Vorübergehende Aufhebung der Bewilligungspflicht beim Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
- ShortId
-
93.426
- Id
-
19930426
- Updated
-
10.04.2024 08:44
- Language
-
de
- Title
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Vorübergehende Aufhebung der Bewilligungspflicht beim Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
- AdditionalIndexing
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freie Schlagwörter: Recht;freie Schlagwörter: Bodenrecht;freie Schlagwörter: Ausländerfragen;freie Schlagwörter: Staatspolitik;freie Schlagwörter: Raumplanung;freie Schlagwörter: Lex Friedrich
- 1
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- PriorityCouncil1
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Ständerat
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich die folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Bundesbeschluss über die vorübergehende Aufhebung der Bewilligungspflicht beim Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom ... </p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht der Kommission des Ständerates vom ... </p><p>und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ... </p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 39a (neu)</p><p>Der Bundesrat bezeichnet die Kantone, für deren Gebiet die Bewilligungspflicht nach diesem Gesetz aufgehoben ist, sofern sie oder die betroffenen Gemeinden durch Massnahmen der Raumplanung für die Begrenzung der Ueberbauung mit Zweitwohnungen sorgen.</p><p>II</p><p>1Dieser Bundesbeschluss ist allgemeinverbindlich.</p><p>2 Er wird nach Artikel 89bis Absatz 1 der Bundesverfassung dringlich erklärt und tritt am ... in Kraft.</p><p>3Er untersteht nach Artikel 89bis Absatz 2 der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum und gilt für eine Dauer von vier Jahren.</p>
- Vorübergehende Aufhebung der Bewilligungspflicht beim Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreite ich die folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Bundesbeschluss über die vorübergehende Aufhebung der Bewilligungspflicht beim Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom ... </p><p>Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,</p><p>nach Einsicht in den Bericht der Kommission des Ständerates vom ... </p><p>und in die Stellungnahme des Bundesrates vom ... </p><p>beschliesst:</p><p>I</p><p>Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) wird wie folgt geändert:</p><p>Artikel 39a (neu)</p><p>Der Bundesrat bezeichnet die Kantone, für deren Gebiet die Bewilligungspflicht nach diesem Gesetz aufgehoben ist, sofern sie oder die betroffenen Gemeinden durch Massnahmen der Raumplanung für die Begrenzung der Ueberbauung mit Zweitwohnungen sorgen.</p><p>II</p><p>1Dieser Bundesbeschluss ist allgemeinverbindlich.</p><p>2 Er wird nach Artikel 89bis Absatz 1 der Bundesverfassung dringlich erklärt und tritt am ... in Kraft.</p><p>3Er untersteht nach Artikel 89bis Absatz 2 der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum und gilt für eine Dauer von vier Jahren.</p>
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