KSA-Gutachten zum Atomkraftwerk Mühleberg

ShortId
92.3153
Id
19923153
Updated
10.04.2024 17:20
Language
de
Title
KSA-Gutachten zum Atomkraftwerk Mühleberg
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) kommt in ihrer Stellungnahme vom Dezember 1991 zum Gesuch der BKW zu folgenden Schlussfolgerungen:</p><p>"Die Beurteilung der bisherigen Betriebsführung und des aktuellen Sicherheitsstandes des Kernkraftwerks Mühleberg hat ein insgesamt positives Bild ergeben. Durch umfangreiches Nachrüsten hat der Betreiber seine Anlage weitgehend dem aktuellen und international anerkannten Stand der Technik angeglichen. Dieses Nachrüsten ist allerdings in einzelnen Punkten noch nicht abgeschlossen; auch in Zukunft ist mit weiteren Anpassungen zu rechnen .... Gestützt auf ihre eingehende Beurteilung und unter Berücksichtigung der empfohlenen Auflagen sieht die KSA deshalb keine Gründe, welche gegen die Erteilung einer unbefristeten Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg sprechen.</p><p>Auch bei der um 10 Prozent auf 1097 MW erhöhten Reaktorleistung werden die bisher geltenden quantitativen Sicherheitsgrenzwerte nach wie vor eingehalten und auch keine Erfahrungswerte verletzt, so dass die Anlage auch bei dieser Leistung die Bestimmungen des Atomgesetzes erfüllt. Von diesem Gesichtspunkt aus gibt es somit nach Auffassung der KSA keine Gründe, weshalb die beantragte Leistungserhöhung verweigert werden müsste. Weil aber die Leistungserhöhung inhärent zu einer - im vorliegenden Fall leicht überproportionalen - Zunahme der Dosen und des Risikos führt, ist es auch für Fachleute eine Ermessensfrage, ob ihr auch zugestimmt werden sollte; darüber sind auch in der KSA die Meinungen geteilt.</p><p>Die Mehrzahl der von der HSK in ihrem Gutachten empfohlenen Auflagen betreffen Themen, welche die KSA in der vorliegenden Stellungnahme eingehend behandelt hat; sie ist dabei zu ähnlichen Schlussfolgerungen gekommen wie die HSK. Weil damit auch die Belange der KSA ausreichend gedeckt sind, verzichtet sie auf die Empfehlung zusätzlicher Auflagen."</p><p>Gestützt auf das umfassende Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die zitierte Stellungnahme der KSA hat der Bundesrat den BKW am 14. Dezember 1992 die Bewilligung für den weiteren Betrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg erteilt. Die Bewilligung ist bis 31. Dezember 2002 befristet und sieht eine Leistungserhöhung von 997 auf 1097 MW vor. Sie enthält verschiedene von der HSK und der KSA vorgeschlagene Bedingungen und Auflagen. Gleichzeitig wurden die BKW verpflichtet, im Hinblick auf den Fristablauf Alternativen zu evaluieren und innert einer vom Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement festzulegenden Frist zu unterbreiten. Die mit der Leistungserhöhung zusammenhängende geringfügige Zunahme des Risikos wird nach Beurteilung der HSK durch die verschiedenen Nachrüstungen mindestens kompensiert. Für Einzelheiten verweisen wir auf den Entscheid des Bundesrates vom 14. Dezember 1992.</p>
