnahme Rechnung trägt und das Bundesverwaltungsgericht entlastet.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Im Gegenzug wird die unabhängige Aufsicht gestärkt, insbesondere bei der Funk- und Kabelaufklärung. Die Aufgaben der bisherigen im Nebenamt tätigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) werden von der vollamtlich tätigen, unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) übernommen. Damit wird die Aufsichtskompetenz in einer Behörde gebündelt. Die AB-ND soll zudem erweiterte Kompetenzen erhalten: Sie kann neu mit ausländischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, kantonale Behörden direkt über ihre Empfehlungen informieren und ihr Budget direkt beim Parlament beantragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Umfassende Neuregelung der Datenbearbeitungen und Anpassungen beim Datenschutz&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Die Datenbearbeitung des NDB wird technologieneutral und umfassend geregelt und an das 2023 in Kraft getretene Datenschutzgesetz angepasst. Gleichzeitig wird das Auskunftsrecht vereinfacht und ebenfalls an das neue Datenschutzgesetz angepasst. Zusätzlich wird ein im heutigen Nachrichtendienstgesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eingeführt, das die auskunftsgesuchstellende Person dazu berechtigt, die sie betreffende Datenbearbeitung und den sich auf das Nachrichtendienstgesetz stützenden Aufschub der Auskunft durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.&lt;/p&gt;</initialSituation><objectives><objective><number>0</number><resolutions /><text>Botschaft vom 28. Januar 2026 zur Änderung des Nachrichtendienstgesetzes</text></objective><objective><number>1</number><resolutions><resolution><council>1</council><date>2026-06-03T00:00:00Z</date><text>Beschluss abweichend vom Entwurf</text></resolution><resolution><council>2</council><date>2026-09-16T00:00:00Z</date><text>Abweichung</text></resolution></resolutions><text>Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG)</text></objective></objectives><proceedings>&lt;h3 class="SDA_Meldung_d"&gt;SDA-Meldung&lt;/h3&gt;&lt;h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"&gt;&lt;strong&gt;Debatte im Nationalrat, 03.06.2026&lt;/strong&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Nationalrat will mehr Überwachungs-Befugnisse für den NDB&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Der Nationalrat will dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Kompetenzen im Kampf gegen gewalttätige Demonstranten und andere Formen des gewalttätigen Extremismus einräumen. Neu sollen Überwachungsmassnahmen möglich sein, die bisher nur im Kampf gegen Terrorismus oder Spionage zulässig sind.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Bei der Beratung der Teilrevision des Nachrichtendienstgesetzes im Nationalrat hat sich das bürgerliche Lager durchgesetzt. Mit 111 zu 40 Stimmen bei 21 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer am Mittwoch nach rund vierstündiger Debatte der Vorlage zu.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Die Nein-Stimmen kamen von den Grünen und der SP. Die Mehrheit der Enthaltungen stammte aus der SP-Fraktion, einige von der SVP. Überwachungsmassnahmen wie das Abhören von Telefongesprächen oder die Durchsuchung von Räumen wären gemäss dem Beschluss des Nationalrats künftig auch im Kampf gegen gewalttätigen Extremismus möglich.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Nach geltendem Recht sind die sogenannten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen nur erlaubt, wenn es um Terrorismus, Spionage oder Angriffe auf kritische Infrastrukturen geht.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Bundesrat begründet die Gesetzesrevision mit der veränderten Bedrohungslage. Seit 2020 hätten sich die Bedrohungen vervielfacht, mit denen sich der NDB befasse. Im Gegenzug soll gemäss dem Entwurf der Landesregierung auch die Aufsicht über den NDB gestärkt werden.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;"Erste Verteidungungslinie"&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Linken ging das Vorhaben zu weit. Ein Nichteintretensantrag der Grünen blieb aber ohne Erfolg. Auch die Forderung, die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen, fand keine Mehrheit. Ebenso scheiterten diverse Minderheitsanträge von SP und Grünen, die Änderungen in einzelnen Punkten verlangten.