Form des eigenhändigen Testaments

ShortId
92.418
Id
19920418
Updated
10.04.2024 13:33
Language
de
Title
Form des eigenhändigen Testaments
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Recht;freie Schlagwörter: Testament;freie Schlagwörter: Erbrecht;freie Schlagwörter: letzwillige Verfügung;freie Schlagwörter: Zivilgesetzbuch
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung und die Artikel 21 ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich hiermit die folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs:</p><p>Das Zivilgesetzbuch wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 505 Absatz 1</p><p>Die eigenhändige letztwillige Verfügung ist vom Erblasser von Anfang bis zu Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen.</p><p>Artikel 520 Absatz 1</p><p>Leidet die Verfügung an einem Formmangel, so wird sie auf erhobene Klage für ungültig erklärt. Bezieht sich der Formmangel auf die Angaben von Jahr, Monat und Tag, so wird die Verfügung nur für ungültig erklärt, wenn diese Angaben über die Wahrung der Form hinaus für die Verfügung von Bedeutung sind.</p>
  • Form des eigenhändigen Testaments
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung und die Artikel 21 ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich hiermit die folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs:</p><p>Das Zivilgesetzbuch wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 505 Absatz 1</p><p>Die eigenhändige letztwillige Verfügung ist vom Erblasser von Anfang bis zu Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen.</p><p>Artikel 520 Absatz 1</p><p>Leidet die Verfügung an einem Formmangel, so wird sie auf erhobene Klage für ungültig erklärt. Bezieht sich der Formmangel auf die Angaben von Jahr, Monat und Tag, so wird die Verfügung nur für ungültig erklärt, wenn diese Angaben über die Wahrung der Form hinaus für die Verfügung von Bedeutung sind.</p>
    • Form des eigenhändigen Testaments
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 93 der Bundesverfassung und die Artikel 21 ff. des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich hiermit die folgende parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs:</p><p>Das Zivilgesetzbuch wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 505 Absatz 1</p><p>Die eigenhändige letztwillige Verfügung ist vom Erblasser von Anfang bis zu Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen.</p><p>Artikel 520 Absatz 1</p><p>Leidet die Verfügung an einem Formmangel, so wird sie auf erhobene Klage für ungültig erklärt. Bezieht sich der Formmangel auf die Angaben von Jahr, Monat und Tag, so wird die Verfügung nur für ungültig erklärt, wenn diese Angaben über die Wahrung der Form hinaus für die Verfügung von Bedeutung sind.</p>
    • Form des eigenhändigen Testaments

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