  • <p>Die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) hat in ihrer Stellungnahme zur unbefristeten Betriebsbewilligung (Gesuch) für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) einige schwerwiegende Vorbehalte angebracht und Empfehlungen aufgestellt. Wir bitten den Bundesrat um eine Stellungnahme zu diesen Vorbehalten und Empfehlungen der KSA.</p><p>1. Vermehrte Radioaktivität bei Leistungserhöhung</p><p>"Die erhöhte Leistung hat auch radiologische Auswirkungen in Form erhöhter Dosisleistungen innerhalb und ausserhalb der Anlage und grösserer Aktivitätsabgaben an die Umwelt. Die höhere mittlere Leistung des Reaktorkerns könnte die Wahrscheinlichkeit von Brennelementschäden im Betrieb und bei Störfällen erhöhen." (KSA-Gutachten, S. 6--4)</p><p>Frage: Wie kann der Bundesrat eine Leistungserhöhung im zwanzigjährigen Altreaktor im Kernkraftwerk Mühleberg nach dieser Aussage der KSA verantworten?</p><p>2. Gefährdung des Personals</p><p>"Die Strahlenbelastung des Personals in den KKW hat den Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren ständige Sorge bereitet. Die Neubeurteilung der Risikofaktoren bestärkt gegenwärtig diese Besorgnis. Im Falle des KKM ist die Situation problematisch infolge der hohen Dosisleistungen im Drywell. Diese dürften bei einer Leistungserhöhung noch ansteigen. Die fortschreitende Alterung kann zudem zu vermehrten strahlenintensiven Arbeiten führen." (S. 4--6)</p><p>"Beim KKM wird die Einhaltung von reduzierten Grenz- und Dichtwerten (für das Personal) besondere Anstrengungen erfordern." (S. 5--16)</p><p>Frage: Welche speziellen Massnahmen schreibt der Bundesrat zum Schutz des Personals vor? Wird er aufgrund der KSA-Empfehlung eine Reduktion der Dosen für das Personal durchsetzen?</p><p>3. Behandlung der Pannenabfälle</p><p>"Der Rest der Mischabfälle und die übrigen Filter, welche infolge des Vorkommnisses (Haarrisse) im Jahre 1986 stark kontaminiert sind, sowie die Harze und Schlämme können wegen Überschreitung der Dosislimiten in Mol nicht verarbeitet werden. Im Moment laufen weitere Abklärungen zur Lösung dieses Problems." (S. 4--18)</p><p>Frage: Welche Lösung zur Behandlung der Pannenabfälle sind vorgesehen?</p><p>4. Sicherung von Anlageteilen</p><p>"Das Maschinenhaus eines KKW wird nicht gegen die Einwirkungen von aussen geschützt. Aus diesem Grunde - und auch weil das Gebäude einige potentiell sehr grosse Gefahrenquellen beinhaltet - entspricht es der neueren Praxis, keine für die nukleare Sicherheit wichtigen Anlageteile im Gebäude unterzubringen. Dies ist aber beim KKM nicht durchwegs der Fall." (S. 5--8)</p><p>Frage: Wie beurteilt der Bundesrat die Verletzlichkeit der Anlageteile? Welche Massnahmen leitet er daraus ab?</p><p>5. Prüfung von Schweissnähten</p><p>"Die KSA empfiehlt, dass der Betreiber auch an den bisher nicht prüfbaren Schweissnähten, insbesondere an den zwei Rundnähten im Kernbereich, periodisch zerstörungsfreie Prüfungen vornimmt und interpretiert. Hier zeichnen sich neue Entwicklungen ab, indem mit fortgeschrittenen Manipulatoren auch bisher nicht zugängliche Stellen geprüft werden können." (S. 5--11)</p><p>Frage: Wird der Bundesrat die periodische Prüfung der Schweissnähte anordnen? Wird er die Durchführung der Überprüfung periodisch kontrollieren?</p><p>6. Unterhaltsarbeiten</p><p>"Mit zunehmendem Alter der Anlage müssen gegebenenfalls aus Sicherheitsgründen auch gewisse Prüf- und Unterhaltsarbeiten intensiviert werden." (S. 5--16)</p><p>Frage: Welche Prüf- und Unterhaltsarbeiten werden dem KKM in Zukunft zusätzlich auferlegt? Hält der Bundesrat die Gefahr neuer, alterungsbedingter Haarrisse für tragbar?