Verbesserung der Rahmenbedingungen (Fraktion C)
- ShortId
-
92.3599
- Id
-
19923599
- Updated
-
28.07.2023 13:43
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserung der Rahmenbedingungen (Fraktion C)
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Januar 1993 eine Reihe von gesetzgeberischen Aufträgen zur Ausarbeitung von Gesetzentwürfen erteilt, welche auch Anliegen der Motionäre beschlagen. Namentlich zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang ein Bundesgesetz zu einem Fachhochschulgesetz oder ein Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (allerdings unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses der Gatt-Verhandlungen oder eines entsprechenden Abkommens mit der EG) oder ein Binnenmarktgesetz, das unter anderem eine Grundlage für die gegenseitige Anerkennung kantonaler Berufsausübungsbewilligungen und Ausbildungsausweise abgeben soll.</p><p>Der ganze Bereich der Beschleunigung von Bewilligungs- und Einspracheverfahren ist ebenfalls Gegenstand eines solchen Auftrages. Mit welchen Massnahmen die Beschleunigung erreicht werden kann, ist noch offen. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, ihm gestützt auf die Ergebnisse der vom Bundesamt für Raumplanung am 17. Dezember 1991 eingesetzten Beratergruppe "Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen" (Projekt "Marti") bis 30. Juni 1993 einen Entwurf zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes samt erläuterndem Bericht (Vernehmlassungsvorlage) vorzulegen. Die Bundeskanzlei hat er beauftragt, das Projekt der Verwaltungskontrollstelle des Bundesrates "Koordination der Entscheidverfahren für bodenbezogene Grossprojekte" (Projekt "Zimmerli") zu beschleunigen und ihm bis 30. Juni 1994 konkrete Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Zudem sieht das bodenpolitische Anschlussprogramm unter anderem die Einführung eines Rechts der Eigentümer vor, Grundstücke selber zu erschliessen. Ob Erschliessungsbeiträge als gebundene Ausgaben zu behandeln sind, ist hingegen eine Frage des kantonalen Finanzhaushaltrechts. Das Anliegen der Zusammenfassung von Masseneinsprachen ist mit der Revision der Bundesrechtspflege (BG vom 4. Oktober 1991, AS 1992 287, vgl. neue Art. 11a und 30a VwVG) bereits erfüllt worden.</p><p>Weitere Forderungen der Motionäre werden schwerlich zu erfüllen sein. Die Gründe sind verfassungsrechtlicher und finanzieller Natur. Zumindest fraglich ist, ob der Bund über die Bundesbeiträge an kantonale Universitäten und höhere Fachschulen auf die Ausgestaltung der Dienstverhältnisse des Lehrkörpers Einfluss nehmen kann. Eine solche Überprüfung hat die interdepartementale Arbeitsgruppe "Revitalisierung" für den - verfassungsrechtlich unbedenklichen - Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen angeregt. Kommt es zu einem Abschluss der Gatt-Verhandlungen, wird die Grundlage des Staatsvertrages hinreichend sein, auf eine Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens auf allen Stufen hinzuwirken. Andernfalls werden sich auch in diesem Bereich verfassungsrechtliche Fragen stellen, so jene, ob und inwieweit der Bund seinen Einfluss auf die Vergabepraxis von Kantonen und Gemeinden geltend machen kann. Mit Bezug auf die beantragten steuerlichen Erleichterungen bei der Kapitalbeschaffung ist einmal darauf hinzuweisen, dass die eidgenössischen Räte erst kürzlich anlässlich der Revision des Bundesgesetzes über Stempelabgaben über das System und die Höhe dieser Steuer entschieden haben. Angesichts der schlechten Haushaltlage und oder noch schlechteren Perspektiven sind die Möglichkeiten steuerlicher Entlastungen ausgesprochen klein.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten die folgenden gesetzlichen Anpassungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweizerische Wirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.</p><p>1. Sicherung des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz</p><p>Die Hochschulförderung muss durch flexiblere Grundsätze über die Berufung und Anstellung der Professoren geändert werden, damit der Hochschulstandort Schweiz wettbewerbsfähig bleibt.