Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer
- ShortId
-
92.414
- Id
-
19920414
- Updated
-
10.04.2024 09:39
- Language
-
de
- Title
-
Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Finanzen;freie Schlagwörter: Verrechnungssteuer;freie Schlagwörter: Steuerrückerstattung;Steuerabzug;Zins;Verrechnungssteuer
- 1
-
- L05K1107040601, Verrechnungssteuer
- L04K11070304, Steuerabzug
- L05K1104040501, Zins
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Sinne von Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und von Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich in Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Das Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer ist im zweiten Abschnitt über die Steuerrückerstattung so zu ändern, dass zumindest natürliche und juristische Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Schweiz Anspruch auf eine marktkonforme Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs haben. Die Verzinsung beginnt spätestens am 1. Januar jenes Kalenderjahres, in welchem ein Rückerstattungsantrag eingereicht worden ist.</p>
- Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Sinne von Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und von Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich in Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Das Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer ist im zweiten Abschnitt über die Steuerrückerstattung so zu ändern, dass zumindest natürliche und juristische Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Schweiz Anspruch auf eine marktkonforme Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs haben. Die Verzinsung beginnt spätestens am 1. Januar jenes Kalenderjahres, in welchem ein Rückerstattungsantrag eingereicht worden ist.</p>
- Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Im Sinne von Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und von Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich in Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Das Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer ist im zweiten Abschnitt über die Steuerrückerstattung so zu ändern, dass zumindest natürliche und juristische Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Schweiz Anspruch auf eine marktkonforme Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs haben. Die Verzinsung beginnt spätestens am 1. Januar jenes Kalenderjahres, in welchem ein Rückerstattungsantrag eingereicht worden ist.</p>
- Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer
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