</p><p>7. Weitere Verbesserungen</p><p>"Es werden noch weitere Verbesserungen, beispielsweise zum Schutze redundanter Ausrüstungen im Reaktorgebäude gegen die Gefahr eines gleichzeitigen Ausfalls durch Brand oder Überflutung, oder die Erweiterung des Umfangs der Wiederholungsprüfungen am Reaktordruckbehälter empfohlen." (S. 5--17)</p><p>Frage: Wird der Bundesrat diesen verbesserten Schutz redundanter Ausrüstungen im Reaktorgebäude tatsächlich fordern?</p><p>8. Überwachung der Alterung</p><p>"Die HSK empfiehlt, in Ergänzung zu den bestehenden Programmen für wiederkehrende Prüfungen, die Abwicklung eines Alterungs-Überwachungsprogramms zur Auflage zu machen." (S. 5--18)</p><p>Frage: Wird der Bundesrat die Alterung überwachen lassen? Welche speziellen Überwachungsmassnahmen wird er anordnen?</p><p>9. Schutz Kommandoraum</p><p>"Beim KKM sind gegenwärtig weder eine Steuerstelle (Hauptkommandoraum oder Susan-Kommandoraum) noch ein Notfallraum entsprechend den neuen behördlichen Anforderungen geschützt." (S. 7--18)</p><p>Frage: Gedenkt der Bundesrat, das KKM zur entsprechenden Ausrüstung der Steuerstellen entsprechend den neuen behördlichen Anforderungen zu verpflichten?</p><p>10. Notfallkonzept</p><p>"Die KSA kommt zum Schluss, dass der Notfallschutz für die Bevölkerung in der Umgebung des KKM entsprechend den behördlichen Anforderungen vorbereitet ist. Die KSA kann sich aber vorstellen, dass die konkrete Durchführung von Notfallschutzmassnahmen in einer Agglomeration der Grösse Berns mit einer entsprechenden Anhäufung von sensitiven Betrieben besondere Probleme aufwerfen würde." (S. 7--20)</p><p>Frage: Hält der Bundesrat das Notfallschutzkonzept für den Fall eines Unfalls im KKM für ausreichend? Ist das Konzept der "vertikalen Evakuation" (Flucht in die Keller) überhaupt geeignet?</p>
  • KSA-Gutachten zum Atomkraftwerk Mühleberg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) kommt in ihrer Stellungnahme vom Dezember 1991 zum Gesuch der BKW zu folgenden Schlussfolgerungen:</p><p>"Die Beurteilung der bisherigen Betriebsführung und des aktuellen Sicherheitsstandes des Kernkraftwerks Mühleberg hat ein insgesamt positives Bild ergeben. Durch umfangreiches Nachrüsten hat der Betreiber seine Anlage weitgehend dem aktuellen und international anerkannten Stand der Technik angeglichen. Dieses Nachrüsten ist allerdings in einzelnen Punkten noch nicht abgeschlossen; auch in Zukunft ist mit weiteren Anpassungen zu rechnen .... Gestützt auf ihre eingehende Beurteilung und unter Berücksichtigung der empfohlenen Auflagen sieht die KSA deshalb keine Gründe, welche gegen die Erteilung einer unbefristeten Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg sprechen.</p><p>Auch bei der um 10 Prozent auf 1097 MW erhöhten Reaktorleistung werden die bisher geltenden quantitativen Sicherheitsgrenzwerte nach wie vor eingehalten und auch keine Erfahrungswerte verletzt, so dass die Anlage auch bei dieser Leistung die Bestimmungen des Atomgesetzes erfüllt. Von diesem Gesichtspunkt aus gibt es somit nach Auffassung der KSA keine Gründe, weshalb die beantragte Leistungserhöhung verweigert werden müsste. Weil aber die Leistungserhöhung inhärent zu einer - im vorliegenden Fall leicht überproportionalen - Zunahme der Dosen und des Risikos führt, ist es auch für Fachleute eine Ermessensfrage, ob ihr auch zugestimmt werden sollte; darüber sind auch in der KSA die Meinungen geteilt.