Unterschriftsrecht bei Referenden und Volksinitiativen
- ShortId
-
93.435
- Id
-
19930435
- Updated
-
10.04.2024 18:45
- Language
-
de
- Title
-
Unterschriftsrecht bei Referenden und Volksinitiativen
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Staatspolitik;freie Schlagwörter: politisches Recht;freie Schlagwörter: Referendum;freie Schlagwörter: Unterschriftenzahl;freie Schlagwörter: Unterschriftensammlung
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Einleitung</p><p>Mein Vorschlag in Form einer allgemeinen Anregung geht in zwei Richtungen. Einerseits wird das Unterschreiben von Referenden und Initiativen erschwert, und andererseits wird diese Erschwernis durch eine Reduktion der Unterschriftenzahl kompensiert.</p><p>Ich bin mir bewusst, dass diese beiden Anliegen auf zwei verschiedenen Rechtsetzungsstufen (Verfassung und Bundesgesetz über die politischen Rechte) geregelt sind, und dass man das von mir gewünschte Junktim voraussichtlich so lösen könnte, indem beide Anliegen auf Verfassungsstufe geregelt werden.</p><p>Hinweis auf weitere parlamentarische Vorstösse</p><p>Im Ständerat hat Herr Petitpierre mit einer Motion (92.3125) verlangt, dass die Unterschriften für Referenden und Volksinitiativen in kantonalen und kommunalen Büros entgegengenommen werden müssen. Der Ständerat hat die Motion lediglich in Form des Postulates überwiesen. </p><p>Im Nationalrat sind zwei parlamentarische Initiativen eingereicht worden, die beide verlangen, dass die Unterschriftenzahlen bei Referenden und Volksinitiativen zu erhöhen sind (92.410 pa. iv. Rychen und 92.411 pa. iv. Seiler Hanspeter). Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat beschlossen, diesen beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.</p><p>Missbrauch des Initiativ- und Referendumsrechtes</p><p>Mein Vorstoss und die weiteren erwähnten politischen Vorstösse sind Reaktionen auf Vorfälle der letzten Jahre, die eindeutig beweisen, dass mit dem Sammeln von Unterschriften Missbrauch betrieben wird, und dass die Kontrollorgane (Gemeindekanzleien) vielfach überfordert sind, die Kontrolle termingerecht durchzuführen.</p><p>Wir erinnern uns an die peinliche Zitterpartie beim NEAT-Referendum. Zuerst erklärte man, das Referendum sei wegen der grossen Zahl von ungültigen Unterschriften nicht zustandegekommen, und dann hat man plötzlich korrigiert und erklärt, das Referendum sei nun doch hauchdünn zustandegekommen.</p><p>Alle, die in die Kontrollarbeit der Gemeindekanzleien Einblick haben, können mir bestätigen, dass sich diese Kontrollen äusserst mühsam gestalten. Die Zeit drängt jeweils, und zusätzliches Personal steht nicht zur Verfügung. Die Unterschriften sind oft schlecht lesbar. Wenn viele Unterschriftenbogen vorliegen, dann ist die Kontrolle, ob jemand mehr als einmal unterzeichnet hat, sehr zeitaufwendig. Dann muss kontrolliert werden, ob die unterzeichnende Person tatsächlich stimmberechtigt ist. Diese zeitaufwendigen Kontrollarbeiten müssen vereinfacht und verbessert werden.</p><p>Man weiss seit Jahren, dass mit den Unterschriften problemlos Missbrauch getrieben werden kann, indem man den Unterschriftenbogen mit Namen und Vornamen aus dem Telephonbuch jeweils ergänzt, ohne dass der Betroffene davon Kenntnis hat und ohne dass die Gemeindekanzlei in der Lage ist, diesen widerrechtlichen Sachverhalt zu kontrollieren, und den Namen auf dem Bogen als ungültig zu streichen.</p><p>Einen weiteren negativen Punkt bildet der Einfluss des Geldes beim Sammeln von Unterschriften. Seit Einführung des Referendumsrechtes im Jahres 1874 bis heute zieht sich der rote Faden der Kritik durch den Blätterwald der Schweizer Presse. Uns allen sind Fälle bekannt (Referendum gegen die Parlamentsreform), bei denen für das Sammeln von Unterschriften und für den Grossversand Geldbeträge ausgerichtet wurden. Die negativen Beispiele könnten beliebig erweitert werden.