Schutz der Moorlandschaften
- ShortId
-
92.311
- Id
-
19920311
- Updated
-
10.04.2024 14:43
- Language
-
de
- Title
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Schutz der Moorlandschaften
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Umwelt;freie Schlagwörter: Landschaftschutz;freie Schlagwörter: Moorlandschaft;freie Schlagwörter: Umweltschutz;freie Schlagwörter: Moor
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>Der Kanton Nidwalden reicht in der Form der allgemeinen Anregung gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 Bundesverfassung folgende Initiative zur Abänderung von Artikel 24sexies Bundesverfassung ein:</p><p>Ein angemessener Schutz von Moorbiotopen und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit soll gewährleistet werden.</p><p>Die Schutzziele sind so festzulegen, dass eine Interessenabwägung zwischen dem Moor- und Moorlandschaftsschutz sowie regionalwirtschaftlichen Aspekten, namentlich Alp- und Forstwirtschaft, Tourismus, Militär und für die Region wichtigen Gewerbebetrieben möglich ist. Bauten und Anlagen sowie Bodenveränderungen sollen zulässig sein, soweit sie aus regionalwirtschaftlichen Gründen erforderlich sind und sie den Schutzzielen nicht widersprechen.</p><p>Die Rückwirkungsklausel in der Uebergangsbestimmung ist aufzuheben.</p>
- Schutz der Moorlandschaften
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Kanton Nidwalden reicht in der Form der allgemeinen Anregung gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 Bundesverfassung folgende Initiative zur Abänderung von Artikel 24sexies Bundesverfassung ein:</p><p>Ein angemessener Schutz von Moorbiotopen und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit soll gewährleistet werden.</p><p>Die Schutzziele sind so festzulegen, dass eine Interessenabwägung zwischen dem Moor- und Moorlandschaftsschutz sowie regionalwirtschaftlichen Aspekten, namentlich Alp- und Forstwirtschaft, Tourismus, Militär und für die Region wichtigen Gewerbebetrieben möglich ist. Bauten und Anlagen sowie Bodenveränderungen sollen zulässig sein, soweit sie aus regionalwirtschaftlichen Gründen erforderlich sind und sie den Schutzzielen nicht widersprechen.</p><p>Die Rückwirkungsklausel in der Uebergangsbestimmung ist aufzuheben.</p>
- Schutz der Moorlandschaften
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