</p><p>Zur besseren Transparenz und Kontrolle der eingesetzten staatlichen Mittel müssen Forschungsprojekte durch Evaluationen vermehrt auf Effizienz geprüft werden.</p><p>Die HWV und HTL sind so als Fachhochschulen zu konzipieren, dass sie als solche international anerkannt werden.</p><p>2. Vermeidung von Diskriminierungen innerhalb der Schweiz</p><p>Kantonale Berufsausübungsbewilligungen und Ausbildungsausweise müssen in der ganzen Schweiz anerkannt werden.</p><p>Die Limite der öffentlichen Ausschreibung von Bundesaufträgen ist an das EWR-Niveau anzupassen.</p><p>Die durch den Bund unterstützten kantonalen und kommunalen Investitionen müssen gesamtschweizerisch ausgeschrieben werden. Es darf keine Diskriminierungen von Bewerbern aus anderen Kantonen geben.</p><p>3. Beschleunigung von Bewilligungs- und Einspracheverfahren</p><p>Es sind Fristen für Bewilligungsverfahren und die notwendigen Sanktionen im Falle der Nichtbeachtung von Fristen einzuführen.</p><p>Bewilligungsverfahren (raumplanerisch, umweltrechtlich usw.) müssen in einem Leitverfahren zusammengefasst werden (Verfahrenskoordination), und der Instanzenzug in solchen Verfahren soll gesamtschweizerisch auf drei Instanzen beschränkt werden.</p><p>Bestimmungen über die Einspracheberechtigung sind so zu ändern, dass gleichartige Masseneinsprachen zusammengefasst und in einem Verfahren erledigt werden können (z. B. eine gemeinsame öffentliche Anhörung der Einsprecher und der Experten).</p><p>4. Schnellere Erschliessung von Bauland</p><p>Bauinvestitionsprojekte sollen durch die schnelle Erschliessung von Bauland durch Gemeinden und Private realisiert werden. Zur Sicherstellung der Realisierung müssen die Erschliessungskredite im Rahmen gebundener Ausgaben gelten. Das kantonale Recht muss vorsehen, dass Grundeigentümer Bauland selber erschliessen können.</p><p>5. Erleichterung der Kapitalbeschaffung</p><p>Emissionsabgaben auf Eigenkapital müssen auf 1 Prozent reduziert werden, und die Emissionsabgaben auf Risiko- und Fremdkapital müssen abgebaut werden.</p>
- Verbesserung der Rahmenbedingungen (Fraktion C)
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Januar 1993 eine Reihe von gesetzgeberischen Aufträgen zur Ausarbeitung von Gesetzentwürfen erteilt, welche auch Anliegen der Motionäre beschlagen. Namentlich zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang ein Bundesgesetz zu einem Fachhochschulgesetz oder ein Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (allerdings unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Abschlusses der Gatt-Verhandlungen oder eines entsprechenden Abkommens mit der EG) oder ein Binnenmarktgesetz, das unter anderem eine Grundlage für die gegenseitige Anerkennung kantonaler Berufsausübungsbewilligungen und Ausbildungsausweise abgeben soll.</p><p>Der ganze Bereich der Beschleunigung von Bewilligungs- und Einspracheverfahren ist ebenfalls Gegenstand eines solchen Auftrages. Mit welchen Massnahmen die Beschleunigung erreicht werden kann, ist noch offen. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, ihm gestützt auf die Ergebnisse der vom Bundesamt für Raumplanung am 17. Dezember 1991 eingesetzten Beratergruppe "Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen" (Projekt "Marti") bis 30. Juni 1993 einen Entwurf zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes samt erläuterndem Bericht (Vernehmlassungsvorlage) vorzulegen. Die Bundeskanzlei hat er beauftragt, das Projekt der Verwaltungskontrollstelle des Bundesrates "Koordination der Entscheidverfahren für bodenbezogene Grossprojekte" (Projekt "Zimmerli") zu beschleunigen und ihm bis 30. Juni 1994 konkrete Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Zudem sieht das bodenpolitische Anschlussprogramm unter anderem die Einführung eines Rechts der Eigentümer vor, Grundstücke selber zu erschliessen. Ob Erschliessungsbeiträge als gebundene Ausgaben zu behandeln sind, ist hingegen eine Frage des kantonalen Finanzhaushaltrechts. Das Anliegen der Zusammenfassung von Masseneinsprachen ist mit der Revision der Bundesrechtspflege (BG vom 4. Oktober 1991, AS 1992 287, vgl. neue Art. 11a und 30a VwVG) bereits erfüllt worden.