</p><p>Seit 1874 versucht man vergeblich, diese Missstände zu beheben. Durch die Bevölkerungszunahme, die modernen Kommunikationsmittel und zahlreiche PR- und Versandorganisationen hat sich die Situation gegenüber früheren Zeiten drastisch verschlechtert und zugespitzt, und die Behebung der Missstände drängt sich heute immer mehr auf.</p><p>Mehr- oder Minderarbeit für die Kontrollorgane</p><p>Mit meinem Vorschlag wird die Kontrollarbeit bei der Prüfung der Unterschriften ganz wesentlich vereinfacht. Der Unterzeichnende weist sich gegenüber dem Beamten über sein Stimmrecht aus. Die Unterschrift wird mit der Unterzeichnung automatisch kontrolliert. Durch die Herabsetzung der Unterschriftenzahl sind weniger Unterschriften zu kontrollieren.</p><p>Man erreicht somit, dass die Kontrolle wesentlich verbessert und vereinfacht wird und spart damit Verwaltungskosten.</p><p>Verbesserung der Rechtssicherheit und Verhinderung von Missbrauch</p><p>Durch die Unterschrift auf dem Amt ist die Kontrolle sehr einfach und vollumfänglich gewährleistet. Die Anzahl der gültigen Unterschriften kann so wesentlich rascher und zuverlässiger ermittelt werden. Die bisherigen Möglichkeiten des Missbrauches werden alle ausgeschaltet.</p><p>Dadurch erhalten wir eine wesentlich bessere Rechtssicherheit im Bereich der Referenden und Volksinitiativen.</p><p>Ungeschmälerte Respektierung der bisherigen Volksrechte</p><p>Der Gang auf ein Amt ist beschwerlich. Auf die besondere Situation von behinderten Personen ist speziell Rücksicht zu nehmen. Das Sammeln von Unterschriften wird damit ganz eindeutig erschwert. Ich verstehe aus diesem Grund das Unbehagen gegenüber einer solchen Lösung. Die Diskussion im Ständerat zur Motion Petitpierre hat dies klar aufgezeigt.</p><p>Wir müssen daher nach einer Lösung suchen, die die bisherigen Volksrechte auch in Zukunft nicht einschränkt. Ich habe aus diesem Grund meinen Vorschlag an die Bedingung geknüpft, dass man die minimale Unterschriftenzahl für Referenden und Volksinitiativen drastisch, das heisst der Erschwernis entsprechend, reduziert.</p><p>Wenn wir die Bevölkerungszunahme in Betracht ziehen, so könnte ich mir durchaus vorstellen, dass eine Reduktion auf 30 000 bis 40 000 respektive 70 000 bis 80 000 Unterschriften einen vernünftigen Ausgleich darstellen würde. Ich erwähne diese Zahlen jedoch nur als Beispiel, sie sind in keiner Art und Weise verbindlich.</p><p>Entscheidend scheint mir, dass die bisherigen Volksrechte auch in Zukunft vollumfänglich gewahrt bleiben.</p><p>Schlussfolgerungen</p><p>Ich halte fest, dass die bisher eingereichten Vorstösse weder im Ständerat noch im Nationalrat zu einer Lösung geführt haben. Andererseits sind das Unbehagen und die Problematik bekannt; sie werden mit der steigenden Bevölkerungszahl jedes Jahr brisanter und unhaltbarer.</p><p>Mein Vorschlag ist eine weitere ergänzende Idee, wie man das Problem der Rechtsunsicherheit und der Missstände im Bereich der Referenden und Volksinitiativen so lösen könnte, dass man:</p><p>1. die Kontrolle vereinfacht, dadurch Zeit und Kosten spart und den gesamten Missbrauch unterbindet; und</p><p>2. die bisherigen Volksrechte auch in Zukunft ungeschmälert garantiert.</p><p>Ich ersuche Sie aus diesen Gründen, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des GVG unterbreite ich in Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Im Interesse der Rechtssicherheit und zur Verhinderung von Missbrauch dürfen die Unterschriftenbogen von Volksinitiativen und Referenden nur auf den von einer Gemeinde bezeichneten Amtsstellen rechtsgültig unterzeichnet werden. Da dieser Gang auf ein Amt für den Stimmbürger beschwerlich ist und er dadurch gegenüber der bisherigen Regelung in der Ausübung seiner Volksrechte benachteiligt wird, ist die Unterschriftenzahl für Referenden und Volksinitiativen entsprechend zu reduzieren.</p>