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Dem Eintretensentscheid ging eine Grundsatzdebatte zur Rolle des Nachrichtendiensts und deren Grenzen voraus. Die Welt sei wieder das geworden, was sie schon immer gewesen sei - nämlich gefährlich, sagte Jean-Luc Addor (SVP/VS) namens der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats. Der Nachrichtendienst sei dabei die erste Verteidigungslinie.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Mitte-Fraktionssprecher Reto Nause (BE) erinnerte an gewalttätige Demonstrationen in verschiedenen Schweizer Städten in der jüngsten Vergangenheit. Nur mit Glück habe es keine Schwerverletzen oder Toten gegeben. Man müsse dem Gewaltextremismus endlich entschlossen entgegentreten. "Dass heute nur öffentlich zugängliche Informationen genutzt werden können, ist lächerlich."&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;"Schritt Richtung Kontrollstaat"&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Gerhard Andrey (Grüne/FR) sah in der Vorlage dagegen einen gefährlichen Schritt Richtung Kontrollstaat. "Künftig genügt der Begriff 'gewalttätiger Extremismus' , damit der NDB die ganze Palette genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen anordnen kann - vom Abhören bis zum Eindringen in den Computer."&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Vertreterinnen und Vertreter der Linken äusserten die Befürchtung, die Lehren des Fichen-Skandals könnten vergessen gehen. Die SP votierte mehrheitlich für Eintreten, wobei es in ihren Reihen einige Enthaltungen gab. Sie meldete aber Vorbehalte an.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der NDB erfülle eine wichtige Aufgabe für den Schutz der Demokratie, sagte Fabian Molina (SP/ZH). Er operiere aber in einem rechtsstaatlich hochsensiblen Bereich. "Gerade in einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen dürfen wir unsere eigenen Werte nicht preisgeben."&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;FDP, SVP und Grünliberale unterstützen die Revision. "Sicherheit und Freiheit sind kein Widerspruch", sagte Heinz Theiler (FDP/SZ) namens seiner Fraktion. Die Revision setze dort an, wo Erfahrungen der letzten Jahre Handlungsbedarf aufgezeigt hätten.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Pfister: Keine Massenüberwachung&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;"Unser Land ist längst kein ruhiger Sonderfall mehr, der von allem verschont bleibt", sagte Michael Götte (SVP/SG). Die neuen Befugnisse gegen gewalttätigen Extremismus seien überfällig.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Verteidigungsminister Martin Pfister versicherte im Rat, das neue Gesetz lasse eine allgemeine Überwachung der Bevölkerung nicht zu.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Eine weitere zentrale Neuerung im Gesetz betrifft Finanzintermediäre. Neu soll der NDB in bestimmten Fällen auch Daten bei Banken und anderen Finanzdienstleistern erheben können. Zulassen will die grosse Kammer auch, dass der NDB mithilfe Künstlicher Intelligenz Persönlichkeitsprofile zu Gefährdern erstellt.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Weiter gehen als der Bundesrat möchte der Nationalrat schliesslich im Kampf gegen Desinformation. Der Nachrichtendienst soll nach seinem Willen künftig auch zu Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten Informationen beschaffen können. Dies, sofern sich diese Aktivitäten gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h3 class="SDA_Meldung_d"&gt;SDA-Meldung&lt;/h3&gt;&lt;h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"&gt;&lt;strong&gt;Debatte im Ständerat, 16.09.2026&lt;/strong&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Ständerat sagt "Ja, aber" zu mehr Kompetenzen für Nachrichtendienst&lt;/strong&gt;&lt;br&gt;&lt;strong&gt;Nach dem Nationalrat hat sich am Mittwoch auch der Ständerat grundsätzlich für mehr Kompetenzen des Nachrichtendiensts des Bundes ausgesprochen. Er genehmigte eine Revisionsvorlage des Bundesrats deutlich, strich aber eine umstrittene Bestimmung.