Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer

ShortId
92.414
Id
19920414
Updated
10.04.2024 09:39
Language
de
Title
Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Finanzen;freie Schlagwörter: Verrechnungssteuer;freie Schlagwörter: Steuerrückerstattung;Steuerabzug;Zins;Verrechnungssteuer
1
  • L05K1107040601, Verrechnungssteuer
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K1104040501, Zins
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Sinne von Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und von Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich in Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Das Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer ist im zweiten Abschnitt über die Steuerrückerstattung so zu ändern, dass zumindest natürliche und juristische Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Schweiz Anspruch auf eine marktkonforme Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs haben. Die Verzinsung beginnt spätestens am 1. Januar jenes Kalenderjahres, in welchem ein Rückerstattungsantrag eingereicht worden ist.</p>
  • Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Sinne von Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und von Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich in Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Das Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer ist im zweiten Abschnitt über die Steuerrückerstattung so zu ändern, dass zumindest natürliche und juristische Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Schweiz Anspruch auf eine marktkonforme Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs haben. Die Verzinsung beginnt spätestens am 1. Januar jenes Kalenderjahres, in welchem ein Rückerstattungsantrag eingereicht worden ist.</p>
    • Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Im Sinne von Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und von Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich in Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Das Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer ist im zweiten Abschnitt über die Steuerrückerstattung so zu ändern, dass zumindest natürliche und juristische Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Schweiz Anspruch auf eine marktkonforme Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs haben. Die Verzinsung beginnt spätestens am 1. Januar jenes Kalenderjahres, in welchem ein Rückerstattungsantrag eingereicht worden ist.</p>
    • Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer

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