- Unterschriftsrecht bei Referenden und Volksinitiativen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Einleitung</p><p>Mein Vorschlag in Form einer allgemeinen Anregung geht in zwei Richtungen. Einerseits wird das Unterschreiben von Referenden und Initiativen erschwert, und andererseits wird diese Erschwernis durch eine Reduktion der Unterschriftenzahl kompensiert.</p><p>Ich bin mir bewusst, dass diese beiden Anliegen auf zwei verschiedenen Rechtsetzungsstufen (Verfassung und Bundesgesetz über die politischen Rechte) geregelt sind, und dass man das von mir gewünschte Junktim voraussichtlich so lösen könnte, indem beide Anliegen auf Verfassungsstufe geregelt werden.</p><p>Hinweis auf weitere parlamentarische Vorstösse</p><p>Im Ständerat hat Herr Petitpierre mit einer Motion (92.3125) verlangt, dass die Unterschriften für Referenden und Volksinitiativen in kantonalen und kommunalen Büros entgegengenommen werden müssen. Der Ständerat hat die Motion lediglich in Form des Postulates überwiesen. </p><p>Im Nationalrat sind zwei parlamentarische Initiativen eingereicht worden, die beide verlangen, dass die Unterschriftenzahlen bei Referenden und Volksinitiativen zu erhöhen sind (92.410 pa. iv. Rychen und 92.411 pa. iv. Seiler Hanspeter). Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat beschlossen, diesen beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.</p><p>Missbrauch des Initiativ- und Referendumsrechtes</p><p>Mein Vorstoss und die weiteren erwähnten politischen Vorstösse sind Reaktionen auf Vorfälle der letzten Jahre, die eindeutig beweisen, dass mit dem Sammeln von Unterschriften Missbrauch betrieben wird, und dass die Kontrollorgane (Gemeindekanzleien) vielfach überfordert sind, die Kontrolle termingerecht durchzuführen.</p><p>Wir erinnern uns an die peinliche Zitterpartie beim NEAT-Referendum. Zuerst erklärte man, das Referendum sei wegen der grossen Zahl von ungültigen Unterschriften nicht zustandegekommen, und dann hat man plötzlich korrigiert und erklärt, das Referendum sei nun doch hauchdünn zustandegekommen.</p><p>Alle, die in die Kontrollarbeit der Gemeindekanzleien Einblick haben, können mir bestätigen, dass sich diese Kontrollen äusserst mühsam gestalten. Die Zeit drängt jeweils, und zusätzliches Personal steht nicht zur Verfügung. Die Unterschriften sind oft schlecht lesbar. Wenn viele Unterschriftenbogen vorliegen, dann ist die Kontrolle, ob jemand mehr als einmal unterzeichnet hat, sehr zeitaufwendig. Dann muss kontrolliert werden, ob die unterzeichnende Person tatsächlich stimmberechtigt ist. Diese zeitaufwendigen Kontrollarbeiten müssen vereinfacht und verbessert werden.</p><p>Man weiss seit Jahren, dass mit den Unterschriften problemlos Missbrauch getrieben werden kann, indem man den Unterschriftenbogen mit Namen und Vornamen aus dem Telephonbuch jeweils ergänzt, ohne dass der Betroffene davon Kenntnis hat und ohne dass die Gemeindekanzlei in der Lage ist, diesen widerrechtlichen Sachverhalt zu kontrollieren, und den Namen auf dem Bogen als ungültig zu streichen.</p><p>Einen weiteren negativen Punkt bildet der Einfluss des Geldes beim Sammeln von Unterschriften. Seit Einführung des Referendumsrechtes im Jahres 1874 bis heute zieht sich der rote Faden der Kritik durch den Blätterwald der Schweizer Presse. Uns allen sind Fälle bekannt (Referendum gegen die Parlamentsreform), bei denen für das Sammeln von Unterschriften und für den Grossversand Geldbeträge ausgerichtet wurden. Die negativen Beispiele könnten beliebig erweitert werden.