Ergänzungsleistungen zur IV für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter

ShortId
92.3594
Id
19923594
Updated
10.04.2024 08:10
Language
de
Title
Ergänzungsleistungen zur IV für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, eine Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) zu veranlassen.</p><p>Zahlreiche invalid gewordene Gastarbeiter haben ihre Beiträge für die IV, die obligatorische Unfallversicherung und die zweite Säule bezahlt, zweifellos oftmals in der Annahme, damit der Pflicht Genüge getan zu haben. Indessen werden eine gewisse Anzahl von ihnen keine Ergänzungsleistungen zur AHV und IV erhalten, weil sie nicht mindestens 15 Jahre ununterbrochen in der Schweiz wohnhaft waren. Diese sehr strenge Regelung steht im Widerspruch zur Arbeitsrealität des Gastarbeiters, dessen Leben weniger linear verläuft, als dies vom Gesetz vorgesehen ist. Daraus ergeben sich Situationen von schreiender Ungerechtigkeit.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen einer Gesetzesrevision dafür zu sorgen, dass die Gastarbeiter früher Ergänzungsleistungen erhalten (schon nach fünf Jahren), dass das Beitrittsalter der Versicherten im Zeitpunkt der Beitragszahlungen berücksichtigt wird und dass die Kriterien für die Berechnung der Leistungen so geändert werden, dass diese den tatsächlichen Lasten der Betroffenen entsprechen.</p><p>Solche Probleme werden sich mit der zunehmenden Mobilität innerhalb von Europa verschärfen. Eine ausreichende soziale Einbettung des ärmsten Teils unserer Gesellschaft und unseres Kontinents wird unumgänglich.</p>
  • Ergänzungsleistungen zur IV für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, eine Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) zu veranlassen.</p><p>Zahlreiche invalid gewordene Gastarbeiter haben ihre Beiträge für die IV, die obligatorische Unfallversicherung und die zweite Säule bezahlt, zweifellos oftmals in der Annahme, damit der Pflicht Genüge getan zu haben. Indessen werden eine gewisse Anzahl von ihnen keine Ergänzungsleistungen zur AHV und IV erhalten, weil sie nicht mindestens 15 Jahre ununterbrochen in der Schweiz wohnhaft waren. Diese sehr strenge Regelung steht im Widerspruch zur Arbeitsrealität des Gastarbeiters, dessen Leben weniger linear verläuft, als dies vom Gesetz vorgesehen ist. Daraus ergeben sich Situationen von schreiender Ungerechtigkeit.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen einer Gesetzesrevision dafür zu sorgen, dass die Gastarbeiter früher Ergänzungsleistungen erhalten (schon nach fünf Jahren), dass das Beitrittsalter der Versicherten im Zeitpunkt der Beitragszahlungen berücksichtigt wird und dass die Kriterien für die Berechnung der Leistungen so geändert werden, dass diese den tatsächlichen Lasten der Betroffenen entsprechen.</p><p>Solche Probleme werden sich mit der zunehmenden Mobilität innerhalb von Europa verschärfen. Eine ausreichende soziale Einbettung des ärmsten Teils unserer Gesellschaft und unseres Kontinents wird unumgänglich.</p>
    • Ergänzungsleistungen zur IV für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter

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