﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affairSummary xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20260026</id><updated>2026-09-18T09:29:36Z</updated><description>Botschaft vom 15. April 2026 zur Änderung des Mehrwersteuergesetzes (Sondersatz für Beherbergungsleistungen)</description><formattedId>26.026</formattedId><initialSituation>&lt;h2 class="Titel_d"&gt;&lt;strong&gt;Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.04.2026&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungen&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April die Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen verabschiedet. Damit setzt er eine Motion des Parlaments um, die eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent fordert. Der Bundesrat verzichtet darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Seit 1996 gibt die Verfassung dem Parlament die Kompetenz, für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen Satz zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz festzulegen. Aktuell gilt für Beherbergungsleistungen ein Sondersatz von 3,8 Prozent. Er ist befristet bis Ende 2027.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll gemäss der vom Parlament überwiesenen Motion 24.3635 «MWST-Sondersatz Planungssicherheit für den Tourismus» über 2027 hinaus fortgesetzt werden. Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Verlängerung des Sondersatzes durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse hält er an einer Befristung der Verlängerung bis Ende 2035 fest. Dadurch soll künftig eine weitere Fortführung des Sondersatzes zusammen mit der Verlängerung der Befugnis zur Erhebung der Mehrwertsteuer diskutiert werden, die ebenfalls bis Ende 2035 gilt.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Eine Fortführung des Sondersatzes hat ab 2028 jährliche Mindereinnahmen in der Höhe von geschätzt rund 300 Millionen Franken zur Folge.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Bundesrat anerkennt die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, ist jedoch der Ansicht, dass die heutige wirtschaftliche Lage der Beherbergungsbranche, die in den letzten Jahren Rekordzahlen verzeichnet hat, eine weitere Subventionierung nicht mehr rechtfertigen.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der Bundesrat hat daher die Motion zur Ablehnung empfohlen und verzichtet nun auf einen Antrag auf Zustimmung zur Vorlage.&lt;/p&gt;</initialSituation><objectives><objective><number>0</number><resolutions /><text>Botschaft vom 15. April 2026 zur Änderung des Mehrwersteuergesetzes (Sondersatz für Beherbergungsleistungen)</text></objective><objective><number>1</number><resolutions><resolution><council>1</council><date>2026-06-16T00:00:00Z</date><text>Nichteintreten</text></resolution><resolution><council>2</council><date>2026-09-17T00:00:00Z</date><text>Abweichung</text></resolution></resolutions><text>Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG) (Sondersatz für Beherbergungsleistungen)</text></objective></objectives><proceedings>&lt;h3 class="SDA_Meldung_d"&gt;SDA-Meldung&lt;/h3&gt;&lt;h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"&gt;&lt;strong&gt;Debatte im Nationalrat, 16.06.2026&lt;/strong&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Hotels sollen nicht mehr von Mehrwertsteuer-Sondersatz profitieren&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Der Nationalrat will der Schweizer Hotellerie den Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 Prozent streichen. Die Beherbergungsbranche soll künftig den normalen Satz von 8,1 Prozent zahlen müssen. Das hat der Nationalrat am Dienstag eher überraschend beschlossen.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hatte sich mit 14 zu 11 Stimmen für die Verlängerung des Sondersatzes ausgesprochen. Doch setzte sich mit 105 zu 75 Stimmen bei 15 Enthaltungen eine Kommissionsminderheit durch, welche Nichteintreten auf die Vorlage beantragt hatte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hauptargument dieser Minderheit war, die Schweizer Hotellerie habe in letzter Zeit Rekordzahlen ausgewiesen. Es gehe ihr gut und die Aussichten seien ebenfalls gut.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In dieser Situation sei es nicht mehr gerechtfertigt, den 1996 zur Stützung der damals kriselnden Branche eingeführten Sondersatz nochmals zu verlängern. Bereits sechsmal wurde dessen Gültigkeit verlängert. Nun sollte der Sondersatz bis Ende 2035 gelten. Die Vorlage geht noch in den Ständerat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Aufhebung des Sondersteuersatzes würde dem Bund laut Aussagen vom Dienstag im Parlament 300 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Aus der Zeit gefallen"&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Abstimmungstafel zeigte nach der lebhaften Diskussion, dass sich Mitte-Links mit Hilfe zahlreicher Stimmen aus dem SVP- und FDP-Lager durchsetzte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Namen dieser Mehrheit respektive der Minderheit der vorberatenden Kommission sagte Jürg Grossen (GLP/BE), es gehe um ein "inzwischen aus der Zeit gefallenes Anliegen". Es sei nicht einzusehen, wieso die Hotellerie weniger Mehrwertsteuer zahlen solle als beispielsweise ein Schreiner, zumal die Branche Rekordzahlen ausweise und heute in vielen Regionen Übertourismus herrsche.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Hotelbetriebe könnten die Normal-Steuer abliefern, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren, sagte Franziska Ryser (SG) im Namen der Grünen. Cédric Wermuth (AG) sagte im Namen der SP-Fraktion, die Hälfte der 300 Millionen gingen an vier Prozent der Schweizer Hotels. Das sei eine "Subvention für ausländische Gross-Hotelkonzerne".