</p><p>Weitere Forderungen der Motionäre werden schwerlich zu erfüllen sein. Die Gründe sind verfassungsrechtlicher und finanzieller Natur. Zumindest fraglich ist, ob der Bund über die Bundesbeiträge an kantonale Universitäten und höhere Fachschulen auf die Ausgestaltung der Dienstverhältnisse des Lehrkörpers Einfluss nehmen kann. Eine solche Überprüfung hat die interdepartementale Arbeitsgruppe "Revitalisierung" für den - verfassungsrechtlich unbedenklichen - Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen angeregt. Kommt es zu einem Abschluss der Gatt-Verhandlungen, wird die Grundlage des Staatsvertrages hinreichend sein, auf eine Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens auf allen Stufen hinzuwirken. Andernfalls werden sich auch in diesem Bereich verfassungsrechtliche Fragen stellen, so jene, ob und inwieweit der Bund seinen Einfluss auf die Vergabepraxis von Kantonen und Gemeinden geltend machen kann. Mit Bezug auf die beantragten steuerlichen Erleichterungen bei der Kapitalbeschaffung ist einmal darauf hinzuweisen, dass die eidgenössischen Räte erst kürzlich anlässlich der Revision des Bundesgesetzes über Stempelabgaben über das System und die Höhe dieser Steuer entschieden haben. Angesichts der schlechten Haushaltlage und oder noch schlechteren Perspektiven sind die Möglichkeiten steuerlicher Entlastungen ausgesprochen klein.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten die folgenden gesetzlichen Anpassungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweizerische Wirtschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.</p><p>1. Sicherung des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz</p><p>Die Hochschulförderung muss durch flexiblere Grundsätze über die Berufung und Anstellung der Professoren geändert werden, damit der Hochschulstandort Schweiz wettbewerbsfähig bleibt.</p><p>Zur besseren Transparenz und Kontrolle der eingesetzten staatlichen Mittel müssen Forschungsprojekte durch Evaluationen vermehrt auf Effizienz geprüft werden.</p><p>Die HWV und HTL sind so als Fachhochschulen zu konzipieren, dass sie als solche international anerkannt werden.</p><p>2. Vermeidung von Diskriminierungen innerhalb der Schweiz</p><p>Kantonale Berufsausübungsbewilligungen und Ausbildungsausweise müssen in der ganzen Schweiz anerkannt werden.</p><p>Die Limite der öffentlichen Ausschreibung von Bundesaufträgen ist an das EWR-Niveau anzupassen.</p><p>Die durch den Bund unterstützten kantonalen und kommunalen Investitionen müssen gesamtschweizerisch ausgeschrieben werden. Es darf keine Diskriminierungen von Bewerbern aus anderen Kantonen geben.</p><p>3. Beschleunigung von Bewilligungs- und Einspracheverfahren</p><p>Es sind Fristen für Bewilligungsverfahren und die notwendigen Sanktionen im Falle der Nichtbeachtung von Fristen einzuführen.</p><p>Bewilligungsverfahren (raumplanerisch, umweltrechtlich usw.) müssen in einem Leitverfahren zusammengefasst werden (Verfahrenskoordination), und der Instanzenzug in solchen Verfahren soll gesamtschweizerisch auf drei Instanzen beschränkt werden.</p><p>Bestimmungen über die Einspracheberechtigung sind so zu ändern, dass gleichartige Masseneinsprachen zusammengefasst und in einem Verfahren erledigt werden können (z. B. eine gemeinsame öffentliche Anhörung der Einsprecher und der Experten).</p><p>4. Schnellere Erschliessung von Bauland</p><p>Bauinvestitionsprojekte sollen durch die schnelle Erschliessung von Bauland durch Gemeinden und Private realisiert werden. Zur Sicherstellung der Realisierung müssen die Erschliessungskredite im Rahmen gebundener Ausgaben gelten. Das kantonale Recht muss vorsehen, dass Grundeigentümer Bauland selber erschliessen können.</p><p>5. Erleichterung der Kapitalbeschaffung</p><p>Emissionsabgaben auf Eigenkapital müssen auf 1 Prozent reduziert werden, und die Emissionsabgaben auf Risiko- und Fremdkapital müssen abgebaut werden.</p>
- Verbesserung der Rahmenbedingungen (Fraktion C)
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