</p><p>Die Mehrzahl der von der HSK in ihrem Gutachten empfohlenen Auflagen betreffen Themen, welche die KSA in der vorliegenden Stellungnahme eingehend behandelt hat; sie ist dabei zu ähnlichen Schlussfolgerungen gekommen wie die HSK. Weil damit auch die Belange der KSA ausreichend gedeckt sind, verzichtet sie auf die Empfehlung zusätzlicher Auflagen."</p><p>Gestützt auf das umfassende Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und die zitierte Stellungnahme der KSA hat der Bundesrat den BKW am 14. Dezember 1992 die Bewilligung für den weiteren Betrieb des Kernkraftwerkes Mühleberg erteilt. Die Bewilligung ist bis 31. Dezember 2002 befristet und sieht eine Leistungserhöhung von 997 auf 1097 MW vor. Sie enthält verschiedene von der HSK und der KSA vorgeschlagene Bedingungen und Auflagen. Gleichzeitig wurden die BKW verpflichtet, im Hinblick auf den Fristablauf Alternativen zu evaluieren und innert einer vom Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement festzulegenden Frist zu unterbreiten. Die mit der Leistungserhöhung zusammenhängende geringfügige Zunahme des Risikos wird nach Beurteilung der HSK durch die verschiedenen Nachrüstungen mindestens kompensiert. Für Einzelheiten verweisen wir auf den Entscheid des Bundesrates vom 14. Dezember 1992.</p>
    • <p>Die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) hat in ihrer Stellungnahme zur unbefristeten Betriebsbewilligung (Gesuch) für das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) einige schwerwiegende Vorbehalte angebracht und Empfehlungen aufgestellt. Wir bitten den Bundesrat um eine Stellungnahme zu diesen Vorbehalten und Empfehlungen der KSA.</p><p>1. Vermehrte Radioaktivität bei Leistungserhöhung</p><p>"Die erhöhte Leistung hat auch radiologische Auswirkungen in Form erhöhter Dosisleistungen innerhalb und ausserhalb der Anlage und grösserer Aktivitätsabgaben an die Umwelt. Die höhere mittlere Leistung des Reaktorkerns könnte die Wahrscheinlichkeit von Brennelementschäden im Betrieb und bei Störfällen erhöhen." (KSA-Gutachten, S. 6--4)</p><p>Frage: Wie kann der Bundesrat eine Leistungserhöhung im zwanzigjährigen Altreaktor im Kernkraftwerk Mühleberg nach dieser Aussage der KSA verantworten?</p><p>2. Gefährdung des Personals</p><p>"Die Strahlenbelastung des Personals in den KKW hat den Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren ständige Sorge bereitet. Die Neubeurteilung der Risikofaktoren bestärkt gegenwärtig diese Besorgnis. Im Falle des KKM ist die Situation problematisch infolge der hohen Dosisleistungen im Drywell. Diese dürften bei einer Leistungserhöhung noch ansteigen. Die fortschreitende Alterung kann zudem zu vermehrten strahlenintensiven Arbeiten führen." (S. 4--6)</p><p>"Beim KKM wird die Einhaltung von reduzierten Grenz- und Dichtwerten (für das Personal) besondere Anstrengungen erfordern." (S. 5--16)</p><p>Frage: Welche speziellen Massnahmen schreibt der Bundesrat zum Schutz des Personals vor? Wird er aufgrund der KSA-Empfehlung eine Reduktion der Dosen für das Personal durchsetzen?</p><p>3. Behandlung der Pannenabfälle</p><p>"Der Rest der Mischabfälle und die übrigen Filter, welche infolge des Vorkommnisses (Haarrisse) im Jahre 1986 stark kontaminiert sind, sowie die Harze und Schlämme können wegen Überschreitung der Dosislimiten in Mol nicht verarbeitet werden. Im Moment laufen weitere Abklärungen zur Lösung dieses Problems." (S. 4--18)</p><p>Frage: Welche Lösung zur Behandlung der Pannenabfälle sind vorgesehen?