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hatte dem Nationalrat keine Zustimmung zur Vorlage beantragt, ist also gegen eine Verlängerung des Sondersteuersatzes. Er legte dem Parlament die Vorlage nur deshalb vor, weil er von den Räten zuvor einen entsprechenden Auftrag erhalten hatte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte in der Debatte, die Sonderbehandlung der Hotels scheine der Landesregierung nicht mehr gerechtfertigt. Ende der 1990er Jahre seien rund zwei Drittel der Schweizer Hotelgäste aus dem Ausland gekommen. Mit Blick auf diese hohe Quote habe man die Erleichterungen beschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Heute seien - unter Einbezug der Parahotellerie - noch rund 46 Prozent der Gäste von Schweizer Hotels Ausländerinnen oder Ausländer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Minderheit im Nationalrat vertrat hingegen die Meinung, der Sondersatz sei ein bewährtes und für den Bund verkraftbares Instrument. Sprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) sagte im Namen der Kommissionsmehrheit, drei Gründe sprächen für die Verlängerung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Erstens käme die Aufhebung des Sondersatzes einer Steuererhöhung für die Hotellerie gleich. Zweitens stelle letztere faktisch einen Exportsektor dar - weil eben die Hälfte der Gäste aus dem Ausland stamme und so Geld in die Schweiz fliesse. Und drittens sei der Franken immer noch stark.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Paolo Pamini (SVP/TI) sagte, seine Familie führe im Tessin ein Hotel. Die Margen würden immer kleiner und Beherbergungsformen wie etwa Airbnb stellten eine grosse Konkurrenz dar. Er sprach sich für Verlängerung des Sondersteuersatzes aus.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h3 class="SDA_Meldung_d"&gt;SDA-Meldung&lt;/h3&gt;&lt;h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"&gt;&lt;strong&gt;Debatte im Ständerat, 18.09.2026&lt;/strong&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Mehrwertsteuer-Sondersatz für Hotels bleibt im Parlament umstritten&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Streit um steuerliche Sonderregeln für Hotellerie&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&lt;strong&gt;Ob der 1996 eingeführte tiefere Mehrwertsteuer-Sondersatz von derzeit 3,8 Prozent für die Hotellerie bis 2035 beibehalten werden soll oder nicht, bleibt umstritten. Der Nationalrat will ihn abschaffen; der Ständerat will daran festhalten.&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Mit 31 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die kleine Kammer am Donnerstag beschlossen, dass Beherbergungsleistungen weiterhin reduziert besteuert werden sollen. Damit würde die vom Fachkräftemangel und dem starken Franken stark betroffene Branche gestützt, machte die Mehrheit geltend. Insgesamt geht es um rund 300 Millionen Franken im Jahr.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Zwar stecke die Beherbergungswirtschaft nicht mehr im gleichen Umfang wie bei der Einführung des Sondersatzes in einer Krise, gab Kommissionssprecher Fabio Regazzi (Mitte/TI) zu bedenken. Doch die Unterstützung über die Mehrwertsteuer sei nach wie vor nötig wegen des starken Frankens und des Fachkräftemangels. "Die Weiterführung des bewährten Instruments ist die beste und pragmatischste Lösung."&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Kompromissvorschläge gescheitert&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Nach dem Nein des Nationalrats zum Sondersatz diskutierte die kleine Kammer auch alternative Konzepte. Die Kompromissvorschläge fanden im Rat wie in der Kommission jedoch keine Mehrheit.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Mit 24 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt wurde konkret eine Erhöhung des Sondersatzes auf 5 Prozent. Chancenlos war ein Antrag auf eine Senkung des Normalsatzes auf 8 Prozent, bei gleichzeitiger Aufhebung des Hotellerie-Sondersatzes.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Die obsiegende Kommissionsmehrheit argumentierte, dass das Parlament die Beibehaltung des Sondersatzes mit Motionen verlangt hatte. Es gehe um Planungssicherheit für die Hotellerie. Ein Systemwechsel im wirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld sei schädlich für die Branche.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Bundesrat für Aufhebung der Sonderregel&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat. Hält er an seinem Entscheid fest, wird der Sondersatz für die Hotellerie Ende 2027 auslaufen. Dann würde künftig der normale Satz von 8,1 Prozent gelten. Das wäre auch im Sinn des Bundesrats. Die Aufhebung des Sondersatzes würde dem Bund nämlich bedeutende Mehreinnahmen bringen.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Der tiefere Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen war 1996 zur Stützung der damals kriselnden Branche eingeführt worden. Er wurde seither mehrmals verlängert.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;Laut Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat sich die Situation für die Hotelleriebetriebe seither wesentlich verbessert. "Die Logiernächte sind auf ein Rekordniveau gestiegen." Deshalb sei die Steuersubvention nicht mehr angezeigt.&lt;/p&gt;&lt;p class="Standard_d"&gt;&amp;nbsp;&lt;/p&gt;&lt;h2 class="Titel_d"&gt;&lt;strong&gt;Auskünfte&lt;/strong&gt;&lt;/h2&gt;&lt;p class="Auskünfte_d"&gt;Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)&lt;/p&gt;&lt;p class="Auskünfte_d"&gt;&lt;a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch"&gt;wak.cer@parl.admin.ch&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="Auskünfte_d"&gt;&lt;a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak"&gt;Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</proceedings><title>Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen</title></affairSummary>