Tier keine Sache
- ShortId
-
92.437
- Id
-
19920437
- Updated
-
10.04.2024 18:59
- Language
-
de
- Title
-
Tier keine Sache
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Umwelt;freie Schlagwörter: Umweltschutz;Tierwelt;Eigentum;Sachenrecht;Rechtsstellung;Tierschutz
- 1
-
- L04K06030307, Tierwelt
- L04K05070203, Rechtsstellung
- L05K0601040802, Tierschutz
- L04K05070104, Eigentum
- L03K050701, Sachenrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des GVG verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung die Änderung des schweizerischen Rechts, um das Tier (gemäss Tierschutzgesetz) in der eidgenössischen Gesetzgebung nicht mehr als Sache, sondern als eigene Kategorie zu behandeln.</p><p>Zu prüfen ist, inwiefern als Folge einer solchen Änderung sichergestellt werden kann, dass</p><p>- bei Verletzung von Tieren dem Eigentümer bzw. Besitzer die den Umständen entsprechenden Heilungskosten zugesprochen werden;</p><p>- die Regeln über den Fund von Tieren von den Regeln über den Fund von Sachen getrennt werden;</p><p>- bei Trennung und Scheidung die Regeln für die Zusprechung der zur Familie gehörenden Haustiere festgelegt werden;</p><p>- bei Nachlässen die Unterbringung von Nachlasstieren sichergestellt wird;</p><p>- im Strafgesetzbuch anstelle der bisher als Sachbeschädigung auf Antrag zu erfolgenden Strafen für das vorsätzliche bzw. fahrlässige Verletzen und Töten eines Tieres dieser Tatbestand unabhängig, aber weiterhin als Antragsdelikt aufgeführt wird.</p>
- Tier keine Sache
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 21bis des GVG verlange ich mit einer parlamentarischen Initiative in Form einer allgemeinen Anregung die Änderung des schweizerischen Rechts, um das Tier (gemäss Tierschutzgesetz) in der eidgenössischen Gesetzgebung nicht mehr als Sache, sondern als eigene Kategorie zu behandeln.</p><p>Zu prüfen ist, inwiefern als Folge einer solchen Änderung sichergestellt werden kann, dass</p><p>- bei Verletzung von Tieren dem Eigentümer bzw. Besitzer die den Umständen entsprechenden Heilungskosten zugesprochen werden;</p><p>- die Regeln über den Fund von Tieren von den Regeln über den Fund von Sachen getrennt werden;</p><p>- bei Trennung und Scheidung die Regeln für die Zusprechung der zur Familie gehörenden Haustiere festgelegt werden;</p><p>- bei Nachlässen die Unterbringung von Nachlasstieren sichergestellt wird;</p><p>- im Strafgesetzbuch anstelle der bisher als Sachbeschädigung auf Antrag zu erfolgenden Strafen für das vorsätzliche bzw. fahrlässige Verletzen und Töten eines Tieres dieser Tatbestand unabhängig, aber weiterhin als Antragsdelikt aufgeführt wird.</p>
- Tier keine Sache
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