</p><p>Seit 1874 versucht man vergeblich, diese Missstände zu beheben. Durch die Bevölkerungszunahme, die modernen Kommunikationsmittel und zahlreiche PR- und Versandorganisationen hat sich die Situation gegenüber früheren Zeiten drastisch verschlechtert und zugespitzt, und die Behebung der Missstände drängt sich heute immer mehr auf.</p><p>Mehr- oder Minderarbeit für die Kontrollorgane</p><p>Mit meinem Vorschlag wird die Kontrollarbeit bei der Prüfung der Unterschriften ganz wesentlich vereinfacht. Der Unterzeichnende weist sich gegenüber dem Beamten über sein Stimmrecht aus. Die Unterschrift wird mit der Unterzeichnung automatisch kontrolliert. Durch die Herabsetzung der Unterschriftenzahl sind weniger Unterschriften zu kontrollieren.</p><p>Man erreicht somit, dass die Kontrolle wesentlich verbessert und vereinfacht wird und spart damit Verwaltungskosten.</p><p>Verbesserung der Rechtssicherheit und Verhinderung von Missbrauch</p><p>Durch die Unterschrift auf dem Amt ist die Kontrolle sehr einfach und vollumfänglich gewährleistet. Die Anzahl der gültigen Unterschriften kann so wesentlich rascher und zuverlässiger ermittelt werden. Die bisherigen Möglichkeiten des Missbrauches werden alle ausgeschaltet.</p><p>Dadurch erhalten wir eine wesentlich bessere Rechtssicherheit im Bereich der Referenden und Volksinitiativen.</p><p>Ungeschmälerte Respektierung der bisherigen Volksrechte</p><p>Der Gang auf ein Amt ist beschwerlich. Auf die besondere Situation von behinderten Personen ist speziell Rücksicht zu nehmen. Das Sammeln von Unterschriften wird damit ganz eindeutig erschwert. Ich verstehe aus diesem Grund das Unbehagen gegenüber einer solchen Lösung. Die Diskussion im Ständerat zur Motion Petitpierre hat dies klar aufgezeigt.</p><p>Wir müssen daher nach einer Lösung suchen, die die bisherigen Volksrechte auch in Zukunft nicht einschränkt. Ich habe aus diesem Grund meinen Vorschlag an die Bedingung geknüpft, dass man die minimale Unterschriftenzahl für Referenden und Volksinitiativen drastisch, das heisst der Erschwernis entsprechend, reduziert.</p><p>Wenn wir die Bevölkerungszunahme in Betracht ziehen, so könnte ich mir durchaus vorstellen, dass eine Reduktion auf 30 000 bis 40 000 respektive 70 000 bis 80 000 Unterschriften einen vernünftigen Ausgleich darstellen würde. Ich erwähne diese Zahlen jedoch nur als Beispiel, sie sind in keiner Art und Weise verbindlich.</p><p>Entscheidend scheint mir, dass die bisherigen Volksrechte auch in Zukunft vollumfänglich gewahrt bleiben.</p><p>Schlussfolgerungen</p><p>Ich halte fest, dass die bisher eingereichten Vorstösse weder im Ständerat noch im Nationalrat zu einer Lösung geführt haben. Andererseits sind das Unbehagen und die Problematik bekannt; sie werden mit der steigenden Bevölkerungszahl jedes Jahr brisanter und unhaltbarer.</p><p>Mein Vorschlag ist eine weitere ergänzende Idee, wie man das Problem der Rechtsunsicherheit und der Missstände im Bereich der Referenden und Volksinitiativen so lösen könnte, dass man:</p><p>1. die Kontrolle vereinfacht, dadurch Zeit und Kosten spart und den gesamten Missbrauch unterbindet; und</p><p>2. die bisherigen Volksrechte auch in Zukunft ungeschmälert garantiert.</p><p>Ich ersuche Sie aus diesen Gründen, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 21bis des GVG unterbreite ich in Form einer allgemeinen Anregung folgende parlamentarische Initiative:</p><p>Im Interesse der Rechtssicherheit und zur Verhinderung von Missbrauch dürfen die Unterschriftenbogen von Volksinitiativen und Referenden nur auf den von einer Gemeinde bezeichneten Amtsstellen rechtsgültig unterzeichnet werden. Da dieser Gang auf ein Amt für den Stimmbürger beschwerlich ist und er dadurch gegenüber der bisherigen Regelung in der Ausübung seiner Volksrechte benachteiligt wird, ist die Unterschriftenzahl für Referenden und Volksinitiativen entsprechend zu reduzieren.</p>
- Unterschriftsrecht bei Referenden und Volksinitiativen
Back to List