Berechtigung für Ergänzungsleistungen. Automatische Information

ShortId
91.432
Id
19910432
Updated
10.04.2024 18:55
Language
de
Title
Berechtigung für Ergänzungsleistungen. Automatische Information
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Soziale Fragen;freie Schlagwörter: Sozialversicherung;freie Schlagwörter: Ergänzungsleistung;freie Schlagwörter: AHV;freie Schlagwörter: IV;freie Schlagwörter: Pension;freie Schlagwörter: Rente
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung zur Bekämpfung der neuen Armut vor. Der Bund wird eingeladen, das Bundesgesetz vom 19. März 1965 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung durch eine Bestimmung zu ergänzen, die verlangt, dass "die Kantone - in Zusammenarbeit mit den Gemeinden - verpflichtet sind, automatisch alle zum Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigten Personen zu informieren".</p><p>Nach dem Grundsatz "Anspruch auf Leistungen haben ist gut, sie zu bekommen, ist besser" ermöglicht es die vorgeschlagene Bestimmung, einen Teil der Bevölkerung aus der Armut zu befreien.</p><p>Diese systematische Information entspricht auch den Anforderungen einer modernen Sozialhilfe, bei der die Anspruchsberechtigten mit der Unterstützung dennoch ihre Würde bewahren.</p>
  • Berechtigung für Ergänzungsleistungen. Automatische Information
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes schlage ich eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung zur Bekämpfung der neuen Armut vor. Der Bund wird eingeladen, das Bundesgesetz vom 19. März 1965 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung durch eine Bestimmung zu ergänzen, die verlangt, dass "die Kantone - in Zusammenarbeit mit den Gemeinden - verpflichtet sind, automatisch alle zum Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigten Personen zu informieren".</p><p>Nach dem Grundsatz "Anspruch auf Leistungen haben ist gut, sie zu bekommen, ist besser" ermöglicht es die vorgeschlagene Bestimmung, einen Teil der Bevölkerung aus der Armut zu befreien.</p><p>Diese systematische Information entspricht auch den Anforderungen einer modernen Sozialhilfe, bei der die Anspruchsberechtigten mit der Unterstützung dennoch ihre Würde bewahren.</p>
    • Berechtigung für Ergänzungsleistungen. Automatische Information

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