</p><p>4. Sicherung von Anlageteilen</p><p>"Das Maschinenhaus eines KKW wird nicht gegen die Einwirkungen von aussen geschützt. Aus diesem Grunde - und auch weil das Gebäude einige potentiell sehr grosse Gefahrenquellen beinhaltet - entspricht es der neueren Praxis, keine für die nukleare Sicherheit wichtigen Anlageteile im Gebäude unterzubringen. Dies ist aber beim KKM nicht durchwegs der Fall." (S. 5--8)</p><p>Frage: Wie beurteilt der Bundesrat die Verletzlichkeit der Anlageteile? Welche Massnahmen leitet er daraus ab?</p><p>5. Prüfung von Schweissnähten</p><p>"Die KSA empfiehlt, dass der Betreiber auch an den bisher nicht prüfbaren Schweissnähten, insbesondere an den zwei Rundnähten im Kernbereich, periodisch zerstörungsfreie Prüfungen vornimmt und interpretiert. Hier zeichnen sich neue Entwicklungen ab, indem mit fortgeschrittenen Manipulatoren auch bisher nicht zugängliche Stellen geprüft werden können." (S. 5--11)</p><p>Frage: Wird der Bundesrat die periodische Prüfung der Schweissnähte anordnen? Wird er die Durchführung der Überprüfung periodisch kontrollieren?</p><p>6. Unterhaltsarbeiten</p><p>"Mit zunehmendem Alter der Anlage müssen gegebenenfalls aus Sicherheitsgründen auch gewisse Prüf- und Unterhaltsarbeiten intensiviert werden." (S. 5--16)</p><p>Frage: Welche Prüf- und Unterhaltsarbeiten werden dem KKM in Zukunft zusätzlich auferlegt? Hält der Bundesrat die Gefahr neuer, alterungsbedingter Haarrisse für tragbar?</p><p>7. Weitere Verbesserungen</p><p>"Es werden noch weitere Verbesserungen, beispielsweise zum Schutze redundanter Ausrüstungen im Reaktorgebäude gegen die Gefahr eines gleichzeitigen Ausfalls durch Brand oder Überflutung, oder die Erweiterung des Umfangs der Wiederholungsprüfungen am Reaktordruckbehälter empfohlen." (S. 5--17)</p><p>Frage: Wird der Bundesrat diesen verbesserten Schutz redundanter Ausrüstungen im Reaktorgebäude tatsächlich fordern?</p><p>8. Überwachung der Alterung</p><p>"Die HSK empfiehlt, in Ergänzung zu den bestehenden Programmen für wiederkehrende Prüfungen, die Abwicklung eines Alterungs-Überwachungsprogramms zur Auflage zu machen." (S. 5--18)</p><p>Frage: Wird der Bundesrat die Alterung überwachen lassen? Welche speziellen Überwachungsmassnahmen wird er anordnen?</p><p>9. Schutz Kommandoraum</p><p>"Beim KKM sind gegenwärtig weder eine Steuerstelle (Hauptkommandoraum oder Susan-Kommandoraum) noch ein Notfallraum entsprechend den neuen behördlichen Anforderungen geschützt." (S. 7--18)</p><p>Frage: Gedenkt der Bundesrat, das KKM zur entsprechenden Ausrüstung der Steuerstellen entsprechend den neuen behördlichen Anforderungen zu verpflichten?</p><p>10. Notfallkonzept</p><p>"Die KSA kommt zum Schluss, dass der Notfallschutz für die Bevölkerung in der Umgebung des KKM entsprechend den behördlichen Anforderungen vorbereitet ist. Die KSA kann sich aber vorstellen, dass die konkrete Durchführung von Notfallschutzmassnahmen in einer Agglomeration der Grösse Berns mit einer entsprechenden Anhäufung von sensitiven Betrieben besondere Probleme aufwerfen würde." (S. 7--20)</p><p>Frage: Hält der Bundesrat das Notfallschutzkonzept für den Fall eines Unfalls im KKM für ausreichend? Ist das Konzept der "vertikalen Evakuation" (Flucht in die Keller) überhaupt geeignet?</p>
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