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;In der Gesamtabstimmung genehmigte die kleine Kammer die von ihr und dem Nationalrat veränderte Vorlage deutlich mit 41 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Eintreten war unbestritten. Die Revision des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (NDG) geht damit zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Bundesrat hatte die Vorlage Anfang Jahr vorgestellt. Er argumentierte, die Rahmenbedingungen für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hätten sich seit dem Inkrafttreten des heutigen NDG stark verändert. Es gelte, dem NDB mehr Kompetenzen im Kampf gegen gewalttätige Demonstranten und andere Formen des gewalttätigen Extremismus zu geben.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Neu sollen Überwachungsmassnahmen möglich sein, die bisher nur im Kampf gegen Terrorismus oder Spionage zulässig sind. Bundesrat Martin Pfister sagte in der Eintretensdebatte, das erneuerte NDG stärke den Nachrichtendienst, aber auch die Aufsicht darüber.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Die vorberatende Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SIK-S) ging im Grundsatz mit Pfister einig. Laut ihrem Sprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL) handelt es sich bei der Vorlage des Bundesrats um einen "Entwurf, der versucht, die notwendige Sicherheit mit dem Respekt vor den notwendigen Freiheitsrechten in Einklang zu bringen".&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Schranke gesetzt bei politischer Tätigkeit&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Mehrere Bestimmungen gaben schon im Vorfeld der National- und der Ständeratsdebatten zu reden. Einer der umstrittenen Punkte war, ob der NDB zum Schutz einer Organisation oder Person Informationen über deren politische Aktivitäten beschaffen und bearbeiten darf. Der Nationalrat sprach sich im Juni für diese Bestimmung aus.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Ständerat strich am Mittwoch diese Bestimmung mit 24 zu 15 Stimmen aus dem Gesetz. Zopfi sagte, für eine Mehrheit der vorberatenden Kommission gehe diese Bestimmung zu weit. Politische Rechte dürften nicht ohne zwingende Notwendigkeit überwacht werden.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) hielt dem entgegen, der NDB dürfe nicht dort handlungsunfähig werden, wo eine Person oder Organisation Ziel einer sicherheitsrelevanten Tätigkeit werde. Auch politische Parteien und Bewegungen könnten Ziel extremistischer Aktivitäten werden. Auch sie seien zu schützen.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Einsatz von Trackern wird meldepflichtig&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Ständerat beschloss auch, dass der NDB nach dem Einsatz von Ortungsgeräten (Tracker) in einer Observation dies dem Eidgenössischen Verteidigungsdepartement VBS zu melden hat. Er nahm damit einen Antrag der SIK-S an.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Eine Bestimmung zur Frage, wann der Bundesrat eine Organisation verbieten kann, die die innere oder äussere Sicherheit konkret bedroht, geht zurück an den Nationalrat. Dies aufgrund eines erfolgreichen Einzelantrags von Beat Rieder (Mitte/VS).&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Unbestritten blieb im Ständerat, dass die NDB-Spitze gewisse Personen mit einer Tarnidentität ausstatten darf. Der Rat ging mit seiner vorberatenden Kommission einig, dass nicht der VBS-Vorsteher, sondern der NDB-Direktor dies bewilligen kann.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2 class="Titel_d"&gt;&lt;strong&gt;Auskünfte&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p class="Auskünfte_d"&gt;Sekretariat der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK)&lt;/p&gt;&lt;p class="Auskünfte_d"&gt;&lt;a href="mailto:sik.cps@parl.admin.ch"&gt;sik.cps@parl.admin.ch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Auskünfte_d"&gt;&lt;a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sik"&gt;Sicherheitspolitische Kommission (SiK)&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</proceedings><title>Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG). Änderung</title></affairSummary>